Objektplanung Verkehrsanlagen für die A4 zwischen Pulsnitz und Ohorn
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Objektplanung für Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI für die Sanierung der A4 zwischen den Anschlussstellen Pulsnitz und Ohorn aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1, 2, 3, 5 und 6 sowie diverse besondere Leistungen wie Verkehrsführungskonzepte und Instandsetzungsplanungen. Das Projekt hat ein geschätztes Volumen von rund 350.871 EUR.
Vollständige Beschreibung anzeigen
A4, FBE AS Pulsnitz bis AS Ohorn, beide FR - Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, Besondere Leistungen
Die Autobahn GmbH des Bundes plant die Sanierung der Autobahn A4 im Bereich zwischen den Anschlussstellen Pulsnitz und Ohorn in beiden Fahrtrichtungen. Gesucht wird ein Planungsbüro für die Objektplanung der Verkehrsanlagen, das unter anderem die Leistungsphasen von der Grundlagenermittlung bis zur Vorbereitung der Vergabe abdeckt. Zusätzlich sind besondere Leistungen gefordert, wie etwa die Erstellung von Verkehrsführungskonzepten, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen sowie die Planung von Instandsetzungsmaßnahmen an Bauwerken. Der Auftrag ist als Dienstleistung ausgeschrieben und richtet sich an fachkundige Ingenieurbüros mit entsprechender Erfahrung im Verkehrswegebau.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
- Eignungsnachweis durch Präqualifikation oder ausgefülltes Formblatt Eigenerklärung
- Erklärung zur Bildung von Bieter- oder Arbeitsgemeinschaften bei Bedarf
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Aufteilung in Lose
1 Lot-Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 1, 2, 3, 5 und 6 für Sanierungsmaßnahme im Bereich der Fahrbahn BAB A4 Aachen-Görlitz, FBE zwischen AS Pulsnitz und AS Ohorn, beide Fahrt-richtungen -Besondere Leistungen (Aufnahme Bestand FRS, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Ausarbeiten Ver-kehrsführungskonzepte, Aufstellen SiGe-Plan, statischer Nachweis FRS auf Bauwerken, Pla-nung Instandsetzungsmaßnahmen an diversen Bauwerken, Aufstellen genehmigungs-fähiger Markierungs- und Beschilderungsplanung, Aufstellen Kontrollprüfungsausschreibungen)
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality60%
Personenbezogene Referenzen Objektplanung Verkehrsanlage
- price40%
Preis
Zeitplan
- 11. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 14. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung