Objektplanung für den Neubau einer Mobilen Raumeinheit in Holz-Systembauweise

Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt München schreibt die Objektplanung gemäß HOAI Leistungsphasen 1-9 für ein temporäres Schulgebäude in Holz-Systembauweise aus. Das Gebäude dient als Ausweichquartier für eine Grundschule und ein Gymnasium mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 4.050 m². Der Auftrag umfasst die vollständige Planung des dreigeschossigen Baukörpers inklusive der baurechtlichen Genehmigungsverfahren.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Landeshauptstadt München plant den Neubau einer Mobilen Raumeinheit (MRE) als Ausweichquartier für verschiedene Schulen auf den Außensportflächen der Grundschule Hirschbergstraße 33. Das Schulgebäude soll in Holz-Systembauweise durch einen Generalunternehmer (GU) errichtet werden. Ein BPlan liegt nicht vor. Aufgrund der geplanten Nutzungsdauer ist ein unbefristeter baurechtlicher Antrag erforderlich. Die Anforderungen zum klimagerechten Bauen sind zu beachten. Der Neubau ist für zwei Schulformen mit unterschiedlichen Nutzungsanforderungen zu konzipieren. Zunächst soll die ortsansässige Grundschule für die Dauer der Generalinstandsetzung mit Erweiterungsbau in das Ausweichquartier ausgelagert werden. Im Anschluss daran ist die temporäre Teil-Auslagerung eines benachbarten Gymnasiums vorgesehen. Nach Möglichkeit sollen Freiflächen der Bestandsschule, z.B. Pausenhof und Parkplatz auch von der MRE genutzt werden. Das Ziel ist es, beim Wechsel der Schulausrichtung nach Möglichkeit ohne Umbaubauerfordernis auszukommen. In Abhängigkeit der Rahmenbedingungen ist die finale Dimensionierung der MRE abzustimmen. Es wird eine Gestaltung nach Flurschulprinzip angestrebt, ohne Lernhauskonzept. Durch die innerstädtische Lage und Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm ist von besonderen Anforderungen an den Lärmschutz auszugehen. Das Ausweichquartier soll auf dem südlichen Teil des Gesamtgrundstückes entstehen. Dort befinden sich derzeit Außensport- und Rasenspielflächen sowie eine davon abgetrennte, öffentlich zugängliche Grün- und Spielfläche. Der für die MRE vorgesehene Grundstücksbereich ist weitgehend eben und von geschützten Bäumen und Sträuchern umgeben. Die nördlich angrenzende Fläche mit Schulpausenhof und Parkplatz liegt etwas tiefer und ist mittels denkmalgeschützter Einfriedung (Mauer) bzw. Zäunen abgetrennt. Gemäß einer im Jahr 2024 durchgeführten Flächenstudie ist von einem drei-geschossigen Baukörper mit einer BGF von ca. 4.050 m² auszugehen. Die vorgesehene Grundstücksfläche der MRE beträgt ca. 3.550 m² zzgl. ca. 600 m² öffentliche Grün- und Spielfläche. Das Gesamtgrundstück inklusive Gebäude ist ca. 12.870 m² groß.
Die Landeshauptstadt München plant den Bau eines temporären Schulgebäudes, einer sogenannten Mobilen Raumeinheit (MRE), auf dem Gelände der Grundschule Hirschbergstraße. Das Gebäude soll in Holz-Systembauweise errichtet werden und nacheinander als Ausweichquartier für eine Grundschule und ein Gymnasium dienen. Gesucht wird ein Planungsbüro für die vollständige Objektplanung von der ersten Entwurfsphase bis zur Objektbetreuung nach der Fertigstellung (Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI). Da das Gebäude für unterschiedliche Schulformen genutzt werden soll, ist eine flexible Konzeption ohne spätere Umbaumaßnahmen erforderlich. Die Planung muss zudem hohe Anforderungen an den Lärmschutz und klimagerechtes Bauen erfüllen.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Erklärung zur Interessenkollisionsfreiheit
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Landeshauptstadt München plant den Neubau einer Mobilen Raumeinheit (MRE) als Ausweichquartier für verschiedene Schulen auf den Außensportflächen der Grundschule Hirschbergstraße 33. Das Schulgebäude soll in Holz-Systembauweise durch einen Generalunternehmer (GU) errichtet werden. Ein BPlan liegt nicht vor. Aufgrund der geplanten Nutzungsdauer ist ein unbefristeter baurechtlicher Antrag erforderlich. Die Anforderungen zum klimagerechten Bauen sind zu beachten. Der Neubau ist für zwei Schulformen mit unterschiedlichen Nutzungsanforderungen zu konzipieren. Zunächst soll die ortsansässige Grundschule für die Dauer der Generalinstandsetzung mit Erweiterungsbau in das Ausweichquartier ausgelagert werden. Im Anschluss daran ist die temporäre Teil-Auslagerung eines benachbarten Gymnasiums vorgesehen. Nach Möglichkeit sollen Freiflächen der Bestandsschule, z.B. Pausenhof und Parkplatz auch von der MRE genutzt werden. Das Ziel ist es, beim Wechsel der Schulausrichtung nach Möglichkeit ohne Umbaubauerfordernis auszukommen. In Abhängigkeit der Rahmenbedingungen ist die finale Dimensionierung der MRE abzustimmen. Es wird eine Gestaltung nach Flurschulprinzip angestrebt, ohne Lernhauskonzept. Durch die innerstädtische Lage und Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm ist von besonderen Anforderungen an den Lärmschutz auszugehen. Das Ausweichquartier soll auf dem südlichen Teil des Gesamtgrundstückes entstehen. Dort befinden sich derzeit Außensport- und Rasenspielflächen sowie eine davon abgetrennte, öffentlich zugängliche Grün- und Spielfläche. Der für die MRE vorgesehene Grundstücksbereich ist weitgehend eben und von geschützten Bäumen und Sträuchern umgeben. Die nördlich angrenzende Fläche mit Schulpausenhof und Parkplatz liegt etwas tiefer und ist mittels denkmalgeschützter Einfriedung (Mauer) bzw. Zäunen abgetrennt. Gemäß einer im Jahr 2024 durchgeführten Flächenstudie ist von einem drei-geschossigen Baukörper mit einer BGF von ca. 4.050 m² auszugehen. Die vorgesehene Grundstücksfläche der MRE beträgt ca. 3.550 m² zzgl. ca. 600 m² öffentliche Grün- und Spielfläche. Das Gesamtgrundstück inklusive Gebäude ist ca. 12.870 m² groß.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality70%
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
- price30%
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
Zeitplan
- 28. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung