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Objektschutz- und Werksicherheitsleistungen für die BGE-Zentrale in Peine

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)Peine, GermanyVeröffentlicht 15. Juni 2026
Auftragswert
~€750k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
15. Juli 2026
26 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) sucht einen Sicherheitsdienstleister für ihre Zentrale in Peine. Der Auftrag umfasst einen 24/7-Werkschutz inklusive Pfortendienst, Streifengängen, Überwachung technischer Anlagen sowie Notfallmanagement. Die Laufzeit und der genaue Umfang sind auf eine ganzjährige, vollumfängliche Absicherung des Betriebsgeländes ausgelegt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die vollumfängliche Erbringung von Sicherheits- und Werkschutzleistungen (24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, ganzjährig) für die Zentrale der BGE in Peine. Die Leistungen umfassen unter anderem - aber nicht abschließend - den permanenten Pforten- und Empfangsdienst, den witterungsbedingten Schnelleinsatz für Erstmaßnahmen im Winterdienst, den Streifen- und Kontrolldienst auf dem gesamten Betriebsgelände, die Überwachung von sicherheitstechnischen Anlagen (BMA, EMA, Video) in der Werksicherheitszentrale sowie das Notfall- und Krisenmanagement (Erstintervention bei Gefahrenlagen).

VergabeHero-Einschätzung

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) schreibt Sicherheits- und Werkschutzleistungen für ihren Standort in Peine aus. Der beauftragte Dienstleister übernimmt rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche die Bewachung des Geländes, was unter anderem den Empfangsdienst, Kontrollgänge, die Überwachung von Brand- und Einbruchmeldeanlagen sowie erste Maßnahmen bei Notfällen beinhaltet. Zudem ist ein witterungsbedingter Winterdienst für Erstmaßnahmen gefordert. Der Auftrag wird ausschließlich über den Preis vergeben, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält.

SicherheitsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungEnergieObjektschutzWerkschutzSicherheitsdienstOeffentliche VerwaltungNotfallmanagement
Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß GWB §§ 123, 124
  • Ggf. Nachweise zur Selbstreinigung gemäß GWB § 125

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 1 Nr. 6,7,8,9 GWB und §124 Abs. 1 Nr. 9 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB und §124 Abs. 1 Nr. 9 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 1 Nr. 10 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 1 Nr. 3 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 1 Nr. 7,8,9 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 1 Nr. 5 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 1 Nr. 6 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 1 Nr. 7 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 2 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 4 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich §123 Abs. 4 Satz 2 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 4 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegen. Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Objektschutzdienst der BGE Zentrale Peine

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die vollumfängliche Erbringung von Sicherheits- und Werkschutzleistungen (24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, ganzjährig) für die Zentrale der BGE in Peine. Die Leistungen umfassen unter anderem - aber nicht abschließend - den permanenten Pforten- und Empfangsdienst, den witterungsbedingten Schnelleinsatz für Erstmaßnahmen im Winterdienst, den Streifen- und Kontrolldienst auf dem gesamten Betriebsgelände, die Überwachung von sicherheitstechnischen Anlagen (BMA, EMA, Video) in der Werksicherheitszentrale sowie das Notfall- und Krisenmanagement (Erstintervention bei Gefahrenlagen).

CPV 79713000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Anwendung folgender Kriterien und Gewichtung erteilt: 100% Preis. Das Zuschlagskriterium "Preis" berücksichtigt den Angebotspreis des Leistungsverzeichnisses als Gesamtpreis.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 15. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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