ÖPNV-Busleistungen Linienbündel Nord im Landkreis Neu-Ulm
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Neu-Ulm vergibt ÖPNV-Leistungen für das Linienbündel Nord. Los 1 umfasst fünf Buslinien (59/78, 86, 597, 763, Pf 5) im Regionalverkehr zwischen Weißenhorn, Pfaffenhofen, Neu-Ulm, Ulm, Elchingen, Nersingen, Straß, Fahlheim und Pfuhl. Los 2 betrifft die Linie 591 im Ortsverkehr Thalfingen – Oberelchingen – Unterelchingen. Die Angebotsfrist endet am 11. Mai 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von ÖPNV-Leistungen im Linienbündel Nord des Landkreises Neu-Ulm. Umfasst sind die folgenden Linien: Los 1 59/78 Weißenhorn – Pfaffenhofen – Neu-Ulm – Ulm – Elchingen 86 Ulm – Neu-Ulm – Nersingen – Straß – Fahlheim 597 Ulm – Pfuhl – Elchingen 763 Weißenhorn - Pfaffenhofen – Nersingen Pf 5 Pfiffibus: Thalfingen – Elchingen – Fahlheim – Straß – Nersingen Los 2: 591 Thalfingen – Oberelchingen – Unterelchingen (Ortsverkehr)
Der Landkreis Neu-Ulm vergibt Busverkehrsleistungen im Linienbündel Nord. Das Angebot umfasst zwei Lose: Los 1 beinhaltet fünf Buslinien im Regionalverkehr, die mehrere Städte und Gemeinden im Raum Neu-Ulm und Ulm verbinden (unter anderem Weißenhorn, Pfaffenhofen, Nersingen). Los 2 ist ein lokaler Ortsverkehr in Elchingen. Der Auftrag richtet sich an Verkehrsunternehmen mit Erfahrung im öffentlichen Personennahverkehr. Die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preis. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Linienbündel Nord)
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis von Erfahrung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
- Eignung nach §§ 123 und 124 GWB (keine Ausschlussgründe)
- Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 VgV
- Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrecht (inkl. Mindestlohn)
- Keine Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
- Bietererklärung zu EU-Sanktionen (Russland-Ukraine-Verordnung)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausend-fünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Ge-setz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist, 13. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße began-gen hat; 14. der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Er-füllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. 15. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2025/1494 des Rates vom 18. Juli 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren nach Vordruck 6 abzugeben. Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Aufteilung in Lose
2 LoteLinien 59/78 Weißenhorn – Pfaffenhofen – Neu-Ulm – Ulm – Elchingen 86 Ulm – Neu-Ulm – Nersingen – Straß – Fahlheim 597 Ulm – Pfuhl – Elchingen 763 Weißenhorn - Pfaffenhofen – Nersingen Pf 5 Pfiffibus: Thalfingen – Elchingen – Fahlheim – Straß – Nersingen
Linie 591 Thalfingen – Oberelchingen – Unterelchingen (Ortsverkehr)
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
- price
Zeitplan
- 6. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung