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Öffentlicher Buslinienverkehr im Landkreis Ludwigsburg (Linienbündel Sachsenheim)

Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich VerkehrLudwigsburg, GermanyVeröffentlicht 4. Mai 2026
Auftragswert
~€22M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
29. Juni 2026
31 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Landratsamt Ludwigsburg vergibt die Durchführung des öffentlichen Buslinienverkehrs im Linienbündel „Sachsenheim“. Der Auftrag umfasst fünf reguläre sowie eine Schüler- und Nachtbuslinie mit einer Gesamtlaufzeit von rund neun Jahren (Januar 2027 bis Juli 2036). Die Leistung ist in zwei Fahrplanzustände unterteilt, wobei ab 2029 eine zusätzliche Linie hinzukommt. Bieter müssen den vorgegebenen Fahrplan einhalten und kostenneutrale Anpassungen bei Infrastrukturprojekten wie „Stuttgart 21“ vornehmen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr. In diesem Linienbündel gibt es zwei Fahrplanzustände: Fahrplanzustand 1: 01.01.2027 – 31.12.2028 und Fahrplanzustand 2: 01.01.2029 - 31.07.2036. Umfasst sind folgende Linien im Zustand 1 und Zustand 2: Linie 566 Sersheim – Sachsenheim, Linie 571 Bietigheim – Sachsenheim – Häfnerhaslach, Linie 578 Vaihingen Enz) – Kleinglattbach – Sersheim, Linie 578A Vaihingen (Enz) – Kleinglattbach – Sersheim (Schülerverkehr), Linie N52 Bietigheim – Sachsenheim – Sersheim – Kleinglattbach – Ensingen – Horrheim – Hohenhaslach – Bietigheim. Ab dem Zustand 2 (01.01.2029) kommt die Linie 562 Oberriexingen – Sachsenheim außerdem hinzu. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 eigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B- Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen. Es ist zu beachten, dass die S-Bahn-Linie S5 sowie ggf. auch der Regionalzugverkehr mit der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ (vsl. im Dezember 2027) geänderte Abfahrts- und Ankunftszeiten in Bietigheim-Bissingen, Sachsenheim und Vaihingen (E) erhalten werden. Nach Veröffentlichung der konkreten Fahrpläne für den Regionalverkehr zur Teil- bzw. Vollinbetriebnahme von „Stuttgart 21“ ist vom Auftragnehmer zu prüfen, ob sich daraus mögliche Probleme im bestehenden Linien- und Fahrplankonzept (Anhang LB.1) ergeben. In diesem Zusammenhang erfolgt eine rechtzeitige Abstimmung mit dem Aufgabenträger sowie dem VVS. Nach Zustimmung des Auftraggebers sind die erforderlichen Anpassungen – unter Einhaltung der sich aus der Ausschreibung ergebenden Anforderungen und Leistungsumfänge – zur Inbetriebnahme kostenneutral umzusetzen.

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Ludwigsburg vergibt die Durchführung des öffentlichen Buslinienverkehrs im Raum Sachsenheim, Vaihingen und Bietigheim. Das Verkehrsunternehmen muss über etwa neun Jahre hinweg fünf reguläre sowie eine Schüler- und Nachtbuslinie nach einem vorgegebenen Fahrplan betreiben. Ab 2029 kommt eine zusätzliche Linie hinzu, und bei geplanten Änderungen durch das Projekt „Stuttgart 21“ sind Fahrplananpassungen ohne Mehrkosten vorzunehmen. Die Vergabe bewertet den Preis zu siebzig Prozent und die Qualität von Fahrzeugen, Personal sowie Management zu dreißig Prozent. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr)

VerkehrsdienstleistungenÖffentlicher NahverkehrÖffentliche VerwaltungVerkehr und LogistikOeffentlicher PersonennahverkehrBuslinienverkehrLandkreis LudwigsburgVerkehrsunternehmenFahrplanmanagementOeffentliche Verwaltung
Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Gültige Genehmigung nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • Nachweis ausreichender Fahrzeug- und Fahrer Kapazitäten
  • Erfahrung im Betrieb öffentlicher Buslinien
  • Einhaltung des LTMG (Lohn- und Tarifvertrag)
  • Erklärung zu Ausschlussgründen nach GWB und EU-Sanktionen
  • Qualitätskonzept für Fahrzeug, Personal und Service

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Bietergemeinschaften von gleichartigen (= auf demselben Markt tätigen) Unternehmen können gegen das Kartellverbot in § 1 GWB und Art. 101 AEUV verstoßen, wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (OLG Düsseldorf, 01.07.2015, VII-Verg 17/15; OLG Düsseldorf, 08.06.2016, VIIVerg 3/16). Bietergemeinschaften gleichartiger Unternehmen sind regelmäßig zulässig (wettbewerbsunschädlich), wenn 1. jedenfalls eines von zwei Unternehmen (Klarstellung: OLG Düsseldorf, 17.01.2018, VII-Verg 39/17, Rn. 69) sich nicht mit einem eigenständigen Angebot, z.B. aufgrund betrieblicher und geschäftlicher Verhältnisse (z.B. Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse), beteiligen kann und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der Ausschreibung mit Erfolgsaussichten zu beteiligen (Fallgruppe 1) oder 2. die Unternehmen für sich genommen zwar leistungsfähig sind, jedoch insb. Kapazitäten aufgrund anderweitiger Bindung aktuell nicht einsetzbar sind (Fallgruppe 2) oder 3. die beteiligten Unternehmen für sich genommen leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein erfolgversprechendes Angebot ermöglicht (Fallgruppe 3). Mit der Abgabe des Angebotes ist im Falle einer Bietergemeinschaft gleichartiger Unternehmen darzulegen, dass und weshalb die Bietergemeinschaft zulässig ist. Dazu ist das Formblatt der Anlage 2 (Formblatt "Bietergemeinschaft") zu verwenden. Ferner müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein eigenes Angebot einreichen als auch gemäß einem anderen Angebot als Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach Art und Umfang des Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis von dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen. Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 2 Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.I.1. eine Erklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB. 2. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG (Anlage 2 Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren, unter F.) unter Berücksichtigung der Besonderen Vertragsbedingungen und Hinweise. 3. Mit Anlage 2 Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.IX. eine Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 2 Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.I.2. eine Erklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB, 2. Mit Anlage 2 Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.III. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. 3. Mit Anlage 2 Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.IV. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG nicht vorliegen, 4. Mit Anlage 2 Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.V. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG nicht vorliegen, 5. Mit Anlage 2 Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E. VI. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen, 6. Mit Anlage 2 Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.VII. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen nach § 22 LkSG nicht vorliegen. Von einem Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nachgewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§ 125 f. GWB wird hingewiesen. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen sind mit Anlage 2 Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.II. und E.VIII. vorzulegen. Auf § 56 VgV wird hingewiesen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Ludwigsburg im Linienbündel LB02 "Sachsenheim"

Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr. In diesem Linienbündel gibt es zwei Fahrplanzustände: Fahrplanzustand 1: 01.01.2027 – 31.12.2028 und Fahrplanzustand 2: 01.01.2029 - 31.07.2036. Umfasst sind folgende Linien im Zustand 1 und Zustand 2: Linie 566 Sersheim – Sachsenheim, Linie 571 Bietigheim – Sachsenheim – Häfnerhaslach, Linie 578 Vaihingen Enz) – Kleinglattbach – Sersheim, Linie 578A Vaihingen (Enz) – Kleinglattbach – Sersheim (Schülerverkehr), Linie N52 Bietigheim – Sachsenheim – Sersheim – Kleinglattbach – Ensingen – Horrheim – Hohenhaslach – Bietigheim. Ab dem Zustand 2 (01.01.2029) kommt die Linie 562 Oberriexingen – Sachsenheim außerdem hinzu. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen. Es ist zu beachten, dass die S-Bahn-Linie S5 sowie ggf. auch der Regionalzugverkehr mit der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ (vsl. im Dezember 2027) geänderte Abfahrts- und Ankunftszeiten in Bietigheim-Bissingen, Sachsenheim und Vaihingen (E) erhalten werden. Nach Veröffentlichung der konkreten Fahrpläne für den Regionalverkehr zur Teil- bzw. Vollinbetriebnahme von „Stuttgart 21“ ist vom Auftragnehmer zu prüfen, ob sich daraus mögliche Probleme im bestehenden Linien- und Fahrplankonzept (Anhang LB.1) ergeben. In diesem Zusammenhang erfolgt eine rechtzeitige Abstimmung mit dem Aufgabenträger sowie dem VVS. Nach Zustimmung des Auftraggebers sind die erforderlichen Anpassungen – unter Einhaltung der sich aus der Ausschreibung ergebenden Anforderungen und Leistungsumfänge – zur Inbetriebnahme kostenneutral umzusetzen.

CPV 60112000Frist 29. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70 Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu, verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise (Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine volle Punktzahl.

  • quality

    Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungspreis (vgl. Buchst. a)) einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: "Konzept 1: Fahrzeugkonzept" (10 Punkte), "Konzept 2: Personalkonzept" (10 Punkte), "Konzept 3: Qualitätskonzept" (10 Punkte). Die Konzepte werden anhand von Wertungspunkten entsprechend der Anlage 6 Bewertungsmatrix bewertet, d.h. aus den Darlegungen in den Konzepten wird ermittelt, was die angebotenen Leistungen voneinander unterscheidet. Im Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept das festgelegte Ziel ausgezeichnet (10 Punkte), sehr gut (9 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt) erreicht wird; enthält ein Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Nähere Ausführungen zu den Notenstufen ergeben sich aus Anlage 6 (Bewertungsmatrix). Der Bieter hat seine Konzepte nach den unten vorgegebenen Anforderungen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zielen klar und eindeutig zu gliedern. Mit den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Hinsichtlich der formellen Vorgaben der Konzepte und der Folgen bei Nichteinhaltung, sowie der Bewertungsstufen wird auf Ziff. III.4. b) der Bewerbungsbedingungen und auf die Bewertungsmatrix verwiesen. Die Konzepte sind auf jeweils eigener, bearbeitbarer Unterlage des Bieters dem Angebot beizufügen. Die drei Konzepte werden Vertragsbestandteil. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link