Rabattverträge für Arzneimittelwirkstoffe nach § 130a Abs. 8 SGB V
Was wird ausgeschrieben
Die Techniker Krankenkasse (Hamburg) schreibt gemeinsam mit HEK und hkk im Open-House-Verfahren Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über verschiedene Arzneimittelwirkstoffe aus. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate (01.07.2026 bis 30.06.2028). Es handelt sich um 9 Fachlose mit unterschiedlichen Wirkstoffen wie Calciumdiacetat, Dimethylfumarat, Eisen(II)-sulfat, Levodropropizin, Melatonin, Methylprednisolon, Stiripentol, Tinzaparin natrium und Tolvaptan. Jeder geeignete pharmazeutische Unternehmer kann den einheitlichen Vertragsbedingungen beitreten.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Krankenkassen (ob HEK und/ oder hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.07.2026 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet grundsätzlich spätestens am 30.06.2028 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die Techniker Krankenkasse vergibt gemeinsam mit HEK und hkk Rabattverträge für Arzneimittel nach § 130a Abs. 8 SGB V. Das bedeutet: Die Krankenkassen verhandeln keine individuellen Konditionen, sondern bieten pharmazeutischen Unternehmen einen Rahmenvertrag mit einheitlichen Bedingungen, zu dem jeder geeignete Anbieter innerhalb der Vertragslaufzeit beitreten kann. Die Ausschreibung umfasst 9 verschiedene Wirkstoffe (z. B. Calciumdiacetat, Melatonin, Methylprednisolon) für die Arzneimittelversorgung der Versicherten. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2028. Da es sich um ein Open-House-Verfahren handelt, erhalten einzelne Vertragspartner keine Exklusivität — alle teilnehmenden Unternehmen erhalten die gleichen Konditionen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Geeigneter pharmazeutischer Unternehmer gemäß § 130a Abs. 8 SGB V
- Zulassung für die jeweiligen Arzneimittelwirkstoffe
- Erfüllung der Anforderungen nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V
- Keine individuellen Verhandlungen möglich — Annahme der einheitlichen Vertragsbedingungen erforderlich
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Aufteilung in Lose
9 LoteDie Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen.
Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen.
Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen.
Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen.
Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen.
Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen.
Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen.
Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen.
Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen.
Zeitplan
- 8. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juni 2028EinreichungsfristElektronische Einreichung