Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für den Busverkehr im Linienbündel F
Was wird ausgeschrieben
Der Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Saarbrücken plant die Vergabe von Busverkehrsleistungen für das Linienbündel F (Linien 190, 195, 196, 197). Der Vertrag soll zum 01.01.2028 beginnen und eine Laufzeit bis zum 31.12.2034 umfassen. Das jährliche Volumen beläuft sich auf insgesamt rund 518.350 Fahrplan-Kilometer.
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Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG. Der Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) beabsichtigt, gemäß Artikel 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs.1 Personenbeförderungsgesetz zum 01.01.2028 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Erbringung der Verkehrsleistung im Linienbündel F mit den Buslinien 190, 195, 196 und 197 in einem wettbewerblichen Verfahren mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum 31.12.2034 zu vergeben. Die Verkehrsleistungen umfassen teilweise Linienabschnitte außerhalb des Zuständigkeitsgebietes des ZPRS in den Gebieten benachbarter Aufgabenträger. Betroffen sind hierbei: - Landkreis Neunkirchen: Linie 190 (Habach), - Landkreis Saarlouis: Linien 190 (Lebach) und 197 (Schwarzenholz), - Landeshauptstadt Saarbrücken: Linie 197, - Mittelstadt Völklingen: Linien 190 und 195, Die konkrete Ausgestaltung einer etwaigen finanziellen und/oder organisatorischen Beteiligung bleibt weiteren Abstimmungen vorbehalten. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an den Verkehr hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in ergänzenden Dokumenten zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Diese enthalten wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG. Die Dokumente stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://zps-online.de/wettbewerb/bekanntmachungen/ Die Anforderungen für die Qualitätsstandards gemäß diesen ergänzenden Dokumenten sind gemäß § 12 Abs. 1a PBefG vom eigenwirtschaftlichen Antragsteller nach § 8 Abs. 4 PBefG verbindlich zuzusichern, damit diese als Auflage zur Genehmigung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 PBefG abgesichert werden können.
Der Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken schreibt Busverkehrsleistungen für das sogenannte Linienbündel F aus. Dieses umfasst die vier Buslinien 190, 195, 196 und 197, die unter anderem die Städte Völklingen, Saarbrücken und umliegende Gemeinden bedienen. Der Auftrag hat eine Laufzeit von sieben Jahren, beginnend ab dem 1. Januar 2028. Insgesamt müssen pro Jahr etwa 518.000 Kilometer im Linienverkehr zurückgelegt werden, wobei auch Anforderungen an Fahrpläne und Qualitätsstandards erfüllt werden müssen.
Aufteilung in Lose
1 LotDas Linienbündel F beinhaltet die Buslinien: - 190: Völklingen - Püttlingen - Heusweiler - Lebach mit 218.320 Fahrplan-km im Normjahr - 195: Völklingen - Püttlingen - Ritterstraße - Riegelsberg Süd mit 175.160 Fahrplan-km im Normjahr - 196: Riegelsberg - Köllerbach - Püttlingen mit 96.410 Fahrplan-km im Normjahr - 197: Schwarzenholz - Heusweiler - Saarbrücken mit 28.460 Fahrplan-km im Normjahr Die Buslinien 190, 195 und 196 sind als Kreis-Buslinien mit Taktfahrplan und die Linie 197 als Schulbuslinie (ergänzt mit Anrufsammeltaxifahrt nachmittags) konzipiert. An den Knotenpunkten Riegelsberg Süd, Püttlingen ZOB, Köllerbach Burg/Uhrmachers Haus, Heusweiler Markt/Rathaus und Völklingen Bahnhof sind wichtige Verknüpfungen zu anderen Bus- und Bahnlinien zu beachten.
Zeitplan
- 26. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert