Pacht und Betrieb eines passiven Gigabit-Breitbandnetzes

Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Hameln-Pyrmont sucht einen Betreiber für ein neu zu errichtendes passives Gigabit-Breitbandnetz in unterversorgten Gebieten. Der Konzessionsnehmer stattet das Netz mit aktiver Technik aus und übernimmt den Betrieb für mindestens sieben Jahre. Die Vergabe erfolgt als Dienstleistungskonzession im Rahmen eines Betreibermodells.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten des Landkreises Hameln-Pyrmont ============================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. ============================================================== Der Landkreis Hameln-Pyrmont (nachfolgend: "Konzessionsgeber") beabsichtigt, die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-Breitbandnetzes an ein TK-Unternehmen (im Folgenden: "Konzessionsnehmer" oder "Bieter") vorzunehmen sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes zu beauftragen. Der Konzessionsnehmer hat das Gigabit-Breitbandnetz mindestens für die förderrechtlich vorgegebene Mindestbetriebsdauer von vollen sieben Jahren, nach Gesamtfertigstellung des Gigabit-Breitbandnetzes zu betreiben. Der Konzessionsnehmer hat die durch den Konzessionsgeber zu errichtende passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung eines offenen Zugangs sicherzustellen. Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie 2.0) im Rahmen des Fördergegenstandes 3.2 (Betreibermodell) beantragt. Ebenso hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung nach der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in grauen Flecken in Niedersachsen" (RL Graue Flecken NI)" beantragt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMXX7/documents heruntergeladen werden können.
Der Landkreis Hameln-Pyrmont schreibt den Betrieb eines neuen Glasfasernetzes aus, das in unterversorgten Gebieten errichtet wird. Als Konzessionsnehmer pachten Sie die passive Infrastruktur, rüsten diese mit aktiver Technik aus und stellen die Internetversorgung für die Anwohner sicher. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von sieben Jahren nach Fertigstellung. Das Projekt ist als Betreibermodell konzipiert, bei dem der Landkreis die Infrastruktur baut und Sie den laufenden Betrieb sowie den Vertrieb der Dienste übernehmen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Vorlage eines Marketing- und Vertriebskonzepts
- Nachweis der technischen Eignung für den Netzbetrieb
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe entsprechend §§ 123, 124 GWB sowie die insoweit mit dem Teilnahmeantrag abzugebende Eigenerklärung verwiesen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach Eignungsprüfung zunächst fehlende Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben betreffend die Eignung bei den Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben bzw. die Inhalte aufzuklären. Sodann erfolgt je Angebot eine Prüfung auf Vollständigkeit der geforderten Angaben und Unterlagen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP53X1/documents.
Aufteilung in Lose
1 LotSiehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- cost60%
a) Höhe der monatlichen Grundpacht Das Angebot mit der höchsten monatlichen Grundpachtzahlung erhält die volle Punktzahl (30). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 3 Punkte weniger in der Bewertung. b) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (30). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 3 Punkte weniger in der Bewertung.
- quality20%
Das Angebot mit dem geringsten Zeitbedarf zur vollständigen Netzinbetriebnahme nach Übergabe der betriebsbereiten passiven Netzinfrastruktur in einem fertigge-stellten Bauabschnitt erhält die vollen 20 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zeitbedarf – zum Be-stangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,0 Punkte weniger in der Bewertung. Angebote, die die vertragliche Inbetriebnahmefrist von 12 Wochen überschreiten, erhalten automatisch 0 Punkte. Eine vollständige Netzinbetriebnahme liegt vor, wenn alle Endkunden Produkte buchen können.
- quality20%
Es ist ein Marketing- und Vertriebskonzept vorzulegen, in dem mindestens zu den unter Ziff. III. 4. f) der Leistungsbeschreibung aufgeführten Aspekten ausgeführt wird. Maximal können von den Bietern 20 Punkte erreicht werden. Die Angebote werden wie folgt bewertet: Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht des Konzessionsgebers vollständig erbracht werden und sind plausibel. Es ist erkennbar, dass die Leistung vollumfänglich erbracht und optimal umgesetzt werden kann. 20 Punkte Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht des Konzessionsgebers sehr gut nachvollzogen werden. Es ist erkennbar, dass die geforderte Leistung in Teilen erbracht werden kann. 15 Punkte Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht des Konzessionsgebers gut nachvollzogen werden. Es ist erkennbar, dass die geforderte Leistung in Teilen erbracht werden kann. 7,5 Punkte Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht des Auftraggebers nicht plausibel nachvollzogen werden. Es ist erkennbar, dass die geforderte Leistung nicht erbracht werden kann. 0 Punkte
Zeitplan
- 1. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung