Sanierung und Erschließung eines ehemaligen Textil-Industrieareals (7 ha) in Schmallenberg
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Schmallenberg vergibt im offenen Verfahren die Sanierung und Entwicklung des Altstandortes Meisenburg — eines ehemaligen Textilproduktionsstandorts mit einer Fläche von rund 7 Hektar. Der Auftrag umfasst zwei Lose: Los 1 (MPE — Sanierung, 720 Tage) und Los 2 (Grundwassersanierung, 840 Tage). Zu den Leistungen gehören der vollständige Rückbau der ehemaligen Produktions-, Lager- und Verwaltungsgebäude einschließlich Fundamentausbau sowie die Aufnahme der Bodenversiegelungen. Am Standort sind Bodenverunreinigungen durch LCKW (chlorierte Lösungsmittel) und MKW (Mineralöle) bekannt.
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Entwicklung des Altstandortes Meisenburg in Schmallenberg; Los 1 - MPE- und Los 2 - Grundwassersanierung
Die Stadt Schmallenberg saniert und erschließt ein ehemaliges Textil-Industrieareal namens Meisenburg mit einer Fläche von etwa 7 Hektar. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 umfasst den vollständigen Rückbau der alten Produktions-, Lager- und Verwaltungsgebäude inklusive Fundamententfernung und die Beseitigung von Bodenversiegelungen (MPE-Sanierung), Los 2 die Grundwassersanierung. Der Standort ist mit chlorierten Lösungsmitteln (LCKW) und Mineralölen (MKW) kontaminiert, was die Sanierung besonders anspruchsvoll macht. Die Gesamtbauzeit beträgt je nach Los 720 beziehungsweise 840 Tage. Bieter müssen Erfahrung mit der Sanierung kontaminierter Industriealtlasten nachweisen.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis von Erfahrung mit der Sanierung kontaminierter Industriealtlasten
- Fachkunde im Umgang mit LCKW- und MKW-Bodenverunreinigungen
- Eignungsnachweis gemäß § 123 GWB (keine Ausschlussgründe)
- Nachweis der Leistungsfähigkeit für Rückbau- und Erschließungsarbeiten
- Referenzen für vergleichbare Flächensanierungsprojekte im öffentlichen Auftrag
- Nachweis der technischen Ausrüstung für Grundwassersanierung
- Einhaltung umwelt- und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen gemäß § 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Nach § 123 GWB sind zwingende Ausschlussgründe in diesem Sinne sind danach die Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen bestimmter Straftaten (Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsgewährung, Menschenhandel usw.). Ein zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehören u.a. neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung. § 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Zu den Straftaten zählen z.B. die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§ 129, § 129a StGB), die Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), die Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 161 StGB), der Betrug (§ 263 StGB) und der Subventionsbetrug (§ 264 StGB). Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB Zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehört neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung. Es handelt sich um die Tatbestände der wettbewerbsbeschränkenden Absprache bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§§ 299, 300 StGB), der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§§ 332, 335 StGB) durch Amtsträger oder öffentlich Bedienstete sowie der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§§ 334, 335 StGB) gegenüber Amtsträgern. Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Das Nichtentrichten von Steuern oder Sozialabgaben wurde zu einem zwingenden Ausschlussgrund (vgl. § 123 Abs. 4 GWB). Nach der Zielvorstellung des deutschen Gesetzgebers sind von dem Ausschlussgrund im deutschen vergaberechtlichen Kontext Zahlungsverpflichtungen an tarifvertragliche Sozialkassen umfasst. Vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/6281, S. 105. Nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen ein fakultativer Ausschlussgrund, der im Rahmen der Eignungsprüfung zu berücksichtigen ist. § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB) Schwere Verfehlungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit" ist jedes fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Glaubwürdigkeit des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers hat, und nicht nur Verstöße gegen berufsethische Regelungen im engen Sinne des Berufsstands, dem dieser Wirtschaftsteilnehmer angehört, die durch das Disziplinarorgan dieses Berufsstands oder durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellt werden. (EuGH Urt. v. 12.12.2012 - Rs. C-465/11 - "Forposta", Rn. 27.) Schwer" ist eine Verfehlung dann, wenn sie schuldhaft begangen wurde und erhebliche Auswirkungen hat) (u.a. OLG München Beschl. v. 21.05.2010 - Verg 02/10; VK Bund Beschl. v. 15.05.2009 - VK 2-21/09) Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124 I Nr. 4 GWB geregelt. Der rechtliche Aufhänger ist § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Danach kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen von der Vergabe ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe. Ausschluss wegen vorheriger mangelhafter Vertragserfüllung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. fehlende Unterlagen oder Angaben nachzufordern, sofern diese vom Bieter nicht fristgerecht eingereicht wurden und dadurch eine Feststellung der Eignung erschwert wird. Werden die mit Einreichung der Angebote geforderten Unterlagen nicht beigebracht oder auch auf Nachforderung nicht fristgerecht eingereicht, so wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im Rahmen der Prüfung der Eignung behält sich der Auftraggeber zudem die Durchführung von Bietergesprächen vor, in denen die Bieter unter Bezugnahme auf die im Ausschreibungsverfahren beizubringenden Erklärungen und Nachweise die Möglichkeit der Erläuterung sowie zur Angebotsaufklärung haben.
Aufteilung in Lose
2 LoteDie Stadt Schmallenberg beabsichtigt im Rahmen der Flächenentwicklung eines ehemaligen Produktionsstandorts für Textilien in Schmallenberg die Flächensanierung und Neuerschließung eines rund 7 ha großen Areals. Hierzu wird der vollständige Rückbau der ehemaligen Produktions-, Lager- und Verwaltungsgebäude einschließlich dem Ausbau der Fundamente sowie der Aufnahme der Bodenversiegelungen in den Freiflächen durchgeführt. Am Standort sind diverse Bodenverunreinigungen durch LCKW und MKW bekannt, die zum Großteil im Rahmen der Rückbaumaßnahme durch konventionellen Bodenaustausch beseitigt werden. In einer Teilfläche der Liegenschaft liegt eine Bodenbelastung durch LCKW vor, die nicht durch einen konventionellen Bodenaustausch, sondern durch Multi-Phasen-Extraktion (MPE) saniert werden soll. Zur Sanierung der Boden-, Bodenluft und Grundwasserverunreinigungen werden im Auftrag der Stadt Schmallenberg mit vorliegender Ausschreibung folgende Leistungen ausgeschrieben: - Gestellung von MPE-Sanierungsanlagen (zur Miete) - Betrieb, Wartung, Instandsetzung und Überwachung der MPE-Anlagen - MPE- Installationen - Gestellung von Abluftbehandlungsanlagen (zur Miete) - Betrieb, Wartung, Instandsetzung und Überwachung der Abluftbehandlungsanlagen
Die Stadt Schmallenberg beabsichtigt im Rahmen der Flächenentwicklung eines ehemaligen Produktionsstandorts für Textilien in Schmallenberg die Flächensanierung und Neuerschließung eines rund 7 ha großen Areals. Hierzu wird der vollständige Rückbau der ehemaligen Produktions-, Lager- und Verwaltungsgebäude einschließlich dem Ausbau der Fundamente sowie der Aufnahme der Bodenversiegelungen in den Freiflächen durchgeführt. Am Standort sind diverse Bodenverunreinigungen durch LCKW und MKW bekannt, die zum Großteil im Rahmen der Rückbaumaßnahme durch konventionellen Bodenaustausch beseitigt werden. In einer Teilfläche der Liegenschaft liegt eine Bodenbelastung durch LCKW vor, die nicht durch einen konventionellen Bodenaustausch, sondern durch Multi-Phasen-Extraktion (MPE) saniert werden soll. Zur Sanierung der Boden-, Bodenluft und Grundwasserverunreinigungen werden im Auftrag der Stadt Schmallenberg mit vorliegender Ausschreibung folgende Leistungen ausgeschrieben: - Ausstattung eines Sanierungsbrunnens - Errichtung einer Aufstellfläche und eines Einleitbauwerkes - Lieferung und Montage einer Grundwasseraufbereitungsanlage mit Vorfiltration, Strippung und Wasseraktivkohleadsorption sowie Luftaktivkohleadsorption - Betrieb der Grundwassersanierungsanlage
Zeitplan
- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 12. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung