Beratungsleistungen für die Gesundheitswirtschaft in Indien, Indonesien und Vietnam

Status
Vergeben
Angebotsfrist
21.04.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
6
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
23.03.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung (75110000)
  • Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
196538-2026
Verfahrensnummer
236cde4f-c20b-438e-b52a-8a766aaefc43

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn vergibt im Rahmen eines Pilotprojekts individuelle Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft. Die sechs Lose betreffen Indien, Indonesien und Vietnam sowie die Schwerpunkte Biotechnologie und Pharma beziehungsweise Medizintechnik einschließlich digitaler Gesundheitslösungen; vorgesehen sind insgesamt schätzungsweise 51 Beratungen, maximal 64. Die Laufzeit beträgt zunächst drei Jahre beziehungsweise 1.080 Tage ab Beginn und ist für den Zeitraum 2026 bis 2029 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 21. April 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Die Exportinitiative Gesundheitswirtschaft (EXGW) gehört zum Exportförderungsangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und steht unter der Dachmarke „Mittelstand Global“. Germany Trade & Invest (GTAI) setzt die Exportinitiative im Auftrag des Ministeriums um. EXGW unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und Start-Ups bei der Erschließung von Auslandsmärkten, um die hohe internationale Nachfrage nach Gesundheitsprodukten und -dienstleistungen zu befriedigen. Dabei arbeitet die Exportinitiative eng mit allen relevanten Akteuren der Außenwirtschaft sowie Fachverbänden der Gesundheitsbranche zusammen. EXGW liefert fundierte Marktinformationen, unterstützt mit gezieltem Auslandsmarketing und Kontakten zu internationalen Partnern. Im Fokus stehen dabei die Bereiche Arzneimittel, Medizintechnik, medizinische Biotechnologie und digitale Gesundheitslösungen. An diese Aufgabe anknüpfend bereitet EXGW gemeinsam mit dem BMWE und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Pilotprojekt Beratungsgutscheine Gesundheitswirtschaft Asien vor, das gezielt Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) fördert. Bei der vorliegenden Maßnahme handelt es sich um eine projektbezogene Fördermaßnahme. Das Pilotprojekt setzt auf eine zunächst zeitlich begrenzte Förderung von Beratungsleistungen in drei ausgewählten Märkten: Indien, Indonesien und Vietnam. Kern des Pilotprojektes ist es deutschen KMUs und Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft Beratung durch qualifizierte Beratungsunternehmen zu ermöglichen, mit dem Ziel den Zugang und die Erschließung zu diesen wachstumsstarken Märkten zu verbessern. Das Pilotprojekt ist zunächst auf drei Jahre ab Laufzeitbeginn ausgerichtet. Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben der Allgemeinen Bedingungen für die Durchführung (ABD) des Pilotprojektes Beratungsgutscheine Gesundheitswirtschaft Asien im Rahmen der Exportinitiative Gesundheitswirtschaft (EXGW) des BMWE (Anlage 1) sowie die beigefügte Leistungsbeschreibung (Anlage 2).

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Leistungen nach Losen (6)

  • LOT-0001 · Los 1 - Indien mit Branchenschwerpunkt Biotech / Pharma Förderung von individuellen Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) in Indien mit Branchenschwerpunkt Biotech / Pharma

    Zielland: Indien Branche: Biotech / Pharma Möglicher Veranstaltungsort: offen Möglicher Termin: 2026 - 2029 Geschätzte Anzahl der Beratungen: 12 Maximale Anzahl der Beratungen: 14 Die in den Leitfäden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

    Frist: 21.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 2 - Indien mit Branchenschwerpunkt Medizintechnik (inkl. Digital Health) Förderung von individuellen Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) in Indien mit Branchenschwerpunkt Medizintechnik (inkl. Digital Health)

    Zielland: Indien Branche: Medizintechnik Möglicher Veranstaltungsort: offen Möglicher Termin: 2026 - 2029 Geschätzte Anzahl der Beratungen: 13 Maximale Anzahl der Beratungen: 16 Die in den Leitfäden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

    Frist: 21.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Los 3 - Indonesien mit Branchenschwerpunkt Biotech / Pharma Förderung von individuellen Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) in Indonesien mit Branchenschwerpunkt Biotech / Pharma

    Zielland: Indonesien Branche: Biotech / Pharma Möglicher Veranstaltungsort: offen Möglicher Termin: 2026 - 2029 Geschätzte Anzahl der Beratungen: 4 Maximale Anzahl der Beratungen: 6 Die in den Leitfäden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

    Frist: 21.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Los 4 - Indonesien mit Branchenschwerpunkt Medizintechnik (inkl. Digital Health) Förderung von individuellen Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) in Indonesien mit Branchenschwerpunkt Medizintechnik (inkl. Digital Health)

    Zielland: Indonesien Branche: Medizintechnik Möglicher Veranstaltungsort: offen Möglicher Termin: 2026 - 2029 Geschätzte Anzahl der Beratungen: 6 Maximale Anzahl der Beratungen: 8 Die in den Leitfäden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

    Frist: 21.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Los 5 - Vietnam mit Branchenschwerpunkt Biotech / Pharma Förderung von individuellen Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) in Vietnam mit Branchenschwerpunkt Biotech / Pharma

    Zielland: Vietnam Branche: Biotech / Pharma Möglicher Veranstaltungsort: offen Möglicher Termin: 2026 - 2029 Geschätzte Anzahl der Beratungen: 7 Maximale Anzahl der Beratungen: 9 Die in den Leitfäden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

    Frist: 21.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Los 6 - Vietnam mit Branchenschwerpunkt Medizintechnik (inkl. Digital Health) Förderung von individuellen Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) in Vietnam mit Branchenschwerpunkt Medizintechnik (inkl. Digital Health)

    Zielland: Vietnam Branche: Medizintechnik Möglicher Veranstaltungsort: offen Möglicher Termin: 2026 - 2029 Geschätzte Anzahl der Beratungen: 9 Maximale Anzahl der Beratungen: 11 Die in den Leitfäden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

    Frist: 21.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Vorlage der Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576) bezüglich der restriktiven Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Verhaltensweise Russlands zur Destabilisierung in der Ukraine. Vorlage einer Erklärung gem. § 123 Abs. 1-4 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass keiner der in §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt. Hierzu zählen insbesondere: • strafrechtliche Verurteilungen gemäß § 123 GWB, • Verstöße gegen arbeits-, sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Pflichten, • Insolvenz oder Liquidation, • sonstige schwere berufliche Verfehlungen, • wettbewerbsverzerrendes Verhalten oder Interessenkonflikte, insbesondere aus früherer Beratungstätigkeit. Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften ist für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen jeder einzelne Teilnehmer maßgeblich. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind für sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft getrennt abzugeben. Sollte bei einem oder mehreren Teilnehmern ein Ausschlusstatbestand gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, ist dies in einer gesonderten Anlage unter Angabe des betroffenen Teilnehmers zu erläutern. Gleichzeitig ist darzulegen, warum eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren trotz des Ausschlussgrundes zulässig sein soll (z. B. durch Selbstreinigung gemäß § 125 GWB). Das Datenblatt ist vollständig auszufüllen, da seit dem 01.06.2022 eine Abfragepflicht im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 1 WRegG für den Auftraggebenden besteht. Die Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung und dient der Prüfung etwaiger Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Eine unvollständige oder fehlerhafte Angabe kann gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellen kann. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) ist im Angebot anzugeben: die Mitglieder der Bietergemeinschaft, deren Rechtsform, sowie ein bevollmächtigter Vertreter zur rechtsverbindlichen Vertretung gegenüber der Vergabestelle und zur Durchführung des Vertrags. Sofern eine dieser Angaben im Angebot fehlt, ist sie spätestens vor Zuschlagserteilung auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen. Andernfalls kann der Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV erfolgen. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung. Vorlage einer Erklärung nach - § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen, - § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen. Hinweis: Die Abgabe unzutreffender oder fehlender Eigenerklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Nach §56 Abs. 2 VgV können unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachgefordert werden. Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 1 - Indien mit Branchenschwerpunkt Biotech / Pharma Förderung von individuellen Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) in Indien mit Branchenschwerpunkt Biotech / Pharma

Qualität des Umsetzungskonzept
70 %
Preis
30 %

LOT-0002 · Los 2 - Indien mit Branchenschwerpunkt Medizintechnik (inkl. Digital Health) Förderung von individuellen Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) in Indien mit Branchenschwerpunkt Medizintechnik (inkl. Digital Health)

Qualität des Umsetzungskonzept
70 %
Preis
30 %

LOT-0003 · Los 3 - Indonesien mit Branchenschwerpunkt Biotech / Pharma Förderung von individuellen Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) in Indonesien mit Branchenschwerpunkt Biotech / Pharma

Qualität des Umsetzungskonzept
70 %
Preis
30 %

LOT-0004 · Los 4 - Indonesien mit Branchenschwerpunkt Medizintechnik (inkl. Digital Health) Förderung von individuellen Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) in Indonesien mit Branchenschwerpunkt Medizintechnik (inkl. Digital Health)

Qualität des Umsetzungskonzept
70 %
Preis
30 %

LOT-0005 · Los 5 - Vietnam mit Branchenschwerpunkt Biotech / Pharma Förderung von individuellen Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) in Vietnam mit Branchenschwerpunkt Biotech / Pharma

Qualität des Umsetzungskonzept
70 %
Preis
30 %

LOT-0006 · Los 6 - Vietnam mit Branchenschwerpunkt Medizintechnik (inkl. Digital Health) Förderung von individuellen Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) in Vietnam mit Branchenschwerpunkt Medizintechnik (inkl. Digital Health)

Qualität des Umsetzungskonzept
70 %
Preis
30 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Vorlage der Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576) bezüglich der restriktiven Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Verhaltensweise Russlands zur Destabilisierung in der Ukraine. Vorlage einer Erklärung gem. § 123 Abs. 1-4 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass keiner der in §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt. Hierzu zählen insbesondere: • strafrechtliche Verurteilungen gemäß § 123 GWB, • Verstöße gegen arbeits-, sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Pflichten, • Insolvenz oder Liquidation, • sonstige schwere berufliche Verfehlungen, • wettbewerbsverzerrendes Verhalten oder Interessenkonflikte, insbesondere aus früherer Beratungstätigkeit. Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften ist für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen jeder einzelne Teilnehmer maßgeblich. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind für sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft getrennt abzugeben. Sollte bei einem oder mehreren Teilnehmern ein Ausschlusstatbestand gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, ist dies in einer gesonderten Anlage unter Angabe des betroffenen Teilnehmers zu erläutern. Gleichzeitig ist darzulegen, warum eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren trotz des Ausschlussgrundes zulässig sein soll (z. B. durch Selbstreinigung gemäß § 125 GWB). Das Datenblatt ist vollständig auszufüllen, da seit dem 01.06.2022 eine Abfragepflicht im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 1 WRegG für den Auftraggebenden besteht. Die Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung und dient der Prüfung etwaiger Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Eine unvollständige oder fehlerhafte Angabe kann gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellen kann. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) ist im Angebot anzugeben: die Mitglieder der Bietergemeinschaft, deren Rechtsform, sowie ein bevollmächtigter Vertreter zur rechtsverbindlichen Vertretung gegenüber der Vergabestelle und zur Durchführung des Vertrags. Sofern eine dieser Angaben im Angebot fehlt, ist sie spätestens vor Zuschlagserteilung auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen. Andernfalls kann der Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV erfolgen. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung. Vorlage einer Erklärung nach - § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen, - § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen. Hinweis: Die Abgabe unzutreffender oder fehlender Eigenerklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Nach §56 Abs. 2 VgV können unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachgefordert werden. Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 29.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 443890-2026

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