Objektplanung für den Neubau eines Gebäudes zur Nachmittagsbetreuung an der Bismarckschule
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Friedrichsthal schreibt die Objektplanung für einen zweigeschossigen Erweiterungsbau zur Ganztagsbetreuung an der Bismarckschule aus. Das Projekt umfasst die Leistungsphasen 4 bis 9, wobei die Phasen 1 bis 3 bereits abgeschlossen sind. Der Neubau in Holzhybridbauweise soll bis Ende 2029 fertiggestellt sein.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Aufgrund des von der Bundesregierung beschlossenen Ganztagsförderungsgesetz besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Ab August 2026 erhalten zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung. Dieser Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet, so dass ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier ganztägig betreut werden kann. Nach der aktuellen Schulentwicklungsplanung der Stadt Friedrichsthal, sowie der Prognosezahlen des Bildungsministeriums geht man von einer durchschnittlichen Schülerzahl von rund 230 Personen aus. Wird die Einrichtung von zwei Dritteln (realistische Nutzungsquote) der Schüler täglich bis 17 Uhr („lange Gruppe“) genutzt, werden 6 Gruppenräumen benötigt. Da am Schulstandort Bismarckschule die räumlichen Kapazitäten ausgeschöpft sind, muss künftig das gesamte Nachmittagsangebot in dem geplanten Erweiterungsbau untergebracht werden. Um die Bedarfe am Schulstandort insg. zu ermitteln und in die Entwürfe u. Bauphasen einfließen zu lassen, wurde dem eigentlichen Bauplanungsprozess ein Beteiligungsprozess (Phase null) mit Vertreterinnen u. Vertretern der Schule, der Verwaltung, sowie der Ganztagsbetreuung vorangestellt, dies auch um einer zeitgemäßen Pädagogik gerecht zu werden. Aufgrund der Förderrichtlinien des Investitionsprogrammes Ganztagsausbau (Ministerium für Bildung und Kultur) ergab sich folgendes Raumprogramm: 6 Gruppenräume, 1 Speiseraum (Essen in zwei Essensrunden), 1 Ausgabeküche, 4 WC (Mädchen, Jungen, Behinderte, Personal) 1 Team-Raum FGTS, 1 Schulsozialarbeit, 1 Hausmeister, 1 Erste Hilfe, 1 Technikraum, Lagerräume Das II-geschossige Gebäude ist zur Gewährleistung der Barrierefreiheit mit einem Aufzug auszustatten. Die aufgrund der vorzuhaltenden Fluchtwege/ Flure sollen auch für Aktivitäten der Kinder genutzt werden können. Das Projekt wird auch über das Schulbauprogramm BAUSTEIN des Ministeriums für Inneres, Bauen u. Sport vom 05.03.2024 gefördert. Aus dem Transformationsfonds werden energetische Maßnahmen gefördert, die einen entsprechenden KfW-Standard erfüllen müssen. Zur Ressourcenschonung u. Kreislaufwirtschaft ist der Einsatz nachhaltiger Materialien und die Recyclingfähigkeit von Baustoffen erwünscht. Die Aufnahme in die o.g. Förderprogamme erfordern die Erstellung einer HU-Bau. Gem. der Förderrichtlinien ist das Projekt bis 31.12.2029 abzuschließen. Bis zu diesem Datum müssen alle Schlussrechnungen vorliegen u. alle Gewerke abgerechnet sein. Geplant ist ein Neubau zur Unterbringung der Nachmittagsbetreuung für die Bismarckschule. Dafür werden Planende zur Erbringung folgender Dienstleistungen gesucht: Objektplanung (vorliegende Ausschreibung) sowie als weitere EU-weite Ausschreibungen Tragwerksplanung und Planung der Technischen Ausrüstung. Die Bismarckschule (Grundschule) in Friedrichsthal besteht bisher aus drei verschiedenen Gebäuden: der Turnhalle, dem ursprünglichen Schulgebäude aus den 1920iger Jahren und dem späteren ergänzenden Bau aus den 1970iger Jahren. Die Nachmittagsbetreuung soll in einem neu zu errichtenden Gebäude, das das bestehende Ensemble ergänzt u. den Schulhof auf der bislang noch offenen Seite fasst, untergebracht werden. Um das Projekt näher zu spezifizieren wurden die Leistungsphasen 1-3 bereits erstellt. Die erarbeiteten Planunterlagen sind Teil der einsehbaren Vergabeunterlagen (Pläne Anlagen). Geplant ist ein kubischer II-geschossiger Flachdachbau mit extensiver Dachbegrünung, einer PV-Anlage sowie einer Wärmepumpe auf dem Dach. Die Fundamente sind als Einzel- oder Streifenfundamente (je nach Tragfähigkeit des Bodens) vorgesehen. Die Gebäudekonstruktion ist in Holzständerbauweise vorgesehen, wobei die Geschossdecken in einer Holzhybridbauweise aus Beton u. Holz ausgeführt werden sollen. Die Fassade ist als farbige Holzfassade aus heimischem Lärche-/Kiefernholz als senkrechte Bodendeckelfassade (o.ä.) geplant. Die bodentiefen Fenster u. Türen sollen als Holz-Alu-Elemente in der Fassade mit außenliegendem Sonnenschutz (Raffstores) ausgeführt werden. An der Südseite u. Nordseite sind zwei Stege angebracht, die zur Verschattung dienen u. als Wartungsgänge zu nutzen sind. Der Zugang zum Gebäude erfolgt über den Schulhof an der Fassade. Im Erdgeschoss befindet sich ein großer Speisesaal mit Küche als gemeinschaftlicher „Hauptraum“. Ergänzt wird das Raumprogramm im EG mit weiteren Gruppenräumen, die so dimensioniert sind, dass sie auch als Schulunterrichtsräume genutzt werden können. Dies gilt auch für die Gruppenräume im 1. OG. Der sich im Obergeschoss befindliche Gemeinschaftsraum dient unterschiedlichen Freizeitbeschäftigungen für die Nachmittagsbetreuung. Zwei Sozialräume sind dem Raum über eine Glaswand zugeschaltet und dienen der individuellen Betreuung und Beratung. Der große Gemeinschaftsraum kann durch flexible Trennwände für Gruppen, bzw. als Unterrichtsräume umgenutzt werden. Zur vertikalen Erschließung dienen eine Holztreppe u. eine Fahrstuhlanlage zur barrierefreien Erschließung des OG. Über eine außenliegende Fluchttreppe ist der zweite Rettungsweg sicher gestellt. Bis auf die Sanitär-, Küchen- u. Versorgungsbereiche, die mit Fliesen ausgestattet werden, erhalten alle Räume einen Linoleumboden. Die Wände sollen entweder mit einer Holzoberfläche oder als gestrichene Gipskartonwand ausgeführt werden. An den Decken sind in den Haupträumen akustisch wirksame Heraklithplatten montiert. Sanitärräume befinden sich sowohl im EG als auch im 1.OG. Die haustechnische Ausstattung soll auf das Notwendigste reduziert werden, wobei eine ausreichende Kühlung/Heizung/Belüftung immer gewährleistet sein muss. Vorgesehen ist eine Versorgung mit einer Wärmepumpe, einer PV- Anlage mit Speicherfunktion sowie einer Warmwasserversorgung durch Untertischgeräte. Das Gebäude muss mindestens einen Energieeffienz-Wert von 40 erreichen. Auf die Verwendung nachhaltiger Rohstoffe soll geachtet werden.
Die Stadt Friedrichsthal plant einen neuen Erweiterungsbau für die Nachmittagsbetreuung an der Bismarckschule, um den gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsförderung zu erfüllen. Gesucht werden Architekten für die Objektplanung, die auf bereits erstellten Vorplanungen aufbauen. Das Gebäude soll als zweigeschossiger Holzhybridbau mit nachhaltigen Materialien und hoher Energieeffizienz realisiert werden. Die Vergabe erfolgt stufenweise, beginnend mit der Genehmigungsplanung. Das Projekt wird durch verschiedene Förderprogramme des Landes unterstützt und muss bis Ende 2029 vollständig abgerechnet sein.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß §§ 123 bis 126 GWB (Ausschlussgründe)
- Namentliche Benennung von Projektleitung und Bauleitung
- Nachweis der Sachkunde und Berufserfahrung des Personals
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Verstoß gegen sozialrechtliche Page 3/11 Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB. s.o.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Objektplanung. Die Planung der Leistungsphasen 1-3 liegt bereits vor und soll den weiteren Leistungsphasen zugrunde gelegt werden. Es erfolgt eine stufenweise Vergabe. Vergeben wird zunächst Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung). Optional werden vergeben: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen ab Leistungsphase 5. Im Rahmen der Angebotserstellung darf eine Pauschale für die Einarbeitung in die bereits vorliegende Planung mit angeboten werden, die bei der Bepunktung des Honorarangebotes (siehe Anlage1_BismarckSch_Eignungs-Zuschlagskriterien) nicht miteinbezogen wird. Die Pauschale darf eine Höhe von max. 3.000,00 € (Netto) nicht überschreiten. Sofern ein Bieter, der nach dem Teilnahmewettbewerb zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert ist, der Meinung ist, dass diese Begrenzung der Pauschale nicht ausreichend ist, möge er dies spätestens mit Abgabe des indikativen Angebotes begründen.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality
Vorstellungen und Ausführungen des Bieters zur Herangehensweise an das spezifische Projekt auf Grundlage der bereits vorliegenden Planungsergebnisse (Gewichtung 15); Näheres siehe Anlage 1_BismarckSch_Erläuterungen-Zuschlagskiterien.
- quality
Konzept der personellen Besetzung: Qualifikation von federführendem Projektleiter, Stellvertretendem Projektleiter, Bauleiter (jeweils namentlich zu bennenen), Sachkunde, persönliche Berufserfahrung; Gewährleistung der Redundanz von Projektleiter und Bauleiter; Personaleinsatzplan; Gewichtung 25. Näheres siehe Anlage 1_BismarckSch_Erläuterungen-Zuschlagskiterien.
- quality
Vorstellungen und Ausführungen des Bieters zu organisatorischer Herangehensweise und Projektablauf, Prozessstruktur sowie Dokumentation im Auftragsfall; geplante Kommunikation mit dem AG und weiteren Planungsbeteiligten, Maßnahmen zur Kostenkontrolle, Maßnahmen zur Terminkontrolle; Gewichtung 30; Näheres siehe Anlage 1_BismarckSch_Erläuterungen-Zuschlagskiterien.
- price
Honorarangebot; die Gesamtsumme des Angebotes wird wie folgt in Punkte umgerechnet: - Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die maximalen Punkte. - Angebote, deren Preis mehr als 50 % über dem niedrigsten Angebot liegen, erhalten 0 Punkte - Die zwischen diesen beiden Werten (Minimal- und Maximalwert) liegenden Angebote werden nach ihrem jeweiligen Abstand zum Minimal- und Maximalwert linear interpoliert. Gewichtung 30; Näheres siehe Anlage 1_BismarckSch_Erläuterungen-Zuschlagskiterien.
Zeitplan
- 11. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung