Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr auf der Ortsbuslinie 275 in Holzkirchen

Was wird ausgeschrieben
Der Markt Holzkirchen schreibt die Verkehrsleistungen für die Ortsbuslinie 275 aus. Der Auftrag umfasst den Betrieb der Linie zwischen dem Bahnhof Holzkirchen und den Gewerbegebieten Ost und Nord. Die Vertragslaufzeit beträgt acht Jahre mit einem geplanten Betriebsbeginn zum 1. September 2027.
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Der Markt Holzkirchen hat als zuständige Behörde seine Absicht zur Einleitung eines wettbewerblichen Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Personenverkehrsdienste gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG im EU-Amtsblatt bekannt gemacht. Nachstehend werden hierzu die gemäß § 8a Abs. 2 Sätze 3 bis 5 i.V.m. § 13 Abs. 2a PBefG maßgeblichen Anforderungen festgelegt, die mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbunden sein werden und die nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags führen können.
Der Markt Holzkirchen sucht einen Betreiber für die lokale Buslinie 275, die den Bahnhof mit den örtlichen Gewerbegebieten verbindet. Es handelt sich um einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag mit einer Laufzeit von acht Jahren, der am 1. September 2027 startet. Interessierte Verkehrsunternehmen müssen die Anforderungen gemäß Personenbeförderungsgesetz erfüllen, um den Betrieb für diesen Zeitraum zu übernehmen. Die Ausschreibung dient dazu, die Mobilität innerhalb der Gemeinde langfristig sicherzustellen.
Aufteilung in Lose
1 LotZum Gegenstand der Vergabe gehört nachfolgend aufgeführte Linie: - Linie 275 Bahnhof Holzkirchen (Markt Holzkirchen) - Gewerbegebiet Ost (Markt Holzkirchen) - Gewerbegebiet Nord (Markt Holzkirchen) - Bahnhof Holzkirchen Betriebsbeginn ist am 01.09.2027. Die Laufzeit beträgt 8 Jahre bis voraussichtlich bis 31.08.2035. Weitere Informationen sowie das ergänzende Dokument zu dieser Bekanntmachung sind unter nachfolgendem Link abrufbar: https://www.plan-mobil.de/ausschreibung/vab-holzkirchen-linie-275 Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge kann sich die Linie ändern, neue Linien hinzukommen oder die heutige Linie wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VIS. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1.2 verwiesen.
Zeitplan
- 23. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert