Objektplanung für die energetische Sanierung und Erweiterung des Albert-Schweitzer-Gymnasiums in Hürth
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Hürth schreibt die Objektplanung für die energetische Sanierung und bauliche Erweiterung des Albert-Schweitzer-Gymnasiums aus. Das Projekt umfasst die Sanierung der Gebäudehülle (Fassade, Dach, Fenster) sowie einen Anbau von ca. 420 m² Nutzfläche. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gemäß HOAI, wobei die Planung als Grundlage für einen Förderantrag dient.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Stadt Hürth beabsichtigt auf der Liegenschaft Albert-Schweitzer-Gymnasiums auf dem Grundstück Sudetenstraße 37, 50354 Hürth - Hermülheim, Gemarkung Hermülheim, Flur 10, Flurstück 87 eine Erweiterung und eine Energetische Sanierung durchzuführen. Das zu sanierende Hauptgebäude wurde im Jahr 1975 errichtet. Im Fokus der Energetischen Sanierung steht die Sanierung der Fenster und Türen, der Fassade sowie des Daches. Im Erdgeschoss soll im Bereich der derzeitigen Bibliothek (Bauteil B) eine Erweiterung mit einer Fläche von ca. 420 m2 NUF errichtet werden. Bei der Sanierung der Gebäudehülle sind bauliche und energetische Gesichtspunkte gleichermaßen zu berücksichtigen. Die Arbeiten erfolgen unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), sowie der technischen Regeln für Bau- und Wärmeschutz.
Die Stadt Hürth sucht einen Planer für die energetische Sanierung und Erweiterung des Albert-Schweitzer-Gymnasiums. Das Vorhaben beinhaltet die Modernisierung der Fassade, des Daches sowie der Fenster und Türen des 1975 errichteten Hauptgebäudes. Zusätzlich soll ein Anbau mit etwa 420 Quadratmetern Nutzfläche entstehen, um die Kapazitäten zu erweitern. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, wobei die Ergebnisse direkt in einen Förderantrag für Klimaschutzmaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen einfließen sollen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 bis 126 GWB
- Nachweis der Eignung gemäß VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (521 EU) Sofern Erklärungen oder Nachweise nachgefordert werden dürfen bzw. müssen, sind diese innerhalb von sechs Kalendertagen ab Aufforderung einzureichen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nachforderung von leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote betreffen, nach § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen ist.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand dieses Vertrags sind Grundleistungen und Besondere Leistungen aus dem Leistungsbild Objektplanung nach § 33 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach Erbringung der LPH 02 wird die erarbeitete Planung und Kostenschätzung für die Einreichung eines Förderantrags zum Programm: "Energetische Sanierung kommunaler Gebäude" des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, herangezogen. Es ist mit einer zeitlichen Unterbrechung der Planung zu rechnen, da die weitere Beauftragung an die Genehmigung des Förderantrags geknüpft wird. Aufgrund der Vorgaben der angestrebten Förderung muss die Maßnahme spätestens bis zum 31.12.2029 fertiggestellt sein. Sollte der Förderungsantrag nicht bewilligt werden, wird die Maßnahme nicht durchgeführt sondern stattdessen nur eine Sanierung der Fenster und Türen durchgeführt.
Zeitplan
- 5. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung