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Optische Inspektion der Hauptkanäle und Anschlussleitungen in Landshut 2027

Bayern
Landshut, Germany·Veröffentlicht 15. Juli 2026
UmweltdienstleistungenIngenieurdienstleistungenÖffentliche VersorgungWasserwirtschaftKanalinspektionAbwassertechnikOeffentliche VersorgerInfrastrukturwartungJahresauftrag
Auftragswert
~€175k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
31. Aug. 2026
47 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadtwerke Landshut schreiben die optische Inspektion ihrer Hauptkanäle und Anschlussleitungen für das Jahr 2027 aus. Es handelt sich um einen Jahresauftrag für Inspektionsdienstleistungen im Stadtgebiet. Die Vergabe erfolgt ausschließlich über das Kriterium des niedrigsten Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Optische Inspektion Jahresauftrag 2027 - Stadtwerke Landshut

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadtwerke Landshut suchen einen Dienstleister für die optische Inspektion des städtischen Kanalnetzes im Jahr 2027. Dabei werden sowohl die Hauptkanäle als auch die Anschlussleitungen untersucht, um den Zustand der Infrastruktur zu prüfen. Der Auftrag ist als Jahresvertrag angelegt, bei dem der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen gesetzlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Integrität erfüllen, wie sie für öffentliche Aufträge in Deutschland Standard sind.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Optische Inspektion der Hauptkanäle und Anschlussleitungen in Landshut - 2027

Optische Inspektion Jahresauftrag 2027 Stadtwerke Landshut

CPV 90491000, 90470000Frist 31. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis in Euro

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 31. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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