TED·527641-2026

Betrieb der MVV-Regionalbuslinie 266

Bayern
München, Germany·Veröffentlicht 30. Juli 2026
VerkehrsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehr und LogistikOeffentlicher PersonennahverkehrBusverkehrPersonenbefoerderungVerkehrsleistungenOeffentliche Ausschreibung
Auftragswert
~€5.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis München schreibt den Betrieb der Regionalbuslinie 266 zwischen Planegg und Martinsried aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren, beginnend am 12. Dezember 2028 bis zum 11. Dezember 2038. Es handelt sich um eine europaweite Ausschreibung für öffentliche Personenbeförderungsleistungen.

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Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 266: Planegg (S) – Martinsried [U]

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis München sucht einen Verkehrsunternehmer für den Betrieb der MVV-Regionalbuslinie 266, die zwischen den Stationen Planegg (S-Bahn) und Martinsried (U-Bahn) verkehrt. Der Auftrag umfasst die Personenbeförderung mit Omnibussen über einen Zeitraum von zehn Jahren. Ziel ist die Sicherstellung des öffentlichen Nahverkehrs auf dieser Strecke für den Zeitraum von Dezember 2028 bis Dezember 2038. Da es sich um eine europaweite Ausschreibung handelt, müssen Bieter die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen für den Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz erfüllen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 266

Der Landkreis München als Aufgabenträger, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, beabsichtigt, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien, die Verkehrsleistung der MVV-Regionalbuslinie 266 mit Wirkung zum 12.12.2028 bis 11.12.2038 im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV europaweit auszuschreiben (Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)). - Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 266: Planegg (S) – Martinsried [U] Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007 wird verwiesen. Menge und Wert der Dienstleistung: - ca. 235.486,574 Nwkm/a - 4 Neufahrzeuge 12 m Niederflur - ca. 11 Haltestellen - geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 14.400.000 bis 15.900.000 EUR. Nähere Angaben zu Fahrplan bzw. Takt und den darüberhinausgehenden Informationen des Verkehrsvertrages finden Sie unter https://www.mvv-muenchen.de/mvv-und-service/ausschreibungen/index.html Zu näheren Angaben zu Qualitätszielen wird auf die Muster von Leistungsbeschreibung und Verkehrsvertrag verwiesen. https://www.mvv-muenchen.de/mvv-und-service/ausschreibungen/index.html Auf die Regelungen gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird hingewiesen. Ausschließliche Rechte werden eingeräumt. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben. Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen - Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)

CPV 60112000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 30. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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