Strategische Kadaversuche und Vitalbestandsmonitoring in Hessen
Was wird ausgeschrieben
Das Land Hessen vergibt eine Rahmenvereinbarung über die Organisationsleitung der strategischen Kadaversuche sowie technische und biologische Kadaversuche in 3 Losen. Los 1 umfasst die Planung und Organisation, Los 2 die technische Durchführung mit Drohnenteams und Los 3 die biologischen Kadaversuche im Rahmen der ASP-Bekämpfung. Die Laufzeit ist bis 2026 ausgelegt, mit Option zur Verlängerung.
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Vereinbarung über die Organisationsleitung der strategischen Kadaversuche sowie die technisch und biologisch Kadaversuche in 3 Losen in Hessen
Das Land Hessen beauftragt Dienstleister für die Suche nach verendeten Wildtieren (Kadaversuche) und die Überwachung der Wildschweinpopulation (Vitalbestandsmonitoring) zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Die Beschaffung ist in drei Lose aufgeteilt: Los 1 für die Planung und Organisation, Los 2 für die technische Durchführung mit Drohnen (mindestens 4 Teams, bis zu 20 zusätzlich für das Schwarzwildmonitoring) und Los 3 als Rahmenvertrag mit bis zu 40 Bietern für die biologischen Kadaversuche. Der Auftrag dient der frühzeitigen Erkennung von ASP-Fällen und der kreisübergreifenden Lagebeurteilung in Hessen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: HCC - Hessisches Competence Center)
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen
- Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen
- Nachweis ausreichender Drohnenteams (mindestens 4 für Los 2)
- Referenzen im Bereich Tiergesundheit oder Wildtiermonitoring
- Biosicherheitskonzept erforderlich
- Eignung nach VOB/A bzw. VOL/A
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen) Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen)
Aufteilung in Lose
3 LoteVertrag über die Planung und Organisation der biologische und technische Kadaversuche und des Vitalbestandmonitorings.
Vertrag über die Durchführung der technischen Kadaversuche und des Vitalbestandmonitorings Zur Sicherstellung einer ausreichenden Suchkapazität für eine flächendeckende Durchführung der technischen Kadaversuche sowie des Schwarzwildvitalmonitorings ist die Beauftragung eines Bieters vorgesehen. Dieser hat ausreichend Drohnenteams, mindestens jedoch vier, für die tägliche Befliegung vorzuhalten. Im Befliegungszeitraum für das Schwarzwildvitalmonitoring sind zusätzlich mindestens 20 Drohnenteams vorzuhalten. Ein Drohnenteam besteht aus zwei Personen. Das Überfliegungsgebiet ist durch den Auftragnehmer in einem systematischen Raster zu befliegen. Der Bildüberlappungsgrad soll dabei etwa 20 % bis 30 % betragen. Sofern erforderlich, kann das Raster kurzzeitig verlassen werden, um mögliche Sichtungen näher zu überprüfen. Die Flughöhe (AGL - Above Ground Level) der Drohne ist grundsätzlich im Bereich zwischen 65 m und 85 m einzuhalten. Bei Bedarf kann die Flughöhe kurzfristig angepasst werden, um eine mögliche Sichtung besser zu erkennen. Die Fluggeschwindigkeit ist an die Geländebeschaffenheit anzupassen und während der Befliegung grundsätzlich in einem Bereich von etwa 4 m/s (Waldgebiete) bis 10 m/s zu halten. Sofern erforderlich, kann die Geschwindigkeit stark reduziert werden, um eine mögliche Sichtung besser zu erkennen. Die Detektion erfolgt in der Regel bei einem Kamerawinkel von 80° bis 90°. Der Kamerawinkel ist bei Bedarf so anzupassen, dass eine optimale Erkennung möglicher Sichtungen gewährleistet ist. Die angenommene Flächenleistung eines Drohnenteams beträgt durchschnittlich 400 ha pro Einsatz. Qualifikation der Einsatzkräfte: siehe Leistungsbeschreibung. Die Befliegungen erfolgen in festgelegten Suchgebieten, insbesondere in Wald- und Feldflächen. Die Abgrenzung der Suchflächen wird durch den Auftraggeber vorgegeben. Der Auftragnehmer hat eine durchschnittliche tägliche Flächenleistung von 800 bis 1.200 ha zu erbringen. Dabei sind je Drohnenteam täglich etwa 400 ha abzudecken. Es sind täglich mindestens vier Drohnenteams einzusetzen. Die Befliegungen sind innerhalb eines Zeitkorridors durchzuführen, der eine Stunde nach Sonnenuntergang beginnt und eine Stunde vor Sonnenaufgang endet. In diesem Zeitraum ist die Detektion relevanter Wärmequellen am besten gewährleistet. Im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September sind großflächige Waldgebiete mit einer zusammenhängenden Fläche von mehr als 10 ha grundsätzlich auszusparen, da Belaubung eine erfolgreiche Detektion verhindert. Daher erfolgt die Befliegung der folgenden Flächen im Rahmen des Schwarzwild- vitalmonitorings voraussichtlich ausschließlich im Zeitraum von Mitte November bis Mitte März: - Sperrzone II: einmalige vollständige Befliegung, sobald der Belaubungszustand dies zulässt. Voraussichtlich ist etwa ein Drittel der Fläche innerhalb von sechs Wochen erneut zu befliegen. Derzeit wird von einer Gesamtfläche von ca. 213.267 ha ausgegangen. - Weiße Zonen (ca. 10.080 ha): Befliegung zweimal im Monat im Befliegungszeitraum (entspricht ca. 100.800 ha je Befliegungszeitraum). - Sperrzone II östlich der A5 (ca. 97.226 ha): Befliegung einmal im Monat im Befliegungszeitraum (entspricht ca. 486.130 ha je Befliegungszeitraum). Für diesen Zeitraum sind täglich ausreichend Drohnenteams, mindestens jedoch 20, für das Vitalmonitoring vorzuhalten.
Rahmenvertrag über die Durchführung der biologischen Kadaversuche Die strategische Kadaversuche dient der kreisübergreifenden Lagebeurteilung zur Eindämmung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Zur Sicherstellung einer ausreichenden Suchkapazität für eine flächendeckende Durchführung erhalten bis zu 40 Bieter auf Basis eines Rahmenvertrages den Zuschlag, wobei Zuschlagskriterium 100% Preis ist. Die Auswahl für die jeweiligen Einzelabrufe erfolgt ebenfalls auf Basis des niedrigsten Tagessatzes, sofern die Bieter für den jeweiligen Einzelabruf verfügbar sind. Bei identischen Tagessätzen entscheidet das Los über die Rangfolge. Eine nachträgliche Änderung des angebotenen Tagessatzes nach Ablauf der Angebotsfrist ist ausgeschlossen. Der Bieter verpflichtet sich zur selbstständigen Übernahme der Tätigkeit als Hundeführer für die Kadaversuche von Schwarzwild mit einem hierfür geeigneten Hund im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (im Folgenden "ASP"). Ein geeignetes Hundeführer-Hund-Team (ein Hund und ein Hundeführer) im Sinne des vorstehenden Satzes muss durch einen Leistungs- oder Zertifikatsnachweis einer Behörde oder einer, vom Hessischen Ministerium anerkannten Ausbildungsstätte belegt werden. Für jedes Suchgebiet werden zwei Suchgespanne eingesetzt. Die angenommene Flächenleistung eines Suchteams (ein Hund und ein Hundeführer) beträgt bis zu 25 ha pro Suchtag. Für ein Team (zwei Suchgespanne) ergibt sich hieraus eine Flächenleistung von bis zu 50 ha pro Suchtag. Pro Tag ist derzeit der Einsatz von bis zu 16 Hundeführern vorgesehen. Der Bieter verpflichtet sich, mit mindestens einem Suchgespann an mindestens acht Tagen pro Monat für Sucheinsätze zur Verfügung zu stehen, sofern entsprechende Einsätze durch den Auftraggeber angeboten werden. Arbeitsunfähigkeit des Hundeführers oder Erkrankungen des Hundes sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Urlaubsbedingte Abwesenheiten sind dem Auftraggeber frühzeitig anzuzeigen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Sucheinsätzen besteht nicht. Ein Suchtag beginnt mit Ankunft im Suchgebiet, dauert mindestens 4 Stunden und bis zu maximal 8 Stunden und umfasst dabei die folgenden Tätigkeiten: - Vorbereiten des Hundes und Hundeführers nach Ankunft im Suchgebiet - Aktive Suche mit witterungsbedingten Unterbrechungen und Pausen - Reinigen und Desinfektion von Hund, Ausrüstung und Fahrzeug und dem Verstauen der getragenen Kleidung. Hierfür stehen entsprechende Dekontaminationsschleusen sowie Duschmöglichkeiten zur Verfügung - Datenübertragung an den Auftraggeber Der Suchentag soll so früh beginnen, wie es die Lichtverhältnisse ermöglichen und möglichst frühzeitig abgeschlossen werden, spätestens bis 16 Uhr in der Winterzeit und 19 Uhr in der Sommerzeit. Suchen in der Nacht sind nicht zulässig. Der Sucheinsatz endet nach Übersenden der Daten aus dem Suchgebiet und erfolgter Desinfektion an den dafür vorgesehenen Einrichtungen. Die Suchdauer ist von den jeweiligen Gegebenheiten im Suchgebiet (z.B. schwieriges Gelände, witterungsbedingte Unterbrechungen) abhängig. Der eingesetzte Hund muss gesundheitlich in der Lage sein, den Suchauftrag ordnungsgemäß durchzuführen. Die geforderte Flächenleistung ist regelmäßig zu leisten, Nichterfüllung führt zur Kündigung. Sollte es aufgrund von Wetter, unwegsamen Gelände oder anderen nicht vorhersehbaren und nicht üblicherweise auftretenden Bedingungen zu einer reduzierten Flächensuchleistung kommen, ist der Auftraggeber hierüber zu informieren. Das entsprechende Suchgebiet wird dann erneut für eine weitere Bearbeitung eingeplant. Eine eigenständige Fortsetzung der Suche durch den Hundeführer an einem anderen Tag ist nicht vorgesehen. Die Datenübertragung hat unverzüglich nach Beendigung des Sucheinsatzes und nach erfolgter Reinigung und Desinfektion des Hundes und der Ausrüstung in digitaler Form (gpx.-Datei oder kml-Datei) zu erfolgen. Die Übermittlung der Daten erfolgt vorzugsweise noch vor Ort im Suchgebiet über mobile Geräte. Kann dies ausnahmsweise, beispielsweise aufgrund schlechten Empfangs, nicht erfolgen, ist die Datenübertragung schnellstmöglich noch am selben Tag in elektrischer Form durchzuführen. Der Bietende verpflichtet sich, im Sinne des Tierschutzes mit demselben Hund maximal drei aufeinanderfolgende Suchtage sowie höchstens 20 Suchtage innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen durchzuführen, um ausreichende Erholungszeiten sicherzustellen. Die Rahmenvereinbarung wird für eine Laufzeit von 24 Monaten geschlossen. Eine optionale Vertragsverlängerung wird in Aussicht gestellt. In Hinsicht auf Umfang und Häufigkeit der Aufträge innerhalb dieser Rahmenvereinbarung werden jedoch keine Zusagen bezüglich der Beauftragungen bzw. Inanspruchnahme der Leistungen der Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer gemacht. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Höchstmenge aus dieser Vereinbarung in Anspruch zu nehmen, weder ganz noch teilweise. Für diese Vereinbarung werden keinerlei Exklusivrechte vergeben. Der Bieter versichert mit Abgabe seines Angebots, dass er spätestens zu Beginn des Leistungszeitraums für den Einsatz jedes Hundes eine gültige Halterhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. € abgeschlossen hat, die auch einsatzbedingte Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt. Die Verantwortung für den Abschluss, die Aufrechterhaltung und die Wirksamkeit der Versicherung liegt ausschließlich beim Bieter.
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- quality50%
Konzept zur Leistungserbringung
- quality20%
Biosicherheitskonzept
- price30%
Preis
- price100%
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
- price100%
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Zeitplan
- 6. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung