TED·456602-2026·Schließt in 41 Tagen

Organisation und Durchführung von Informationsreisen für Einkaufspersonal der Vereinten Nationen

Hessen
Eschborn, Germany·Veröffentlicht 2. Juli 2026
DienstleistungenBeratung und OrganisationÖffentliche VerwaltungWirtschaftsförderungOeffentliche VerwaltungExportfoerderungVeranstaltungsmanagementAusschreibungsberatungBafaInternationale Zusammenarbeit
Auftragswert
~€375k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
11. Aug. 2026
41 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sucht Dienstleister für die Organisation von drei Informationsreisen für UN-Einkaufspersonal in Deutschland. Ziel ist es, UN-Entscheidungsträger mit deutschen KMU aus den Bereichen dezentrale Energieerzeugung, Nahrungsmittelindustrie und Gesundheitswirtschaft zu vernetzen. Die Reisen finden 2027 in Anbindung an Fachmessen statt und umfassen Workshops, Firmenbesuche und Messeführungen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Das BMWE-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen. Leistungsgegenstand ist die Durchführung eines Projekts zur Unterstützung von Unternehmen bei der Beteiligung an Ausschreibungen der Vereinten Nationen (VN). Zum einen sollen die Entscheidungstragenden über die Leistungsfähigkeit der deutschen Branche im Allgemeinen und der teilnehmenden Unternehmen im Speziellen informiert werden bzw. zur Weiterverbreitung von fachspezifischen Informationen beitragen. Zum anderen sollen deutsche Unternehmen über die Geschäftsmöglichkeiten und das Verfahren der VN-Beschaffung informiert und dazu motiviert werden, sich beim UN Global Marketplace (UNGM) zu registrieren. Im Rahmen einer drei- bis viertägigen Reise können sich Entscheidungstragende verschiedener Organisationen der VN über Technologien und Know-how deutscher Anbieter informieren. Hierzu dient unter anderem der geführte Besuch einer branchenspezifischen Fach- und Leitmesse. Die Vertreterinnen und Vertreter der VN besuchen die Stände vorab ausgewählter deutscher Unternehmen und haben auch die Möglichkeit eines freien Messebesuchs. Ein weiteres Element sind abwechslungsreich gestaltete und moderierte fachbezogene Runde Tische / Workshops, um den interessierten Entscheidungstragenden durch Fachleute sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren konkrete fachbezogene Informationen über den deutschen Markt und die jeweilige Branche zu vermitteln bzw. den deutschen Teilnehmenden praktische Informationen zum Beschaffungswesen der Vereinten Nationen (und ggf. weiterer internationaler Organisationen) zu vermitteln. Außerdem können nach Absprache Besichtigungen von Referenzprojekten in das Programm eingebunden werden. Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und des Leitfadens.

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möchte deutschen Unternehmen helfen, bei Ausschreibungen der Vereinten Nationen (VN) erfolgreicher zu sein. Dafür werden Dienstleister gesucht, die drei Fachreisen für UN-Einkäufer nach Deutschland organisieren. Die Reisen sind in drei Lose unterteilt: dezentrale Energieerzeugung (Anbindung an die Messe 'The smarter E'), Nahrungsmittelindustrie (Anbindung an die 'Anuga') und Gesundheitswirtschaft (Anbindung an die 'MEDICA'). Die beauftragten Firmen müssen den Besuch der Fachmessen, moderierte Workshops und Firmenbesuche koordinieren, um den UN-Vertretern die Leistungsfähigkeit deutscher Anbieter näherzubringen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eigenerklärung zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland
  • Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
  • Zusicherung der Einhaltung des Tariftreuegesetzes
  • Erklärung nach MiLoG und AEntG
  • Vollständiges Ausfüllen des Datenblatts für die Wettbewerbsregisterabfrage

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Vorlage der Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576) bezüglich der restriktiven Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Verhaltensweise Russlands zur Destabilisierung in der Ukraine; Vorlage einer Erklärung gem. § 123 Abs. 1-4 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass keiner der in §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt. Hierzu zählen insbesondere: • strafrechtliche Verurteilungen gemäß § 123 GWB, • Verstöße gegen arbeits-, sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Pflichten, • Insolvenz oder Liquidation, • sonstige schwere berufliche Verfehlungen, • wettbewerbsverzerrendes Verhalten oder Interessenkonflikte, insbesondere aus früherer Beratungstätigkeit. Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften ist für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen jeder einzelne Teilnehmer maßgeblich. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind für sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft getrennt abzugeben. Sollte bei einem oder mehreren Teilnehmern ein Ausschlusstatbestand gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, ist dies in einer gesonderten Anlage unter Angabe des betroffenen Teilnehmers zu erläutern. Gleichzeitig ist darzulegen, warum eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren trotz des Ausschlussgrundes zulässig sein soll (z. B. durch Selbstreinigung gemäß § 125 GWB). Das Datenblatt ist vollständig auszufüllen, da seit dem 01.06.2022 eine Abfragepflicht im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 1 WRegG für den Auftraggebenden besteht. Die Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung und dient der Prüfung etwaiger Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Eine unvollständige oder fehlerhafte Angabe kann gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellen kann. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) ist im Angebot anzugeben: die Mitglieder der Bietergemeinschaft, deren Rechtsform, sowie ein bevollmächtigter Vertreter zur rechtsverbindlichen Vertretung gegenüber der Vergabestelle und zur Durchführung des Vertrags. Sofern eine dieser Angaben im Angebot fehlt, ist sie spätestens vor Zuschlagserteilung auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen. Andernfalls kann der Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV erfolgen. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden. Vorlage einer Erklärung nach - § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen, - § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen. Zusicherung, dass das Tariftreueversprechen und die Vorgaben des § 3 ff. des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) eingehalten werden. Hinweis: Die Abgabe unzutreffender oder fehlender Eigenerklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Nach § 56 Abs. 2 VgV können unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachgefordert werden. Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.

Lose

Aufteilung in Lose

3 Lote
LOT-0001Los 1 - Vereinte Nationen

Informationsreise für Einkaufspersonal der Vereinten Nationen im Bereich dezentrale Energieerzeugung Zielland: Vereinte Nationen Branche: Dezentrale Energieerzeugung Möglicher Veranstaltungsort: München und ggf. weitere Standorte Möglicher Termin: Juni 2027, in Anbindung an die Messe The smarter E Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

CPV 75131000Frist 11. Aug. 2026420 Tage Laufzeit
LOT-0002Los 2 - Vereinte Nationen

Informationsreise für Einkaufspersonal der Vereinten Nationen im Bereich Nahrungsmittelindustrie Zielland: Vereinte Nationen Branche: Nahrungsmittel Möglicher Veranstaltungsort: Köln und ggf. weitere Standorte Möglicher Termin: Oktober 2027, in Anbindung an die Messe Anuga Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

CPV 75131000Frist 11. Aug. 2026420 Tage Laufzeit
LOT-0003Los 3 - Vereinte Nationen

Informationsreise für Einkaufspersonal der Vereinten Nationen im Bereich Gesundheitswirtschaft Zielland: Vereinte Nationen Branche: Gesundheitswirtschaft Möglicher Veranstaltungsort: Düsseldorf und ggf. weitere Standorte Möglicher Termin: November 2027, in Anbindung an die Messe MEDICA Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

CPV 75131000Frist 11. Aug. 2026420 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

6 Kriterien
  • quality

    Qualität des Umsetzungskonzept

    70%
  • price

    Preis

    30%
  • quality

    Qualität des Umsetzungskonzept

    70%
  • price

    Preis

    30%
  • quality

    Qualität des Umsetzungskonzept

    70%
  • price

    Preis

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 11. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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