TED·541188-2026·Schließt in 52 Tagen

Objektplanung für Strecken- und Brückenbau der Ortsumfahrung B289

Bayern
Bayreuth, Germany·Veröffentlicht 5. Aug. 2026
IngenieurdienstleistungenBauleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturIngenieurleistungenStrassenbauBrueckenbauOeffentliche AuftraggeberInfrastrukturprojektObjektplanung
Auftragswert
~€650k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
25. Sept. 2026
52 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Staatliche Bauamt Bayreuth schreibt die Objektplanung für den Strecken- und Brückenbau der Ortsumfahrung B289 im Bereich Mainroth - Rothwind - Fassoldshof aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich Ingenieurwesen. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 25. September 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Objektplanung für Strecken- und Brückenbau der Ortsumfahrung B289 Mainroth - Rothwind - Fassoldshof

VergabeHero-Einschätzung

Das Staatliche Bauamt Bayreuth sucht einen Planungsdienstleister für die Ortsumfahrung der Bundesstraße B289 im Abschnitt Mainroth - Rothwind - Fassoldshof. Der Auftrag umfasst die Objektplanung für die gesamte Strecke sowie die zugehörigen Brückenbauwerke. Da es sich um ein komplexes Infrastrukturprojekt handelt, fließen sowohl qualitative Aspekte als auch der Preis zu gleichen Teilen in die Bewertung ein. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung nachweisen und dürfen keine Ausschlussgründe wie Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufweisen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Erklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-000026DE Objektplanung Strecke Brueckenbau

Objektplanung für Strecken- und Brückenbau der Ortsumfahrung B289 Mainroth - Rothwind - Fassoldshof

CPV 71300000Frist 25. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/300567

    50%
  • price

    Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/300567

    50%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 5. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 25. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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