TED·311872-2026

ÖPNV-Busleistungen Linienbündel Süd-Ost Landkreis Neu-Ulm

Landkreis Neu-UlmNeu-Ulm, GermanyVeröffentlicht 6. Mai 2026
Auftragswert
~€10M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
11. Mai 2026
-18 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Neu-Ulm vergibt ÖPNV-Verkehrsleistungen für das Linienbündel Süd-Ost. Der Vertrag umfasst 9 Hauptlinien (711, 713, 719, 704, 706, 920, 925) sowie 3 Pf-Linien (Pf1/2, Pf3/4) im südbayerischen Raum. Die Vertragslaufzeit beträgt 10 Jahre vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2036. Die Ausschreibung ist in 2 Lose aufgeteilt: Regionalverkehr I und Regionalverkehr II.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von ÖPNV-Leistungen im Linienbündel Süd-Ost des Landkreises Neu-Ulm. Umfasst sind die folgenden Linien: 711 Ingstetten - Weißenhorn - Buch 713 Illertissen - Weißenhorn – Meßhofen 719 Illertissen - Tiefenbach – Weißenhorn Pf1/2 Weißenhorn - Obenhausen - Roggenburg - Ingstetten 704 Dietenheim - Illertissen – Illerzell 706 (Altenstadt -) Illereichen – Illertissen 920 Babenhausen - Obenhausen – Illertissen 925 Illertissen - Jedesheim – Osterberg Pf3/4 Illertissen - Altenstadt - Osterberg - Kellmünz Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.01.2027 (erster Betriebstag) und endet am 31.12.2036 (letzter Betriebstag).

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Neu-Ulm sucht ein Busunternehmen für den öffentlichen Personennahverkehr im südöstlichen Teil des Landkreises. Auf insgesamt 12 Buslinien (9 reguläre Linien und 3 Pf-Linien) sollen Fahrgäste in den Gemeinden Weißenhorn, Illertissen, Dietenheim, Babenhausen und umliegende Orte transportiert werden. Der Vertrag läuft 10 Jahre von Januar 2027 bis Dezember 2036. Das Linienbündel ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst vier Linien im Raum Ingstetten-Weißenhorn-Roggenburg, Los 2 fünf Linien im Raum Dietenheim-Illerzell-Babenhausen-Osterberg. Bewerber müssen nachweisen, dass keine Ausschlussgründe vorliegen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gegeben ist.

TransportationServicesGovernmentTransportationPublic TransportBus ServicesRegional TransportPublic SectorLong Term ContractLine Bundle
Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB
  • Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (Artikel 5k EU-VO 833/2014)
  • Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach § 45 VgV
  • Keine schweren Verfehlungen in den letzten 3 Jahren
  • Keine Verstöße gegen Mindestlohn- oder Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Erfahrung im öffentlichen Personennahverkehr

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausend-fünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Ge-setz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist, 13. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße began-gen hat; 14. der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Er-füllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. 15. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2025/1494 des Rates vom 18. Juli 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren nach Vordruck 6 abzugeben. Auf § 56 VgV wird hingewiesen.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Regionalverkehr I

Linien: 711 Ingstetten - Weißenhorn - Buch 713 Illertissen - Weißenhorn – Meßhofen 719 Illertissen - Tiefenbach – Weißenhorn Pf1/2 Weißenhorn - Obenhausen - Roggenburg - Ingstetten

CPV 60112000Frist 11. Mai 2026
LOT-0002Regionalverkehr II

Linien: 704 Dietenheim - Illertissen – Illerzell 706 (Altenstadt -) Illereichen – Illertissen 920 Babenhausen - Obenhausen – Illertissen 925 Illertissen - Jedesheim – Osterberg Pf3/4 Illertissen - Altenstadt - Osterberg - Kellmünz

CPV 60112000Frist 11. Mai 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price
  • price
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 11. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link