TED·313459-2026

Öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadtbusverkehr Singen

Stadt SingenSingen (Hohentwiel), GermanyVeröffentlicht 7. Mai 2026
Auftragswert
~€68M
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Singen vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) für den Stadtbusverkehr. Der Auftrag umfasst fahrplanmäßige Linienverkehre nach § 42 PBefG mit ca. 702.000 Fahrplankilometer pro Jahr sowie Linienbedarfsverkehre mit ca. 50.000 abgerufenen Kilometern jährlich. Die Vertragslaufzeit beträgt 4745 Tage (ca. 13 Jahre). Zusätzliche Linienverkehre können während der Laufzeit aufgenommen werden. Der Betreiber erhält ein ausschließliches Recht gemäß VO 1370/2007.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Stadt Singen beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 6 Abs. 3 Satz 2, Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG BW) i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 8 Abs. 1 und 2 PBefG wettbewerblich zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 Abs. 1 ÖPNVG BW. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste im Stadtbusverkehr der Stadt Singen. Diese öffentlichen Personenverkehrsdienste sind in einem Ergänzenden Dokument (siehe hierzu unten Ziff. 2.1.4) näher beschrieben. Umfasst sind fahrplanmäßige, liniengebundene Verkehrsdienste sowie liniengebundene Bedarfsverkehre i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. Zusätzliche Linienverkehre oder Linienbedarfsverkehre gemäß § 42 PBefG oder (ggf. erstmals) gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 702.000 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und im Linienbedarfsverkehr auf ca. 50.000 abgerufene Kilometer im Jahr. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Singen vergibt einen langfristigen Vertrag für den Betrieb ihres Stadtbusverkehrs. Der Auftrag umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste im Stadtbusverkehr — das heißt sowohl reguläre Buslinien mit festem Fahrplan (ca. 702.000 Kilometer pro Jahr) als auch bedarfsgesteuerte Verkehre wie Anruf-Sammeltaxis (ca. 50.000 Kilometer pro Jahr). Das Verkehrsangebot kann während der Vertragslaufzeit von etwa 13 Jahren an veränderte Bedürfnisse angepasst werden, etwa durch neue Linien oder geänderte Fahrzeugstandards. Der Betreiber erhält ein ausschließliches Recht, das ihn vor konkurrierenden Verkehrsangeboten schützt. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: ÖDA Stadtbus Singen)

TransportationPublic ServicesTransportationGovernmentPublic TransitPublic TransportBus ServicesPublic Services ContractDemand Responsive TransitGerman Public ProcurementPassenger TransportPtn Contract
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Genehmigung nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • Erfahrung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
  • Fähigkeit zur Erbringung von Linienverkehren nach § 42 PBefG
  • Fähigkeit zur Erbringung von Linienbedarfsverkehren nach §§ 42-44 PBefG
  • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für langfristigen Verkehrsvertrag

Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadtbusverkehr Singen

Siehe Beschreibung unter Abschnitt Verfahren 2.1.

CPV 601120004745 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 7. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert