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Städtebaulich-freiraumplanerischer Ideenwettbewerb für Wohnbebauung in Salzgitter-Marienbruch

Niedersachsen
Salzgitter, Germany·Veröffentlicht 17. Juni 2026
Architektur- und IngenieurdienstleistungenStadtplanungÖffentliche VerwaltungStadtentwicklungStaedtebauArchitekturwettbewerbFreiraumplanungWohnungsbauOeffentliche VerwaltungStadtplanung
Auftragswert
~€150k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
28. Aug. 2026
26 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Salzgitter lobt einen offenen, einphasigen Ideenwettbewerb für die städtebauliche und freiraumplanerische Entwicklung eines ca. 11,7 ha großen Areals in Salzgitter-Lebenstedt aus. Ziel ist die Schaffung von zukunftsorientiertem und klimaresilientem Wohnraum für Familien und junge Menschen. Teilnahmeberechtigt sind interdisziplinäre Teams aus Architekten, Stadtplanern und Landschaftsarchitekten.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Stadt Salzgitter möchte neuen Wohnraum schaffen, um die Attraktivität und Anziehungskraft der Stadt - besonders für junge Menschen und Familien - zu erhöhen und dem demographischen Wandel ein Stück weit entgegenzuwirken. Die gesamte ca. 11,7 ha umfassende Gebietsfläche liegt zentral in Salzgitter-Lebenstedt und wird aktuell durch die heterogen angrenzenden Nutzungen wie dem städtischen Festplatz, einem Gewerbegebiet, einer Wohnbebauung sowie Kleingarten- und Sportanlagen geprägt. Die Stadt Salzgitter erwartet vom Wettbewerbsergebnis eine Lösung für qualitativ hochwertige, zukunftsorientierte und klimaresiliente Wohn- und Freiflächen im Marienbruch unter Berücksichtigung der vielschichtigen Rahmenbedingungen.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Salzgitter sucht im Rahmen eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs nach innovativen Konzepten für ein rund 11,7 Hektar großes Gebiet im Stadtteil Lebenstedt. Ziel ist es, ein attraktives und klimafreundliches Wohnquartier zu entwickeln, das besonders für Familien attraktiv ist. Da das Areal an verschiedene Nutzungen wie Gewerbe und Sportanlagen grenzt, ist eine besonders durchdachte Planung gefragt. Teilnahmeberechtigt sind Teams aus Architekten, Stadtplanern und Landschaftsarchitekten, die gemeinsam ein städtebauliches Gesamtkonzept erarbeiten. Der Wettbewerb folgt den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013).

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 48 VgV / §§ 123, 124 GWB
  • Erklärung zum Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahrens oder einer Liquidation
  • Erklärung gemäß § 4 Abs. 1 NTVerG
  • Eigenerklärung zur Einhaltung des 5. EU-Sanktionspakets gegen Russland

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

AUSSCHLUSSKRITERIEN NACH § 48 VGV / 123, 124 GWB Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten unseren Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig aufgrund von in VgV § 48 / § 123 GWB genannten Tatbeständen verurteilt worden ist, notwendig. // Erklärung, dass sich das jeweiliges Unternehmen nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahren in einer entsprechenden Lage befindet, aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, das die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit einer schweren Verfehlung schuldig gemacht hat, die vom Auftraggebenden nachweislich festgestellt wurde, der Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben entzogen hat, bei der Erteilung von Auskünften, die gemäß dem § 48 VgV eingeholt werden können, in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht hat oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt. // Erklärung zu § 4 ABS. 1 NTVerG notwendig. /// Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen, Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen, notwendig.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Offener städtebaulich-freiraumplanerischer Ideenwettbewerb Wohnbebauung Salzgitter Marienbruch

Der Wettbewerb wird als offener einphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Ideenwettbewerb gemäß RPW 2013 ausgelobt. Teilnahmeberechtigt sind aufgrund der Aufgabenstellung Teams bzw. Arbeitsgemeinschaften aus Architekt:innen und/oder Stadtplaner:innen und Landschaftsarchitekt:innen. Eine Rechtsform eventueller Arbeitsgemeinschaften wird nicht vorgegeben.

CPV 71000000, 71200000, 71420000, 71410000Frist 28. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • quality

    Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen. Die Liste der Kriterien bildet nicht die Rangfolge ihrer Gewichtung ab. Idee und städtebaulich-freiraumplanerisches Konzept /// Qualität der Baumassengliederung /// Wohnungstypologische Qualitäten /// Freiräumliche Qualitäten /// Funktionale Qualitäten /// Umsetzbarkeit und Bauabschnitte /// Einbindung und Vernetzung in die Umgebung /// Nachhaltigkeit und Klimaresilienz Dem Preisgericht gehören (in alphabetischer Reihenfolge) an: FACHPREISRICHTER:INNEN - Michael Tacke, Stadtbaurat - Prof. Uwe Brederlau, Architekt & Stadtplaner - Dirk Christiansen, Landschaftsarchitekt - Prof. Dr. Ines Lüder, Architektin SACHPREISRICHTER:INNEN - Regina Blechner, Vors. Umwelt- und Klimaausschuss - Werner Müller, Ortsbürgermeister Ortschaft Nord - Christian Striese, Vors. Stadtplanungs- und Bauausschuss STÄNDIG ANWESENDE STELLVERTRETENDE FACHPREISRICHTER:INNEN - Florian Hultsch, Architekt, - Franziska Depenbrock, Landschaftsarchitektin STELLVERTRETENDE SACHPREISRICHTER:INNEN - Stefan Klein, Erster Bürgermeister - Laura Lettler, stv. Vors. Stadtplanungs- und Bauausschuss - Patricia Mair, stv. Vors. Umwelt- und Klimaschutzausschuss

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 28. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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