Abschluss von Rabattverträgen für diverse Arzneimittel im Open-House-Verfahren

Was wird ausgeschrieben
Die Techniker Krankenkasse (TK) schreibt gemeinsam mit der HEK und hkk Rabattverträge für 25 verschiedene Wirkstoffgruppen aus. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmer zu einheitlichen Konditionen beitreten können. Die Verträge haben eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten und enden spätestens am 31.07.2028.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Krankenkassen (ob HEK und/ oder hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.08.2024 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2028 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die Techniker Krankenkasse, die HEK und die hkk suchen pharmazeutische Unternehmen für den Abschluss von Rabattverträgen für 25 verschiedene Arzneimittelgruppen. Das bedeutet, dass Hersteller ihre Produkte zu festgelegten Bedingungen anbieten können, um in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen zu werden. Da es sich um ein sogenanntes Open-House-Verfahren handelt, gibt es keine Preisverhandlungen und keine Exklusivität; jeder Anbieter, der die Anforderungen erfüllt, kann den Vertrag unterzeichnen. Ein Beitritt ist während der gesamten Vertragslaufzeit bis Juli 2028 möglich.
Aufteilung in Lose
25 LoteDie Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen.
Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen.
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Zeitplan
- 2. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Juli 2028EinreichungsfristElektronische Einreichung