TED·463428-2026·Schließt in 4 Tagen

Landschaftsgärtnerische Arbeiten für die Außenanlagen des Otto-Pankok-Gymnasiums

Nordrhein-Westfalen
Mülheim an der Ruhr, Germany·Veröffentlicht 6. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenLandschaftsbauSchulbauOeffentliche AusschreibungTiefbauPflasterarbeiten
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
10. Juli 2026
4 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Mülheim an der Ruhr schreibt die Neugestaltung der Außenanlagen des Otto-Pankok-Gymnasiums aus. Der Auftrag umfasst den Neubau von Platz- und Wegeflächen auf einer Gesamtfläche von ca. 2.400 m² sowie Restarbeiten aus einem vorangegangenen Bauabschnitt. Die Ausführung ist für den Zeitraum von Oktober 2026 bis März 2027 geplant.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat mit dem Teilabriß und dem Ersatzneubau die städtische Otto-Pankok-Schule an der Von-Bock-Straße weitgehend saniert. Die Maßnahme findet im laufenden Betrieb statt. In diesem Zusammenhang werden die auch Außenanlagen des Schulgrundstücks neugestaltet. Das Grundstück befindet sich in direkter Nähe zu der Mülheimer Innenstadt und wird von der Gaußstraße, Oberstrasse und Von-Bock-Straße umschlossen. Der Schulhof gliedert sich in zwei Bauabschnitte, bei den Garten- und Landschaftsbauarbeiten im 1. Bauabschnitt (oberer Schulhof) handelt es sich um Restarbeiten im Bereich der zwischenzeitlich aufgestellten Container für den Schulbetrieb. Diese Arbeiten sollen zuerst fertiggestellt werden. Die Freianlagen im 2. BA, den unteren Pausenhofabschnitten in Richtung Adolfstraße sind ab Mitte der Sommerferien 2026 bis Anfang Februar 2027 auszubauen und fertig zu stellen. Dem engen Zeitplan entsprechend sind ausreichend Arbeitskräfte und Maschinen einzukalkulieren! Sämtliche Materialbestellungen (Pflaster, Abläufe, Schüttgüter und Ausstattungen usw.) müssen durch den Auftragnehmer (AN) direkt nach Beauftragung und erfolgter Abstimmung mit der BL erfolgen. Die bestätigten Liefertermine sind im Anschluss unmittelbar an die Bauleitung zu kommunizieren. Bearbeitungsfläche insgesamt ca. 2.400 m2 Leistungsumfang Neubau Platz- und Wegeflächen Asphaltflächen ca. 1.050 m2 (teilweise auf vorh. Tragschichten) Pflasterflächen ca. 600 m2 Einfassungen ca. 510 m Betonfertigteile div. ca. 50 m Kastenrinnen ca. 110 m Gem. dem anliegenden Bauablaufplan 5.0 (2-teilg: Bereich "Ost" und "West") gliedert sich die Ausführung der Garten- und Landschaftsbauarbeiten in drei räumlich und zeitlich begrenzte Teilbereiche: Vorgesehene Ausführungszeiten laut derzeitigem Bauzeitenplan: Beginn: ca. 01. Oktober 2026 1. Beginn im Oberen Schulhofbereich, Restarbeiten des 1. BA. (Aufenthaltsbereich Gaußstraße sowie Fläche am Parkplatz und Eingang Von-Bock-Straße) 2. untere Pausenhöfe im Bereich der abgebrochenen Pavillonbauten (zwischen Adolfstr. und dem oberen Pausenhof vor dem Schulgebäude) Fertigstellung: März 2027

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Mülheim an der Ruhr sucht einen Fachbetrieb für Garten- und Landschaftsbau zur Neugestaltung der Schulhof-Außenanlagen des Otto-Pankok-Gymnasiums. Die Arbeiten umfassen den Bau von Asphalt- und Pflasterflächen sowie die Installation von Rinnen und Einfassungen auf einer Fläche von rund 2.400 Quadratmetern. Da die Schule während der Arbeiten in Betrieb ist, sind eine präzise Planung und ein straffer Zeitplan für die Umsetzung zwischen Oktober 2026 und März 2027 erforderlich. Der Auftrag wird ausschließlich über den Preis vergeben.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A
  • Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß VHB 124
  • Vorlage eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister bei Auftragswert über 30.000 EUR

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A sowie die Bestimmungen des § 16 EU VOB/A. // Ab einem Auftragswert von 30.000 € wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) angefordert. Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen das Unternehmen oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Unzulässige Interessenwahrnehmung (§ 108f StGB)y, Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. / Eigenerklärung, dass das Unternehmen oder ein Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. (Eigenerklärungen gem. VHB 124) Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Otto-Pankok-Gymnasium 2. BA - LANDSCHAFTSGÄRTNERISCHE ARBEITEN

Die Ausschreibung umfasst alle notwendigen Leistungen für die landschaftsgärtnerischen Arbeiten des 2. Bauabschnitts, einschließlich der Restarbeiten und Ergänzungen im Bereich des 1. Bauabschnitts. Bearbeitungsfläche insgesamt ca. 2.400 m2 Leistungsumfang Neubau Platz- und Wegeflächen Asphaltflächen ca. 1.050 m2 (teilweise auf vorh. Tragschichten) Pflasterflächen ca. 600 m2 Einfassungen ca. 510 m Betonfertigteile div. ca. 50 m Kastenrinnen ca. 110 m

CPV 45112700Frist 10. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Das Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 10. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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