TED·386031-2026·Schließt in 12 Tagen

Öffentliche Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis (Linienbündel RMK 07)

Landratsamt Rems-Murr-KreisWaiblingen, GermanyVeröffentlicht 5. Juni 2026
Auftragswert
~€5.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
16. Juni 2026
12 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Rems-Murr-Kreis schreibt die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen für das Linienbündel RMK 07 aus. Der Auftrag umfasst den Betrieb verschiedener Buslinien im Raum Winnenden und Umgebung, wobei sich der Leistungsumfang durch die spätere Integration der Linie 339 und die Inbetriebnahme von Stuttgart 21 in Phasen gliedert. Die Vertragslaufzeit und die betrieblichen Anforderungen orientieren sich an den beigefügten Fahrplänen und Planungshilfen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 332 Hertmannsweiler – Winnenden – Rems-Murr-Klinikum – Schelmenholz – Hanweiler Linie 334 Schelmenholz – Winnenden – Leutenbach – Weiler zum Stein Linie 335 Rems-Murr-Klinikum – Winnenden – Nellmersbach Linie 339* Korb – Schwaikheim – Winnenden ZOB – Rems-Murr-Klinikum Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. *Die Linie 339 ist erst ab dem 01.08.2028 Bestandteil des Linienbündels RMK07. Außerdem kommt es ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 drei verschiedene Fahrplanzustände der Buslinien des Linienbündels RMK07 dargestellt. Zustand 1 besteht aus den Linien 332, 334 und 335. In Zustand 2 wird die Linie 339 in das Bündel aufgenommen. Durch die Inbetriebnahme von S21 verändern sich ab Zustand 3 die Anschlussbeziehungen zwischen Bus und Zug. Nach derzeitigem Stand bedingt dies allerdings keine Fahrplanänderungen an den Buslinien des Bündels RMK07, weshalb sich die Leistungsdaten zwischen Zu-stand 2 und 3 nicht unterscheiden. Der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 ist derzeit noch nicht bekannt. Zur Inbetriebnahme von S21 sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen.

VergabeHero-Einschätzung

Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis sucht einen Verkehrsunternehmer für den Betrieb mehrerer Buslinien im Raum Winnenden, Hertmannsweiler und Umgebung. Das sogenannte Linienbündel RMK 07 umfasst zunächst drei Linien, wobei eine vierte Linie ab August 2028 hinzukommt. Eine Besonderheit ist die Abstimmung der Fahrpläne auf das Eisenbahnprojekt Stuttgart 21, was eine flexible Anpassung der Bus-Zug-Anschlüsse erfordert. Bieter müssen neben dem Preis auch Konzepte zur Fahrzeug- und Personalqualität vorlegen. Der Auftrag ist als ein einzelnes Los ausgeschrieben.

VerkehrsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehr und LogistikOeffentlicher PersonennahverkehrBusverkehrMobilitaetOeffentliche VerwaltungVerkehrsdienstleistungen
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis über die Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrecht
  • Erklärung zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
  • Einhaltung der PBZugV-Vorgaben
  • Unterzeichnung des Vordrucks 7 zur EU-Verordnung 2022/576

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Schwere Verfehlung: [ Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter erklärt, dem Verbot der Auftragsvergabe an Personen/Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zu entsprechen. Er unterzeichnet hierzu den Vordruck 7. ]

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Vergabe von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis (Linienbündel RMK 07)

Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 332 Hertmannsweiler – Winnenden – Rems-Murr-Klinikum – Schelmenholz – Hanweiler Linie 334 Schelmenholz – Winnenden – Leutenbach – Weiler zum Stein Linie 335 Rems-Murr-Klinikum – Winnenden – Nellmersbach Linie 339* Korb – Schwaikheim – Winnenden ZOB – Rems-Murr-Klinikum Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 bei-gefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. *Die Linie 339 ist erst ab dem 01.08.2028 Bestandteil des Linienbündels RMK07. Außerdem kommt es ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 drei verschiedene Fahrplanzustände der Buslinien des Linienbündels RMK07 dargestellt. Zustand 1 besteht aus den Linien 332, 334 und 335. In Zustand 2 wird die Linie 339 in das Bündel aufgenommen. Durch die Inbetriebnahme von S21 verändern sich ab Zustand 3 die Anschlussbeziehungen zwischen Bus und Zug. Nach derzeitigem Stand bedingt dies allerdings keine Fahrplanänderungen an den Buslinien des Bündels RMK07, weshalb sich die Leistungsdaten zwischen Zu-stand 2 und 3 nicht unterscheiden. Der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 ist derzeit noch nicht bekannt. Zur Inbetriebnahme von S21 sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen.

CPV 60112000Frist 16. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Zuschlagskriterium Preis: Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70 Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu, verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem Preise in die Wer-tung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise (Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein fiktives Angebot mit diesem Durchschnitts-preis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0 Punkte erhält ein fiktives Ange-bot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen er-halten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungs-preise erfolgt die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine volle Punktzahl. Beispiel: Der Durchschnittspreis aller Angebote, beispielsweise 3,22 Mio.€, bekommt die halbe Punktzahl (35 Punkte), ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises oder schlechter enthält 0 Punkte. Ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des Durchschnittspreises oder besser erhält 70 Punkte. Alle Werte dazwischen werden entsprechend linear bewertet. Dies ergäbe beispielsweise folgende Punkteverteilung: Angebot A: 4,186 Mio. € = 0 Punkte Angebot B: 3,22 Mio. € = 35 Punkte Angebot C: 2,254 Mio. € = 70 Punkte Angebot D: 2,9 Mio. € = 47 Punkte Angebot E: 3,5 Mio. € = 25 Punkte. Die zu erwartende Preissteigerung ergibt sich aus dem Kalkulationsblatt (Tabellenblatt „Berechnung_Fortschreibung“). Für Zubestellungen muss der Bieter für die im Kalkulationsblatt genannten Kategorien jeweils einen Preis je zubestellter Einheit im Kalkulationsblatt angeben.

    70%
  • quality

    Zuschlagskriterium Qualität der Konzepte: Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung auf-geführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungspreis (vgl. Buchst. a)) einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: • „Konzept 1: Fahrzeugkonzept“ (10 Punkte, max. 3 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) • „Konzept 2: Personalkonzept“ (10 Punkte, max. 4 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) • „Konzept 3: Qualitätskonzept“ (10 Punkte, max. 4 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) Der Bieter hat seine Konzepte nach den unten vorgegebenen Anforderungen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Aspekten klar und eindeutig zu gliedern. Mit den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere Anhang LB.4 (Standards im Busverkehr der Verbundlandkreise im VVS, Version 2.2) enthalten oder gesetzlich vorgegeben sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Die Konzepte müssen verbindliche Aussagen enthalten (NICHT: „bei Bedarf“, „möglicherweise“, „auf Wunsch“, etc.). Entsprechende unverbindliche Aussagen werden nicht gewertet. Der Bieter hat die Konzepte auf die Besonderheiten des Linienbündels auszurichten; allgemeine Aussagen ohne Bezug zum konkreten Auftrag werden nicht gewertet. Sofern ein Bieter Schaubilder oder andere Abbildungen in seine Konzepte ein-fügt, müssen die gleichen Formvorgaben wie bei Fließtext eingehalten werden (Schriftgröße Arial 12 pt, 1,5 zeilig); andernfalls werden sie nicht gewertet. Es ist unzulässig, auf andere Unterlagen, Dokumente oder Internetadressen zu verweisen. Entsprechend in Verweis genommene Unterlagen, Dokumente oder Internetadressen werden nicht bewertet. Zulässig und wertbar sind im Rahmen des Personalkonzepts indes die zur Plausibilisierung der Personaldecke und Personalstruktur beigefügten vorläufigen Dienstpläne (Ziffer 2.4.2. der Leistungsbeschreibung) sowie im Rahmen des Qualitätskonzepts die bei der optionalen Mehrleistung beigefügten Fahrpläne (Ziffer 2.4.3. der Leistungsbeschreibung). Schaubilder und andere Abbildungen werden auf die zur Verfügung stehenden Seitenvorgaben angerechnet; das gilt nicht für die bei-gefügten vorläufigen Dienstpläne im Rahmen der Personaldecke und Personalstruktur und die beigefügten Fahrpläne im Rahmen der optionalen Mehrleistung. Bei Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben werden aus-schließlich die Inhalte der ersten vier bzw. beim Fahrzeugkonzept der ersten drei DIN A4 Seiten des Konzepts bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. Als Schriftart ist Arial zu verwenden mit der Schriftgröße 12 Punkte. Die Ränder müssen oben und unten mindestens 2 cm betragen, links und rechts mindestens 1,5 cm. Die Nichtbeachtung der Vorgaben zur Schriftgröße, Zeilenabstand, Rändern und Schriftart führt dazu, dass das Konzept so behandelt wird, wie es bei richtiger Formatierung behandelt werden würde (siehe oben). Das bedeutet, dass nur die zulässige Seitenzahl gewertet wird und bei etwaigen Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben ausschließlich die Inhalte der ersten vier bzw. beim Fahrzeugkonzept der ersten drei DIN A4 Seiten des Konzepts bewertet werden. Die Datei muss bearbeitbar sein (kein PDF). Bei Nichtbeachtung behält sich die Vergabestelle das Nachfordern vor. In jedem Konzept werden zu den nachfolgend angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: 1. Konzept „Fahrzeugkonzept“ – (10 Wertungspunkte) Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und vergaberechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche Angebote die besten Konzeptinhalte hat bzw. haben; dieses Angebot bzw. diese Angebote erhalten dann die meisten Punkte, was nicht die volle Punktzahl sein muss. Die restlichen Angebote erhalten jeweils Punkteabzüge. Vor diesem Hintergrund er-folgt diese Bewertung nach folgenden Vorgaben: Im Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept das festgelegte Ziel sehr gut (10 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt) erreicht wird; enthält ein Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Nähere Ausführungen zu den Notenstufen ergeben sich aus Anlage 6 (Bewertungsmatrix). 2. Konzept „Personalkonzept“ – (10 Wertungspunkte) Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und vergaberechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche Angebote die besten Konzeptinhalte hat bzw. haben. 3. „Qualitätskonzept" (10 Wertungspunkte).

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 5. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 16. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link