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Objektplanung für den Neubau eines Kinderhauses in Pfatter

Bayern
Pfatter, Germany·Veröffentlicht 13. Juli 2026
Architektur- und IngenieurdienstleistungenÖffentliche VerwaltungArchitekturplanungOeffentliche VerwaltungKindergartenbauHoai LeistungenObjektplanung
Auftragswert
~€325k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
11. Aug. 2026
29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Pfatter schreibt die Objektplanung für den Neubau eines dreigruppigen Kinderhauses im Ortsteil Geisling aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß HOAI, wobei die Beauftragung stufenweise erfolgt. Ziel ist die Schaffung von Betreuungsplätzen für bis zu 62 Kinder.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Gemeinde Pfatter plant den Neubau eines 3-gruppigen Kinderhauses für bis zu 62 Kinder im Ortsteils Geisling, der Gemeinde Pfatter. Standort ist Parzelle 16 im Baugebiet "Osterfeld". Das Raumprogramm, das sich am Summenraumprogramm für Tageseinrichtungen für Kinder des Freistaates Bayern orientiert, umfasst bei Kindergartengruppe (vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt) sowie eine Kinderkrippengruppe (bis zum vollendeten 3. Lebensjahr). Das Raumprogramm wurde bereits gemeinsam mit der Regierung der Oberpfalz und dem Kreisjugendamt abgestimmt. Eine Kindergartengruppe soll als "altersgemischte Gruppe" für Kinder von 2 bis ca. 4 Jahren organisiert sein. Die Planung hierfür - Objektplanung Gebäude und Innenräume - ist im Rahmen einer Machbarkeitsstudie bereits so weit gediehen, dass zum größten Teil die wichtigsten Leistungen der Leistungsphasen 1-3 des Leistungsbildes des §§ 33 i.V.m. Anl. 10 zu § 34 HOAI vorliegen. Es existiert der Entwurf einer Entwurfsplanung, sowie darauf aufbauend eine Kostenberechnung. Da die Leistungsphase 3 weitestgehend erbracht wurde und entsprechende Ergebnisse vorliegen, werden in dieser Leistungsphase nur noch ergänzend beauftragt, sozusagen als isolierte Leistung, die Überprüfung und gegebenenfalls Optimierung der bereits vorliegenden Planungsergebnisse im Hinblick auf Funktionen und Kosten, gegebenenfalls eine entsprechende Abänderung dieser Planungsleistungen mit entsprechend angepasster Kostenberechnung. Nach Freigabe durch den Auftraggeber dann beginnend ab der Leistungsphase 4, die Leistungsphasen 4-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI. 2021 i.V.m. Anl. 10. Als Besondere Leistungen werden beauftragt die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis), die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Des Weiteren eine Bestandsdokumentation und das Erstellen von Wartung - und Pflegeanweisungen. Die Beauftragung wird gemäß HAV-KOM stufenweise erfolgen: Stufe 1: Die isolierten/ergänzenden Leistungen zur Leistungsphase 3 (Überprüfung und Optimierung) und 4 Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 und 7 Stufe 3: Leistungsphasen 8 und 9 zuzüglich der jeweils in den Stufen anfallenden Besonderen Leistungen.

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Pfatter plant den Bau eines neuen Kinderhauses für bis zu 62 Kinder im Ortsteil Geisling. Gesucht wird ein Planungsbüro für die Objektplanung von Gebäuden und Innenräumen. Da bereits eine Machbarkeitsstudie vorliegt, beginnt der Auftrag mit der Überprüfung und Optimierung der bestehenden Entwürfe, gefolgt von der weiteren Planung bis zur Bauüberwachung. Die Beauftragung erfolgt in drei Stufen, beginnend bei der Entwurfsoptimierung bis hin zur Objektbetreuung nach Fertigstellung.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
  • Eigenerklärung zu Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz, Aufenthaltsgesetz, Mindestlohngesetz oder Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Eigenerklärung zum Russland-Bezug des Unternehmens
  • Einreichung der Referenzangaben gemäß Anlage 3 (keine Nachforderung möglich)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat im Rahmen einer Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren -gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder -gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder -gem. § 19 Mindestlohngesetz oder -gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Bei Einsatz anderer Unternehmen (ARGE-Partner oder Nachunternehmer) sind die entsprechenden Erklärungen ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Der Bewerber hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklaerung-Russland" auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Eine Nachforderung der Excel-Tabelle zu den Referenzangaben ("Anlage 3 Bewerbungsbogen_Projektdaten Referenzen") ist ausgeschlossen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001TNW_Arch_Gemeinde Pfatter_Errichtung eines dreigruppigen Kinderhauses in Pfatter, Ortsteil Geisling

Die Gemeinde Pfatter plant den Neubau eines 3-gruppigen Kinderhauses für bis zu 62 Kinder im Ortsteils Geisling, der Gemeinde Pfatter. Standort ist Parzelle 16 im Baugebiet "Osterfeld". Das Raumprogramm, das sich am Summenraumprogramm für Tageseinrichtungen für Kinder des Freistaates Bayern orientiert, umfasst bei Kindergartengruppe (vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt) sowie eine Kinderkrippengruppe (bis zum vollendeten 3. Lebensjahr). Das Raumprogramm wurde bereits gemeinsam mit der Regierung der Oberpfalz und dem Kreisjugendamt abgestimmt. Eine Kindergartengruppe soll als "altersgemischte Gruppe" für Kinder von 2 bis ca. 4 Jahren organisiert sein. Die Planung hierfür - Objektplanung Gebäude und Innenräume - ist im Rahmen einer Machbarkeitsstudie bereits so weit gediehen, dass zum größten Teil die wichtigsten Leistungen der Leistungsphasen 1-3 des Leistungsbildes des §§ 33 i.V.m. Anl. 10 zu § 34 HOAI vorliegen. Es existiert der Entwurf einer Entwurfsplanung, sowie darauf aufbauend eine Kostenberechnung. Dieser Planentwurf wurde vom Gemeinderat als gut bewertet. Er sieht das Kinderhaus als eingeschossigen, U- förmigen Baukörper in Holz-Ständerbauweise mit Satteldach vor. Hierdurch wird ein geschützter Innenhof geschaffen, der die Freiflächen gegenüber den Immissionen der südlich verlaufenden Bundesstraße B8 abschirmt. Das Gebäude fügt sich nach diesen Planungsleistungen in die regionale Bautradition ein, insbesondere in die landwirtschaftlich geprägte Umgebung. Das Gebäude soll sämtliche Anforderungen an einem modernen, funktionalen und kindgerechten Betrieb erfüllen. Die Grundrissorganisation sieht eine klare Trennung von Gruppen- und Aufenthalts Bereich, Sanitär- und Garderobenbereichen sowie Verwaltung und Technikflächen vor. Die Gemeinde Pfatter liegt besonders Wert auf eine nachhaltige, wirtschaftliche und energieeffiziente Bauweise. Angedacht sind: - Holz-Ständerbauweise mit vorgehängte hinterlüftete Holzfassade - Luft-Wasser-Wärmepumpe zur Wärmeversorgung - Fotovoltaikanlage auf den Dachflächen - Kontrollierte mechanische Lüftungsanlagen - Einhaltung der Anforderungen der vereinfachten KSN-Förderung bzw. des Effizienzstandards EG 40 - Barrierefrei Ausführung gemäß Art. 48 BayBO - Langlebige und robuste Materialien mit geringen Betriebs- und Unterhaltskosten Es sollen Fördermittel beantragt werden. Eine entsprechende Unterstützung und Mitwirkung durch den Architekten wird erwartet und beauftragt. Mit der weiteren Planung soll ab Oktober 2026 begonnen werden. Baubeginn soll im Frühjahr 2027 sein. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme dann im darauffolgenden Frühjahr 2028. Der geplante Nutzungsbeginn ist Mitte 2028 bzw. spätestens zu Beginn des Bildung- und Betreuungsjahres 2028/2029 im Juni/Juli. Die Kostenberechnung DIN 2 76 Stand 23. 4. 2026, basierend auf den derzeitigen Planungsentwürfen, beläuft sich (KG 200-700) auf netto 4.524.875 EUR. Hierbei sind 785.310 EUR Baunebenkosten. Die anrechenbaren Kosten der KG 300 und 400 ergeben rund 3.055.000 EUR. Die Fachplanung der technischen Ausrüstung wird gesondert vergeben. Die Kostengruppe 200 (rund 30.000 EUR netto) soll grundsätzlich Bestandteil des Leistungsbildes sein. Die Leistungen der Kostengruppe 600 sind vom Architekten nicht zu erbringen. Ziel der Gemeinde ist die Einhaltung dieses Kostenrahmens während der weiteren Planung und Ausführung, gegebenenfalls sogar eine Unterschreitung durch eine entsprechend optimierte Planung. Da die Leistungsphase 3 weitestgehend erbracht wurde und entsprechende Ergebnisse vorliegen, werden in dieser Leistungsphase nur noch ergänzend beauftragt, sozusagen als isolierte Leistung, die Überprüfung und gegebenenfalls Optimierung der bereits vorliegenden Planungsergebnisse im Hinblick auf Funktionen und Kosten, gegebenenfalls eine entsprechende Abänderung dieser Planungsleistungen mit entsprechend angepasster Kostenberechnung. Nach Freigabe durch den Auftraggeber dann beginnend ab der Leistungsphase 4, die Leistungsphasen 4-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI. 2021 i.V.m. Anl. 10. Als Besondere Leistungen werden beauftragt die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis), die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Des Weiteren eine Bestandsdokumentation und das Erstellen von Wartung - und Pflegeanweisungen. Die Beauftragung wird gemäß HAV-KOM stufenweise erfolgen: Stufe 1: Die isolierten/ergänzenden Leistungen zur Leistungsphase 3 (Überprüfung und Optimierung) und 4 Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 und 7 Stufe 3: Leistungsphasen 8 und 9 zuzüglich der jeweils in den Stufen anfallenden Besonderen Leistungen.

CPV 71000000, 71200000, 71240000, 71250000, 71251000, 71210000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 13. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 11. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

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