Rabattverträge für den Wirkstoff Denosumab
Was wird ausgeschrieben
Die Techniker Krankenkasse schreibt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Arzneimittelrabattverträge für den Wirkstoff Denosumab aus. Das Verfahren ist in zwei Lose für die Wirkstärken 60 mg und 120 mg unterteilt. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate vom 01.12.2025 bis zum 30.11.2027.
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Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Denosumab zu schließen. Das Verfahren wird in zwei Lose zum genannten Wirkstoff aufgeteilt. Zu den Einzelheiten siehe Angaben beim jeweiligen Los. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.12.2025. Der Vertrag endet spätestens am 30.11.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die gemachten Angaben zur Bindefrist sind vorliegend nicht relevant und ausschließlich den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die Techniker Krankenkasse sucht pharmazeutische Unternehmen für den Abschluss von Rabattverträgen für das Medikament Denosumab. Bei einem Open-House-Verfahren gibt es keine exklusiven Verträge; stattdessen können alle Unternehmen, die die festgelegten Bedingungen erfüllen, zu einheitlichen Konditionen beitreten. Das Verfahren ist in zwei Lose unterteilt, die sich nach der Wirkstärke des Medikaments (60 mg und 120 mg) richten. Ein Beitritt ist während der gesamten Laufzeit von maximal zwei Jahren jederzeit möglich, wobei individuelle Verhandlungen ausgeschlossen sind.
Aufteilung in Lose
2 LoteZiel ist der Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Denosumab im Rahmen eines Open-House-Verfahrens. Bitte beachten Sie die vorgenommene Losaufteilung des Wirkstoffs.
Ziel ist der Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Denosumab im Rahmen eines Open-House-Verfahrens. Bitte beachten Sie die vorgenommene Losaufteilung des Wirkstoffs.
Zeitplan
- 26. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Nov. 2027EinreichungsfristElektronische Einreichung