Objektplanung Gebäude für Neubau Werkstatt- & KFZ-Halle AM Osnabrück
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen vergibt die Objektplanung für den Neubau einer Werkstatt- und KFZ-Halle auf der Autobahnmeisterei Osnabrück. Die Leistungsphasen 1-9 nach HOAI umfassen die vollständige Planung von der Grundlagenermittlung bis zur Objektüberwachung. Die Angebotsfrist endet am 05.05.2026.
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Objektplanung Gebäude, LP 1-9, für den Neubau einer Werkstatt- & KFZ-Halle auf der AM Osnabrück
Die Autobahn GmbH des Bundes (Niederlassung Westfalen) sucht einen Architekten oder ein Architekturbüro für die vollständige Objektplanung einer neuen Werkstatt- und KFZ-Halle an der Autobahnmeisterei Osnabrück. Der Auftrag umfasst alle neun Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) — also von der ersten Grundlagenermittlung bis zur abschließenden Objektüberwachung während der Bauausführung. Da es sich um eine öffentliche Infrastkturbeschaffung handelt, müssen Bieter standardmäßige Eignungsnachweise vorlegen, etwa dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen und die Sozialversicherungsbeiträge sowie Steuern ordnungsgemäß gezahlt wurden. Der Auftraggeber ist bundesweit für die Autobahninfrastruktur zuständig, was diese Ausschreibung für Architekturbüros mit Erfahrung im öffentlichen Hochbau interessant macht.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis keine Ausschlussgründe §§ 123, 124 GWB
- Nachweis Zahlung Sozialversicherungsbeiträge
- Nachweis Zahlung Steuern und Abgaben
- Keine Verstöße gegen Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Eignung nach VgV (Vergabeverordnung)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotObjektplanung Gebäude, LP 1-9
Zeitplan
- 27. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung