TED·350010-2026·Schließt in 35 Tagen

Neubau und Betrieb eines Rückführungsgebäudes am Flughafen Berlin-Brandenburg

Auftragswert
~€30M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
3. Juli 2026
35 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben schreibt die Planung, Errichtung sowie den langfristigen Betrieb eines neuen Rückführungsgebäudes für die Bundespolizei am Flughafen Berlin-Brandenburg aus. Das Projekt wird als ÖPP-Modell (Öffentlich-Private Partnerschaft) über einen Zeitraum von 30 Jahren abzüglich der Bauphase realisiert. Der Auftrag umfasst neben dem Bau auch Instandhaltungs- und Betriebsdienstleistungen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Planung, Errichtung sowie Instandhaltungs- und Betriebsdienstleistungen des Neubaus des Rückführungsgebäudes für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben auf den Flächen des Flughafens Berlin-Brandenburg (FBB). Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 3 EU Nr. 3 VOB/A durchgeführt. Der Neubau ist nach den Vorgaben des Raumprogramms und der Funktionalanforderungen (T2_B1_1_001_Planungs-, Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung; T2_B2_1_001_Lage, Architektur, Raum und Funktionsbeschreibung LARF; T2_B3_1_001_Funktionale Leistungsbeschreibung Gebäudemanagement; T2_B4_1_001_Vorgaben BImA_FBB_BPOL_BUND; T2_B5_1_00_Planungsrecht_Sparten_Kataster; T2_B6_1_00_Gutachten) zu planen, zu errichten und der Auftraggeberin ab mängelfreier Übergabe des Bauvorhabens einschließlich ausgewählter Betriebsdienstleistungen zur Verfügung zu stellen (dies für einen Zeitraum von 30 Jahren abzüglich der Planungs- und Bauphase).

VergabeHero-Einschätzung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sucht einen Partner für den Bau und den anschließenden Betrieb eines neuen Gebäudes für die Bundespolizei am Flughafen Berlin-Brandenburg. Das Gebäude dient der Durchführung von Rückführungen und muss direkt an der Grenze zwischen Land- und Luftseite des Flughafens errichtet werden. Es handelt sich um ein sogenanntes ÖPP-Projekt, bei dem der Auftragnehmer nicht nur baut, sondern das Gebäude über 30 Jahre hinweg auch instand hält und betreibt. Die Vergabe erfolgt über ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, bei dem neben dem Preis vor allem die Qualität der Planung, Architektur und Nachhaltigkeit entscheidend ist. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: ÖPP-Projekt BPOLI BER SF1 NB Rückführungsgebäude)

BauleistungenIT- und GebäudedienstleistungenÖffentliche VerwaltungImmobilienwirtschaftOeffentliche VerwaltungBauleistungenGebaeude ManagementInfrastrukturOeffentlich Private PartnerschaftFlughafen Infrastruktur
Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
  • Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
  • Vollständige Einreichung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

§ 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) sowie § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) bzw. §6e EU VOB/A - diese werden mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" überprüft. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft individuell nachzuweisen. Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Betrug oder Subventionsbetrug: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Bildung krimineller Vereinigungen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Bildung terroristischer Vereinigungen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Insolvenz: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Interessenkonflikt: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Schwere Verfehlung: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei. Der AG behält sich vor fehlende, unvollständige und /oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000ÖPP-Projekt BPOLI BER SF1 NB Rückführungsgebäude

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist beauftragt, für die Bundespolizei (BPOL), konkret die Bundespolizeiinspektion am Flughafen Berlin-Brandenburg (BPOLI BER), ein Rückführungsgebäude zu errichten. Dieses ist gemäß der Aufgabenerfüllung der Bundespolizei zur Durchführung von Einzel- und Sammelrückführungen zu betreiben und instand zu halten. Das Gebäude soll zwingend an der Land-Luft-Grenze des Flughafen Berlin Brandenburg positioniert sein und die BPOLI BER bei ihrem gesetzlichen Auftrag zur Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen unterstützen. Der Neubau des Rückführungsgebäudes BPOLI BER SF1 steht im Kontext einer Neustrukturierung, und soll Kapazitäten für bis zu zwei Sammelrückführungen bieten, die parallel zueinander erfolgen können, sowie zusätzlich Kapazitäten für zeitgleich durchzuführende Einzelrückführungen und Möglichkeiten zur Durchführung polizeilicher Sonderlagen ermöglichen. Je Sammelrückführung sollen hierbei bis zu 100 Personen zurückgeführt werden können. Die Sammelrückführungen sollen dabei von bis zu 325 unterstützenden Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten begleitet werden können. Insgesamt müssen daher Flächen für bis zu 200 rückzuführende Personen, 45 Stammkräfte der BPOLI BER, 650 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte und ca. 30 weitere Vertreterinnen- und Vertreter von Behörden, Organisationen und des Flughafens geschaffen werden. Das Projekt umfasst eine Fläche von rund 4.100 m² Nutzfläche und muss 697 Arbeitsplätze (AP) sowie 263 Stellplätze beinhalten. Von den insgesamt 697 AP entfallen 21 AP auf büroplatzbegründete Stellen der Bundespolizei (BPOL). Der gebilligte Stellenplan 2024 gemäß der Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgraben des Bundes (RBBau) sieht insgesamt 45 Stellen für die BPOL vor, davon 14 Mitarbeitende aus dem administrativen Bereich und 31 aus dem operativen Bereich. Weitere bis zu 650 Personen sind temporär im Rahmen von Rückführungen im Gebäude tätig. Insgesamt sind somit 695 Stellen vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) am 30.05.2024 gebilligt worden. Hinzu kommen 2 Büroarbeitsplätze für den Gebäudebetrieb des Auftragnehmers gemäß Muster 13 der BImA vom 05.04.2024. Von den insgesamt 263 Stellplätzen entfallen 258 auf den Bedarf der BPOL und 5 Stellplätze auf den Bedarf des Dienstleisters.

CPV 45210000, 45213331, 50700000, 71240000, 9090000010950 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    Bei der Bewertung des wirtschaftlichsten Angebotes geht die Angebotsqualität zu 60% in die Bewertung ein. Davon: Lage/Architektur 10%, Funktionalität 25%, Qualität TGA/Energiekonzept/Nachhaltigkeit 20%, Prozessqualität Planung/Bau: Terminplan/Personalkonzept Planung/Bauphase/BE-Konzept/IAÜ 25% und Prozessqualität Betrieb/Gebäudemanagement 20%.

    60%
  • price

    Im Rahmen der Bewertung des Zuschlagskriteriums "Wertungsbarwert" erhält der Bieter mit dem günstigsten Angebotspreis die höchste Punktzahl. Die Wertung erfolgt inkl. der Angaben aus Formblatt T2_C2_1_006 Optionale Leistungen (Barwert). Angebote mit einem Angebotspreis von 100% über dem Angebot mit dem geringsten Barwert erhalten 0 Punkte. Zwischen diesen Werten wird linear interpoliert (Pi=(1−((Bi/Bmin−1⁡)100%))⁡x⁡400; Pi = Punktzahl des zu bewertenden Angebots für das Kriterium; Bmin = niedrigster Barwert (Summe der Barwerte) im Wettbewerb; Bi = Barwert (Summe der Barwerte) des zu bewertenden Angebots; 400 = erreichbare Höchstpunktzahl für das Kriterium).

    40%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 21. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link