TED·467200-2026·Schließt in 27 Tagen

Ökologische Baubegleitung für Kampfmittelräumung und archäologische Grabungen in Wiesbaden-Ostfeld

Hessen
Wiesbaden, Germany·Veröffentlicht 7. Juli 2026
UmweltdienstleistungenIngenieurleistungenÖffentliche VerwaltungStadtentwicklungOekologische BaubegleitungKampfmittelraeumungArchaeologieUmweltschutzStadtentwicklungWiesbaden
Auftragswert
~€150k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
3. Aug. 2026
27 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH schreibt Leistungen zur ökologischen Baubegleitung für das Projekt Wiesbaden-Ostfeld aus. Der Fokus liegt auf der fachlichen Überwachung von Kampfmittelräumungen und archäologischen Grabungen zur Einhaltung naturschutzrechtlicher Vorgaben. Der Auftrag erstreckt sich über einen längeren Zeitraum bis August 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Leistungen einer ökologischen Baubegleitung für die Durchführung einer Kampfmittelräumung und archäologischen Grabung

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden sucht einen Dienstleister für die ökologische Baubegleitung im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung des Gebiets Wiesbaden-Ostfeld. Konkret geht es darum, bei anstehenden Kampfmittelräumungen und archäologischen Ausgrabungen sicherzustellen, dass Natur und Landschaft geschützt werden und alle gesetzlichen Naturschutzvorgaben eingehalten werden. Der Auftragnehmer überwacht dabei die Einhaltung von Genehmigungsauflagen und minimiert mögliche Umweltauswirkungen der Bauvorbereitungen. Die Ausschreibung richtet sich an Fachbüros für Umweltplanung und ökologische Baubegleitung.

Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB
  • Vollständige Einreichung der geforderten Nachweise innerhalb der gesetzten Frist gemäß § 56 VgV

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Nachforderungsbedingungen gem. § 56 VgV. Der Auftraggeber ist entsprechend § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV verpflichtet, Bieter, die die nachgeforderten Erklärungen und/oder Nachweise nicht vollständig innerhalb der festgelegten Frist vorgelegt haben, vom weiteren Verfahren auszuschließen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld

1. Leistungsgegenstand Gegenstand der vorliegenden Angebotsanfrage sind Leistungen der ökologischen Baubegleitung während der Kampfmittelräumung und der archäologischen Grabung, um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden bzw. zu minimieren und die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere gemäß §§ 39 und 44 BNatSchG, der Landschaftsschutzgebietsverordnung sowie der Nebenbestimmungen der erteilten Genehmigungen, sicherzustellen. Ziel ist die fachgerechte Umsetzung und ökologische Überwachung aller erforderlichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen während der bauzeitlichen Eingriffe. 2. Projektbeschreibung Im Süden der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal ist als langfristige Entwicklungsfläche der Landeshauptstadt Wiesbaden definiert und soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden. Damit möglichst früh nach vorliegendem Planungsrecht mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, soll parallel zum Bauleitplanverfahren eine Kampfmittelräumung und eine archäologische Grabung stattfinden. Beide Maßnahmen sollen durch ökologisches Fachpersonal begleitet werden.. Maßnahmenbeschreibung und zeitlicher Ablauf Das Areal, in dem die Maßnahmen stattfinden sollen, umfasst insgesamt ca. 45 ha. Die archäologische Grabung wird auf einer 36 ha großen Teilfläche innerhalb der Zonen 1 bis 7 durchgeführt. Die Kampfmittelräumung erfolgt im Zeitraum 01.09.2026 bis 31.03.2027 in mehrere Etappen. Es erfolgt die Räumung von Störpunkten im Bereich der Zonen 7 und 8 sowie die Räumung von vier Blindgängerverdachtspunkten im Bereich Zone 1 und 5. Darüber hinaus sind Reste eines Fundaments in Zone 1 zu entfernen. Die ökologische Baubegleitung dient dabei der Sicherstellung, dass sämtliche Maßnahmen im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere den §§ 39 und 44 BNatSchG, den Regelungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung sowie der Nebenbestimmungen der erteilten Genehmigungen, sicherzustellen. Die Grabungsarbeiten werden von bis zu 20 Personen gleichzeitig durchgeführt.Die archäologische Grabung erfolgt im Zeitraum 01.09.2026 bis 31.03.2029. Ziel der Maßnahmen ist die Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG, die Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie die Sicherstellung der Wiederherstellbarkeit der betroffenen Biotopfunktionen. Das Projektgebiet ist überwiegend durch intensiv landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen geprägt. Randlich treten lineare Strukturen wie Feldraine, Säume sowie einzelne Gehölzstrukturen auf. Diese erfüllen Funktionen als Lebensraum für Offenlandarten, insbesondere für bodenbrütende Vogelarten wie die Feldlerche. Die Flächen besitzen eine mittlere bis geringe Biotopwertigkeit, weisen jedoch eine erhöhte Bedeutung für den Artenschutz im Offenland auf. Aufgrund der Nutzung als Offenland ist insbesondere das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten, wie bodenbrütender Vogelarten (z. B. Feldlerche), zu berücksichtigen. Daraus ergeben sich zeitliche und räumliche Einschränkungen für die Durchführung der Maßnahmen. Alle Maßnahmen sind unter Einhaltung der Nebenbestimmungen der naturschutzrechtlichen Genehmigungen durchzuführen. Die ökologische Baubegleitung stellt die Umsetzung der Auflagen sicher und überprüft deren Einhaltung während der Bauausführung. Leistungen zur ökologischen Baubegleitung der Kampfmittelräumung und archäologischen Grabung Die Durchführung der Kampfmittelräumung erfolgt im Zeitraum 01.09.2026 bis 28.02.2027. Zwingend erforderliche Arbeiten können unter Einhaltung artenschutzfachlicher Schutzmaßnahmen bis zum 31.03.2027 erfolgen. Die Durchführung der archäologischen Grabungen ist im Zeitraum zwischen dem 01.09.26 und dem 31.03.2029 geplant. Die Dauer wird auf 30 Monate geschätzt. Ein verspäteter Start (möglicherweise zum 01.03.2027) ist möglich. Die tatsächliche Dauer der Maßnahmen ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie den Betretungsrechten, dem Räumfortschritt, den Witterungsbedingungen sowie möglichen archäologischen Funden und Befunden. Die Arbeiten werden voraussichtlich durch mehrere Räumfirmen parallel durchgeführt. Dadurch kann es zu gleichzeitig stattfindenden Eingriffen in unterschiedlichen Teilbereichen kommen, die durch die ökologische Baubegleitung hinsichtlich ihrer kumulativen Auswirkungen zu bewerten sind. Zusätzliche sowie detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung.

CPV 90523100, 90520000, 71351914Frist 3. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    siehe Erläuterung zu den Zuschlagskriterien

    60%
  • price

    siehe Erläuterung zu den Zuschlagskriterien

    40%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 7. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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