Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: Ingenieurbüro Reihsner PartG mbB
Auftragswert
€39k
Zuschlag am
25. Juni 2026
Objektplanung Freianlagen für die Erweiterung des Bürgerhauses Kliding

Was wird ausgeschrieben
Die Ortsgemeinde Kliding schreibt die Objektplanung für die Freianlagen im Rahmen der Erweiterung des Bürgerhauses aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI, wobei die Beauftragung stufenweise erfolgt. Ziel ist die barrierefreie Umgestaltung der Außenanlagen sowie die Schaffung neuer Räumlichkeiten durch einen Erweiterungsbau.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Objektplanung Freianlagen gem. Teil 3 Abschnitt 2 HOAI für die Umgestaltung der zum Bürgerhaus Kliding gehörenden Außenanlagen, Leistungsphasen (LPH) 1-9 (aufgrund von Eigenleistungen des Auftraggebers teilweise nur in Teilen), ergänzt durch die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen. Es wird auf den Vertragsentwurf inklusive dessen Anlagen verwiesen, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise (s. Angaben zu den Optionen sowie Angaben im Vertragsentwurf). Gegenstand dieses Verfahrens sind nur die vorgenannten Leistungen der Objektplanung Freianlagen. Die weiteren erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung ihres Bürgerhauses und sucht hierfür ein Planungsbüro für die Gestaltung der Außenanlagen. Die Leistungen umfassen alle neun Leistungsphasen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung, wobei die Beauftragung stufenweise erfolgt. Da der Auftraggeber Eigenleistungen erbringt, werden einige Phasen nur in Teilen vergeben. Das Projekt beinhaltet zudem den Rückbau alter Gebäudeteile und die barrierefreie Neugestaltung des Umfelds.
Aufteilung in Lose
1 Lot1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality50%
1.1 Darstellung der Projektbearbeitung unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden projektspezifischen Anforderungen und Projektrisiken 1.2 Erläuterung bieterinterner Methoden zur Sicherstellung der Einhaltung der vorgegebenen Termine, insbesondere im Hinblick auf die Fertigstellung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung bis zum 30.09.2026 Die Bewertungssystematik ist in den Vergabeunterlagen angegeben.
- price50%
Das Honorar wird rechnerisch bewertet. Die Honorarangebote werden wie folgt gewertet: 1. Das günstigste Honorarangebot erhält die volle Punktzahl. 2. Die weiteren zu wertenden Angebote erhalten eine Punktzahl, die sich aus folgender Berechnung ergibt: Bruttopreis des günstigsten Honorarangebots multipliziert mit der vollen Punktzahl und dividiert durch den Bruttopreis des jeweils zu wertenden Angebots
Zeitplan
- 3. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 25. Juni 2026Zuschlag erteiltZuschlag an Ingenieurbüro Reihsner PartG mbB · €39k