Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Sahan Parkett & Bodenbeläge GmbH

Auftragswert

€138k

Zuschlag am

14. Juli 2026

TED·533524-2026

Parkettarbeiten für den Neubau eines Hauses für Kinder und Begegnungszentrums

Bayern
München, Germany·Veröffentlicht 3. Aug. 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenBodenbelagsarbeitenParkettarbeitenOeffentliche VerwaltungNeubauHandwerkMuenchen
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landeshauptstadt München schreibt Parkettarbeiten für den Neubau eines Hauses für Kinder und eines Begegnungszentrums in der Haager Straße aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für Bodenbelagsarbeiten. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem Preis vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Haus für Kinder und Begegnungszentrum, Haager Straße, Neubau; VE: Parkettarbeiten

VergabeHero-Einschätzung

Das Baureferat der Landeshauptstadt München sucht einen Fachbetrieb für die Ausführung von Parkettarbeiten im Rahmen eines Neubauprojekts. Es entsteht ein neues Haus für Kinder sowie ein Begegnungszentrum in der Haager Straße. Da der Auftrag nur ein einziges Los umfasst, müssen Bieter die gesamten Bodenbelagsarbeiten für das Gebäude übernehmen. Die Vergabe erfolgt rein über den günstigsten Preis, was bedeutet, dass die fachliche Eignung vorausgesetzt wird, aber keine komplexen qualitativen Kriterien in die Bewertung einfließen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Parkettarbeiten

Haus für Kinder und Begegnungszentrum, Haager Straße, Neubau; VE: Parkettarbeiten

CPV 45432100, 45432130, 45432113, 45214100, 45422000, 45215221
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 14. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Sahan Parkett & Bodenbeläge GmbH · €138k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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