TED·506678-2026·Schließt in 33 Tagen

Objektplanung für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte St. Otto in Heilsbronn

Bayern
Weißenburg, Germany·Veröffentlicht 22. Juli 2026
Architektur- und IngenieurleistungenSoziale DiensteBildungswesenArchitekturObjektplanungKita NeubauOeffentliche BauvorhabenHoai Leistungen
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
24. Aug. 2026
33 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Katholische Kindertageseinrichtungen Altmühlfranken-Nordschwaben gGmbH schreibt die Objektplanung für den Ersatzneubau der KiTa St. Otto in Heilsbronn aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI 2021 und beinhaltet die Integration von Bestandsgebäudeteilen sowie die Berücksichtigung eines spezifischen Raumprogramms. Die Planung muss zudem die Erhaltung bestimmter Gebäudestrukturen aufgrund von Fördermittelbindungen sicherstellen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Katholische Kindertageseinrichtungen Altmühlfranken-Nordschwaben gGmbH plant einen Ersatzneubau der Kindertagesstätte St. Otto in Heilsbronn. Der nord-westliche Teil des Bestandsgebäude (Kinderkrippe) ist zu erhalten und in den Ersatzneubau zu integrieren. Auf der verbleibenden Grundstücksfläche ist der Ersatzneubau für 3 Kindergartengruppen unter Berücksichtigung des förderfähigen Raumprogramms der Regierung für Mittelfranken vorzusehen. Das im Bereich des Ersatzneubaus befindliche Kellergeschoss soll erhalten bleiben. Die im Gruppenraum III und Nebenraum vorhandene Gebäudestruktur muss aufgrund einer laufenden Fördermittelbindung erhalten bleiben. Der Auslober hat im Vorfeld des Vergabeverfahrens eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, die als grundsätzlicher Ansatz zur Lösung der Aufgabe zu verstehen ist und die vorgenannten Vorgaben berücksichtigt. Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 1 HOAI 2021 der Leistungsphasen 1 bis 9.

VergabeHero-Einschätzung

Die Katholische Kindertageseinrichtungen Altmühlfranken-Nordschwaben gGmbH plant den Ersatzneubau der Kindertagesstätte St. Otto in Heilsbronn und sucht hierfür ein Architekturbüro für die Objektplanung. Das Projekt umfasst die vollständige Planung von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung (Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI). Eine besondere Herausforderung ist die Integration bestehender Gebäudeteile, wie der Kinderkrippe und eines Kellergeschosses, sowie die Einhaltung spezifischer Vorgaben zur Fördermittelbindung für bestimmte Räume. Das Vorhaben orientiert sich an einer bereits erstellten Machbarkeitsstudie und dem Raumprogramm der Regierung von Mittelfranken.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Ersatzneubau der KiTa St. Otto in Heilsbronn - Objektplanung

Die Katholische Kindertageseinrichtungen Altmühlfranken-Nordschwaben gGmbH plant einen Ersatzneubau der Kindertagesstätte St. Otto in Heilsbronn. Der nord-westliche Teil des Bestandsgebäude (Kinderkrippe) ist zu erhalten und in den Ersatzneubau zu integrieren. Auf der verbleibenden Grundstücksfläche ist der Ersatzneubau für 3 Kindergartengruppen unter Berücksichtigung des förderfähigen Raumprogramms der Regierung für Mittelfranken vorzusehen. Das im Bereich des Ersatzneubaus befindliche Kellergeschoss soll erhalten bleiben. Die im Gruppenraum III und Nebenraum vorhandene Gebäudestruktur muss aufgrund einer laufenden Fördermittelbindung erhalten bleiben. Der Auslober hat im Vorfeld des Vergabeverfahrens eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, die als grundsätzlicher Ansatz zur Lösung der Aufgabe zu verstehen ist und die vorgenannten Vorgaben berücksichtigt. Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 1 HOAI 2021 der Leistungsphasen 1 bis 9.

CPV 71200000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 24. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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