TED·322835-2026·Schließt in 1313 Tagen

Umsetzung von Teilprozessen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) für Firmenkunden

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurt, GermanyVeröffentlicht 11. Mai 2026
Auftragswert
~€500k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
31. Dez. 2029
1313 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die AOK PLUS sucht Dienstleister für die bedarfsorientierte Umsetzung von Teilprozessen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) bei ihren Firmenkunden. Es werden nicht-exklusive Kooperationsvereinbarungen geschlossen, um Präventions- und Gesundheitsförderungsprojekte zu initiieren, zu unterstützen und zu begleiten. Der Auftrag umfasst die Steuerung und Durchführung individueller BGM-Maßnahmen nach Kundenbedarf. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen erstreckt sich bis Ende 2029.

Vollständige Beschreibung anzeigen

BGM-Prozesssteuerung

VergabeHero-Einschätzung

Gesucht werden externe Dienstleister für die bedarfsorientierte Umsetzung von Teilprozessen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) bei Firmenkunden der AOK PLUS. Konkret geht es um Maßnahmen, die Unternehmen dabei helfen, die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter aktiv zu fördern. Die AOK PLUS schließt dabei flexible Kooperationsvereinbarungen, sodass je nach Bedarf des Unternehmens einzelne Bausteine wie Stressprävention, Bewegungsförderung oder Ernährungsberatung in Auftrag gegeben werden können. Der Rahmenvertrag läuft bis Ende 2029 und ermöglicht es qualifizierten Gesundheitsdienstleistern, sich als Kooperationspartner für die BGM-Betreuung zu bewerben.

GesundheitsdienstleistungenPrävention & GesundheitsförderungDienstleistungen für UnternehmenGesundheitswesenSozialversicherungÖffentliche VerwaltungBetriebliches GesundheitsmanagementGesundheitsfoerderungFirmenkunden BetreuungPraeventionRahmenvertragKooperationsvereinbarung
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Vorlage vollständiger Eignungsnachweise und Erklärungen
  • Bereitschaft zur fristgerechten Nachreichung fehlender Unterlagen
  • Einhaltung der Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung
  • Fähigkeit zur korrekten Vervollständigung oder Korrektur von Bewerbungsunterlagen
  • Nachweis der Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Die AOK PLUS behält sich vor die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen (insbesondere Erklärungen, Angaben und Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (Nachforderung). Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch die AOK PLUS innerhalb einer nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, kann der Teilnahmeantrag ausgeschlossen oder erst zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt werden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Open-House-Verfahren "BGM-Prozesssteuerung"

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Kooperationsvereinbarungen zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses "Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)" bei Firmenkunden der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS initiiert, unterstützt und begleitet Präventions- und Gesundheitsförderungsprojekte und -programme bei ihren Firmenkunden. Gemessen am Bedarf des Firmenkunden ist mitunter nur ein Teilprozess des BGM durchzuführen z. B. zum Thema Bewegung, Stress oder Führung. Der Kooperationspartner unterstützt und berät die Firmenkunden bei der Implementierung und Durchführung eines solchen Teilprozesses und evaluiert die getroffenen Maßnahmen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Teilnahmeantrages) mit dem Ziel, diese mit der selbstständigen Nutzung der geschaffenen BGM-Strukturen und weiteren Umsetzung des implementierten Regelkreislaufes zu befähigen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen eines sog. open-house-Verfahrens, d. h. mit jedem interessierten Unternehmen, welches die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere vom Beratungsbedarf der Firmenkunden sowie der Auswahl unter den im Rahmen dieses Verfahrens vertraglich gebundenen Kooperationspartnern, welche ausschließlich der Firmenkunde trifft, abhängig. In der Regel wird ein Firmenkunde innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 4 Jahren mit insgesamt durchschnittlich ca. 30 Beratertagen vor Ort befähigt, selbstständig die geschaffenen BGM-Strukturen zu nutzen und umzusetzen. Für Vor- und Nachbereitungstätigkeiten der Vor-Ort-Termine werden durchschnittlich ca. 40 Referententage benötigt. Bei diesen Mengenangaben handelt es sich um Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Die Angaben der Mengen dienen lediglich der Orientierung und stellen kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Ein Kooperationspartner betreut maximal bis zu 8 Firmenkunden zeitgleich. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Kooperationsvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht nicht. Der Abruf aus der Kooperationsvereinbarung erfolgt im Bedarfsfall mittels Einzelbeauftragung frühestens 14 Tage nach Beginn der Kooperationsvereinbarung. Interessierte Unternehmen (Bewerber) können die Teilnahmeunterlagen über den unter Punkt 5.1.11 dieser Bekanntmachung genannten Link zum Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) abrufen. Hierfür bedarf es einer Registrierung auf der Vergabeplattform (DTVP) und Freischaltung des Zugangs zum Projektraum durch die Auftraggeberin. Die Registrierung und die Freischaltung zum Projektraum ist kostenfrei. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auszufüllen und über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform einzureichen. Sofern keine Möglichkeit besteht, die Kooperationsvereinbarung mit qualifizierter elektronischer Signatur zu unterzeichnen, ist diese eigenhändig unterschrieben postalisch in 2-facher Ausfertigung einzureichen. In diesem Fall ist die unterschriebene Kooperationsvereinbarung vorab als Scan zusammen mit den weiteren Teilnahmeunterlagen über das Modul "Kommunikation" einzureichen. Die Teilnahmeunterlagen können erstmals bis zum 17.11.2025 (Teilnahmefrist) vollständig ausgefüllt über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform (DTVP) eingereicht werden. Die Kooperationsvereinbarung beginnt bei Einreichung der vollständigen Teilnahmeunterlagen bis zum 17.11.2025 am 01.01.2026. Bei späterer Einreichung der vollständigen Teilnahmeunterlagen beginnt die Kooperationsvereinbarung am Monatsersten des nächsten Kalenderquartals, der auf die Einreichung bzw. Vervollständigung der Teilnahmeunterlagen folgt, sofern die Unterlagen bis zum 15. der aktuellen Quartalsmitte (jeweils immer der 15.2.; 15.5.; 15.8.; 15.11.) vollständig eingereicht wurden. Es kommt auf den Zugang bei der AOK PLUS an. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Teilnahmeunterlagen über die Vergabeplattform ausreichend. Fällt der 15. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 17.11.2025 bzw. nach dem 15. einer Quartalsmitte) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zur Mitte des darauffolgenden Quartals berücksichtigt. Die Vereinbarung endet unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses am 31.12.2029. Bei Unklarheiten und Fragen zur Kooperationsvereinbarung wenden Sie sich bitte ausschließlich über das Modul "Kommunikation" der Vergabeplattform an die AOK PLUS. Die AOK PLUS behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Unternehmen zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind. Die AOK PLUS behält sich vor, das Open-House-Verfahren ganz oder teilweise insbesondere im Falle des Abschlusses von exklusiven Kooperationsvereinbarungen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB vorzeitig zu beenden. In diesem Fall enden die bereits geschlossenen Verträge nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen.

CPV 85100000Frist 31. Dez. 2029
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 11. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 31. Dez. 2029
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link