Pädagogische Managementlösung, Serverhardware und IT-Support für Böblinger Schulen
Stadtverwaltung Böblingen - Zentrale Vergabestelle
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 19.10.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 21.09.2026
- Originalbekanntmachung
- vergabe24.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 648960-2026
- Verfahrensnummer
- 8977fa0b-1277-44d1-bcb6-1ae0472ae907
- CPV-Codes
- Branchenspezifisches Softwarepaket (48100000); IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Kurzbeschreibung
Die Stadtverwaltung Böblingen beschafft, führt ein und betreibt eine einheitliche pädagogische Managementlösung für alle Schulen der Stadt. Der Auftrag umfasst außerdem die erforderliche Serverhardware sowie IT-Support als betreuten Dienst. Die Leistungen sind für den Zeitraum 2027 bis 2031 in Böblingen vorgesehen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Beschaffung, Einführung und Betrieb einer einheitlichen, standartisierten pädagogischen Managementlösung für alle Schulen der Stadt Böblingen sowie IT-Support als managed Service
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · IT-Service: Pädagogische Managementlösung, Serverhardware & Supportservice 2027-2031
IT-Service: Pädagogische Management Lösung, Support 2027 - 2031, Serverhardware Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung, Einführung und der Betrieb einer einheitli-chen, standardisierten pädagogischen Managementlösung für alle Schulen der Stadt Böblingen sowie der IT-Support als managed Service. Die Ausschreibung gliedert sich in drei Titel und ist nicht weiter in Lose unterteilt: Modul 1 - Pädagogische Managementlösung • Konsolidierung auf eine trägerweit einheitliche Plattform mit standardisiertem Benutzer- und Rollenmodell, umfassenden Funktionen für Identitätsmanagement, Gerätemanagement, Unterrichtssteuerung und Cloud-Dienste sowie einem klar definierten Betriebs- und Supportmodell. • Reibungslose Migration der Endgeräte in die neue Zielarchitektur ohne Unterbrechung des Schulbetriebs und Unterstützung der Schulen bei der Datenübernahme. • Befähigung der Lehrkräfte und Administratoren (IuK, Schule) zur eigenständigen Nutzung und Verwaltung der Lösung durch ein umfassendes Schulungs-Programm. Modul 2 - IT-Supportservice • Professioneller Betrieb und Support der gesamten schulischen IT-Infrastruktur aller Schulen im Campusnetz als managed Service inkl. Monitoring, Wartung, Support und Lifecycle-Management. Modul 3 - Serverhardware • Mit Hardware ist die für die angebotene Lösung benötigte Server-, Storage-, Backup- und Plattformhardware einschließlich der Integration geeigneter Bestandskomponenten gemeint.
Anforderungen an deinen Betrieb
Das Wettbewerbsunternehmen erklärt mit der Abgabe eines Wettbewerbsantrags die Absicht, am Verfahren teilzunehmen. Es wird in diesem Schritt die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieterunternehmens geprüft. Diese bezieht sich i. S. d. § 122 GWB auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 oder 124 GWB. Die teilnehmenden Unternehmen sind nicht aufgefordert, die Einheitliche Europäische Ei-generklärung (EEE) gem. § 50 VgV ausgefüllt mit den Antragsunterlagen vorzulegen, eine Verwendungspflicht für Unternehmen besteht insoweit nicht. Soweit ein teilnehmendes Unternehmen als vorläufigen Beleg seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen freiwillig eine EEE verwendete, erforderte der Ausschreibungsgegenstand über die Erklärungen der EEE hinaus Eignungsnachweise wie mit den Anlagen 1 und 1a einzureichen. Für alle Unternehmen ist die Vorlage des Formblattes L 124 Eigenerklärung zur Eignung verpflichtend. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Vorstehende Ausführungen gelten für die weiteren Eignungsnachweise entsprechend. Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister. Form des Angebotes: Die Angebote sind in allen ihren Bestandteilen in deutscher Sprache zu verfassen. Leistungs- und Qualitätsstandards sind Mindestanforderungen und für das Bieterunternehmen bindend. Angebote, die diese Vorgaben nicht einhalten, werden von der Wertung ausgeschlossen. Für das Angebot sind die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Antragsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Verga-bestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · IT-Service: Pädagogische Managementlösung, Serverhardware & Supportservice 2027-2031
- Fachliche Bewertung des Dienstleistungskonzeptes
- 25 %
- Fachliche Bewertung der angebotenen Systemlösung (päd. Management)
- 35 %
- Angebotspreis für alle Titel Die von den Bieterunternehmen anzubietenden Entgelte sind in dem zur Verfügung gestellten Preisblatt sowie im VHB-Angebotsformblatt entsprechend einzutragen. Hierbei handelt es sich gemäß VgV und der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 (BAnz. 1953 Nr244), zuletzt geändert durch Art. 70 G v. 8.12.2010 I 1864 um Festpreise. Preisgleitklauseln finden automatisiert keine Anwendung. Preisanpassungen können im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragspartner erfolgen im% - Satz möglicher statistischer Preisveränderungen nach den jährlichen Angaben des Statisti-schen Bundesamtes (Destatis) bezogen auf vergleichbare Leistungen /Branchenmarkt (IT-Services und Softwaresysteme) Mit den angebotenen Preisen sind alle für die sachgemäße Ausführung der Leistungen erforderlichen Aufwendungen abgegolten. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit wird eine Form der gewichteten Richtwertmethode nach UfAB VI angewandt. Es werden der Angebotspreis sowie der Leistungsumfang der Dienstleistungen, als fachliches Konzept bewertet und gewichtet.
- 40 %
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Das Wettbewerbsunternehmen erklärt mit der Abgabe eines Wettbewerbsantrags die Absicht, am Verfahren teilzunehmen. Es wird in diesem Schritt die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieterunternehmens geprüft. Diese bezieht sich i. S. d. § 122 GWB auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 oder 124 GWB. Die teilnehmenden Unternehmen sind nicht aufgefordert, die Einheitliche Europäische Ei-generklärung (EEE) gem. § 50 VgV ausgefüllt mit den Antragsunterlagen vorzulegen, eine Verwendungspflicht für Unternehmen besteht insoweit nicht. Soweit ein teilnehmendes Unternehmen als vorläufigen Beleg seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen freiwillig eine EEE verwendete, erforderte der Ausschreibungsgegenstand über die Erklärungen der EEE hinaus Eignungsnachweise wie mit den Anlagen 1 und 1a einzureichen. Für alle Unternehmen ist die Vorlage des Formblattes L 124 Eigenerklärung zur Eignung verpflichtend. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Vorstehende Ausführungen gelten für die weiteren Eignungsnachweise entsprechend. Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister. Form des Angebotes: Die Angebote sind in allen ihren Bestandteilen in deutscher Sprache zu verfassen. Leistungs- und Qualitätsstandards sind Mindestanforderungen und für das Bieterunternehmen bindend. Angebote, die diese Vorgaben nicht einhalten, werden von der Wertung ausgeschlossen. Für das Angebot sind die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Antragsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Verga-bestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
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