Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: ITURRI Feuerwehr- und Umwelttechnik GmbH

Auftragswert

€0k

Zuschlag am

1. Juli 2026

TED·459531-2026

Lieferung eines Gerätewagens Gefahrgut als Sattelauflieger mit Rollcontainer

LL
Leer, Germany·Veröffentlicht 3. Juli 2026
Fahrzeuge und TransportmittelÖffentliche VerwaltungKatastrophenschutzGefahrgutRettungsdienstFeuerwehrtechnikFahrzeugbeschaffungOeffentliche VerwaltungLogistik
Auftragswert
~€350k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Leer schreibt die Beschaffung eines Gerätewagens Gefahrgut in Form eines Sattelaufliegers inklusive Rollcontainer aus. Es handelt sich um einen Kaufvertrag für ein Spezialfahrzeug zur Gefahrenabwehr. Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gerätewagen Gefahrgut, Sattelauflieger mit Rollcontainer

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Leer sucht einen Anbieter für einen speziellen Gerätewagen Gefahrgut. Dabei handelt es sich um einen Sattelauflieger, der mit Rollcontainern ausgestattet ist, um bei Gefahrgutunfällen schnell und effizient reagieren zu können. Der Auftrag umfasst die Lieferung des Fahrzeugs und der zugehörigen Ausrüstung. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich interessierte Unternehmen direkt auf den Auftrag bewerben. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des niedrigsten Preises.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Ordnungsamt, Gerätewagen Gefahrgut, Sattelauflieger mit Rollcontainer

Lieferung (Kaufvertrag)

CPV 34223100
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Angebotsendpreis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 1. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an ITURRI Feuerwehr- und Umwelttechnik GmbH · €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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