Rabattverträge für den Wirkstoff Nintedanib

Was wird ausgeschrieben
Die Techniker Krankenkasse schreibt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge für den Wirkstoff Nintedanib aus. Ziel ist der Abschluss von Verträgen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen, die die Anforderungen erfüllen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 01.09.2026 und endet spätestens am 31.08.2028.
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Die Krankenkassen (ob HEK und/ oder hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.09.2026 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet grundsätzlich spätestens am 31.08.2028 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die Techniker Krankenkasse sucht pharmazeutische Unternehmen für den Abschluss von Rabattverträgen für das Medikament Nintedanib. Bei einem sogenannten Open-House-Verfahren gibt es keine individuellen Verhandlungen; stattdessen gelten für alle teilnehmenden Unternehmen einheitliche Bedingungen. Es wird keine Exklusivität zugesichert, das heißt, die Krankenkasse schließt Verträge mit allen Anbietern, die die geforderten Kriterien erfüllen. Ein Beitritt zu diesem Verfahren ist während der gesamten Laufzeit bis August 2028 jederzeit möglich.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen.
Zeitplan
- 22. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Aug. 2028EinreichungsfristElektronische Einreichung