Personaleinsatzplanungssoftware als Cloud-Lösung

Was wird ausgeschrieben
Die kubus IT schreibt die Beschaffung einer mandantenfähigen Personaleinsatzplanungssoftware (WFM/PEP) als Cloud-Dienstleistung aus. Der Auftrag umfasst neben der Softwarebereitstellung inklusive Mobile-App auch optionale Beratungs-, Entwicklungs- und Schulungsleistungen für bis zu sechs Mandanten. Die Lösung muss bis zum 01.06.2027 produktiv nutzbar sein.
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Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines EVB-IT Cloudertrages für eine Personaleinsatzplanungssoftware einschließlich der Bereitstellung einer Mobile-App auf IOS und Android. Der Auftragnehmer hat zudem optional und auf Abruf Entwicklungs-, Consulting- oder Schulungsleistungen zu erbringen. Die Lösung muss mandantenfähig sein und die getrennte Verarbeitung der Daten der AOK PLUS sowie der weiteren Mandanten ermöglichen (insgesamt maximal sechs Mandanten).
Die kubus IT, eine Arbeitsgemeinschaft öffentlicher Körperschaften, sucht eine Software für die Personaleinsatzplanung, die als Cloud-Lösung (Software-as-a-Service) bereitgestellt wird. Die Anwendung muss für bis zu sechs verschiedene Mandanten, darunter die AOK PLUS, getrennte Datenverarbeitungen ermöglichen und eine mobile App für iOS und Android beinhalten. Zusätzlich zur Software werden bei Bedarf Beratungs- und Schulungsleistungen abgerufen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf Monate ab Inbetriebnahme, wobei die Software spätestens zum 1. Juni 2027 einsatzbereit sein muss.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand des vorliegenden Verfahrens ist der Abschluss eines EVB-Cloudvertrages für die Beschaffung einer Workforcemanagement- bzw. Personaleinsatzplanungslösung (WFM/PEP). Die Software wird als Cloud-Lösung (Software-as-a-Service) bereitgestellt und muss spätestens zum 01.06.2027 für den Auftraggeber produktiv nutzbar sein. Der EVB-IT Vertrag wird mit Zuschlagserteilung für eine Mindestvertragsdauer von zwölf Monaten ab Herbeiführung der Betriebsbereitschaft geschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. Es handelt sich nicht um einen Rahmenvertrag. Die aus dem Vertrag abrufbaren Leistungen werden der Gesellschafterin AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen zur Nutzung durch ihre Mitarbeiter zur Verfügung gestellt sowie der optionaler Nutzung durch Mitarbeiter ihre Tochtergesellschaft AOK PLUS service GmbH. Darüber hinaus können die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse sowie die Auftraggeberin selbst Leistungen aus dem Vertrag beziehen. Zusätzlich sollen die Leistungen für zwei weitere, gegenwärtig noch nicht benennbare Mandanten abrufbar sein. Bei diesen handelt es sich um (1) zukünftige Gesellschafter des Auftraggebers, (2) Organisationen, die direkt oder indirekt organisatorisch mit dem Auftraggeber verbunden sind, unabhängig von gesellschaftsrechtlichen Mehrheits- oder Kontrollverhältnissen, (3) Tochtergesellschaften, Beteiligungsgesellschaften, Servicegesellschaften, gemeinsame Einrichtungen oder sonstige organisatorische Einheiten, die Aufgaben für oder gemeinsam mit dem Auftraggeber oder dessen Gesellschaftern wahrnehmen und/oder (4) Organisationen, die im Rahmen einer Umstrukturierung, Verschmelzung, Spaltung oder sonstigen Gesellschafts- oder organisationsrechtlichen Maßnahmen an die Stelle einer der vorgenannten Organisationen treten. Insgesamt muss die anzubietende Lösung die getrennte Verarbeitung der Daten von sechs Mandanten abdecken können. Der Leistungsumfang umfasst neben den Lizenzen für die Softwaremiete folgende Leistungen: (1) Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, (2) Einführungsunterstützung, (3) Schulung, (4) Entwicklungs- und Consultingleistungen, (5) Bereitstellung einer mobilen App und (6) Softwarepflege (App). Für die AOK PLUS werden verpflichtend 1.500 Lizenzen für die Softwaremiete abgenommen. Der konkrete Umfang der benötigten Software ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 9-1 der Bewerbungsbedingungen) sowie aus dem Preisblatt (Anlage 15 der Bewerbungsbedingungen).
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price30%
Der Preis ergibt sich aus den Angaben des Bieters, die im Preisblatt vorzunehmen sind.
- quality70%
Die Anforderungen an die Leistungen ergeben sich aus dem Kriterienkatalog Qualitätskriterien, Anlage 9-2 der Bewerbungsbedingungen. Sie setzen sich aus Kriterien bezogen auf die fachlichen Anforderungen (max. erreichbare Punkte: 5169 Punkte), den Konzeptkriterien (max. erreichbare Punkte: 630 Punkte) und aus der Verfügbarkeit der Lösung (max. erreichbare Punkte: 580 Punkte) zusammen. Maximal können insgesamt 6379 Punkte erreicht werden.
Zeitplan
- 19. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung