Objektplanung Freianlagen für den Apostelgarten in Münster

Was wird ausgeschrieben
Die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH schreibt Planungsleistungen für die Umgestaltung einer innerstädtischen Freifläche zum Quartiersplatz aus. Der Auftrag umfasst die Objektplanung für Freianlagen (Honorarzone IV) sowie die Fachplanung für technische Ausrüstung (Kostengruppe 550, Honorarzone II). Die Beauftragung erfolgt stufenweise über einen Zeitraum von ca. 1380 Tagen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand des Vergabeverfahren sind freiberufliche Leistungen als Objektplanungsleistung Freianlagen, die für die Entwicklung einer innerstädtischen Freifläche zum Quartiersplatz, dem Apostelgarten, erforderlich werden. Der Apostelgarten liegt im Kiepenkerl-Viertel inmitten der Altstadt und in direkter Nachbarschaft zur historisch bedeutenden Apostelkirche. Ziel des Auftraggebers ist die zukunftsgerechte Entwicklung der heute eher unbekannten und durch Stellplätze geprägten Freifläche zum Platz mit vielfältiger Aufenthaltsqualität mit Quartiersidentität. Die laufende Abstimmung mit den zuständigen Behörden sind bei der Planung umfassend zu berücksichtigen. Zentrale, im Projekt zu bearbeitende Themen sind unter anderem: 1) Umgestaltung und -nutzung des bisherigen Parkplatzes hin zu einem neuen, vielfältigen Aufenthaltsort mit Quartiersidentität 2) funktionale und gestalterische Verbindung von (heutigem) Parkplatz und Apostelkirchenumfeld zum gesamtheitlichen Apostelgarten 3) Integration der Gastronomie in den Platz 4) mehr Grün und Klimagerechtigkeit durch Erhalt der Bäume, Neupflanzung und Ergänzung von insektenfreundlicher Vegetation 5) einladender, von Drubbel und Bogenstraße aus sichtbarer Entreebereich mit Wasserspiel in Verbindung mit der Modernisierung des Neubrückenstraßenbrunnens 6 ) Ausstattung mit verschiedenen Sitzmöglichkeiten und einigen Tischen, zum nicht-kommerziellen Aufenthalt, Spielen und für Quartiersveranstaltungen 7) "Kirchgarten" mit Schatten- und Sonnenbereichen und niedriger Hecke als Rahmung 8) Sicherstellung der verkehrlichen Erschließungsfunktion und des Lieferbereichs Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst die Planungsleistungen in den Leistungsbildern "Objektplanung Freianlagen" (Teil 3 Abschnitt 2 HOAI i.?V.?m. Anlage 11) sowie "Fachplanung Technische Ausrüstung" im Rahmen der Kostengruppe 550 gemäß DIN 276 (Teil 4 Abschnitt 2 HOAI i.?V.?m. Anlage 15). Die Objektplanung Freianlagen ist der Honorarzone IV zugeordnet, die Technische Ausrüstung der Honorarzone II. Die Auftraggeberin beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung: Mit Vertragsabschluss werden zunächst lediglich die Leistungsphasen 1 bis 3 vergeben. Die weiteren Leistungsphasen 4 bis 7 (Stufe 2) sowie 8 bis 9 (Stufe 3) werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert abgerufen und beauftragt.
Die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH sucht ein Planungsbüro für die Neugestaltung des Apostelgartens in der Münsteraner Altstadt. Ziel ist es, einen derzeit als Parkplatz genutzten Bereich in einen attraktiven, klimagerechten Quartiersplatz mit hoher Aufenthaltsqualität zu verwandeln, der auch die angrenzende Apostelkirche einbindet. Die Leistungen umfassen die Freianlagenplanung sowie die technische Fachplanung, etwa für Wasserspiele oder Beleuchtung. Das Projekt wird in drei Stufen vergeben, wobei zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt werden. Interessierte Büros sollten Erfahrung in der städtebaulichen Freiraumplanung mitbringen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß §§ 123-126 GWB
- Erfüllung der Anforderungen an die HOAI-Leistungsbilder
- Nachweis der Fachkunde für Objektplanung Freianlagen (Honorarzone IV)
- Nachweis der Fachkunde für Technische Ausrüstung (Honorarzone II)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit der Angebotsabgabe gefordert waren, können unter Berücksichtigung des vergaberechtlichen Rahmens nachgefordert werden.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst die Planungsleistungen in den Leistungsbildern "Objektplanung Freianlagen" (Teil 3 Abschnitt 2 HOAI i.?V.?m. Anlage 11) sowie "Fachplanung Technische Ausrüstung" im Rahmen der Kostengruppe 550 gemäß DIN 276 (Teil 4 Abschnitt 2 HOAI i.?V.?m. Anlage 15). Die Objektplanung Freianlagen ist der Honorarzone IV zugeordnet, die Technische Ausrüstung der Honorarzone II. Die Auftraggeberin beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung: Mit Vertragsabschluss werden zunächst lediglich die Leistungsphasen 1 bis 3 vergeben. Die weiteren Leistungsphasen 4 bis 7 (Stufe 2) sowie 8 bis 9 (Stufe 3) werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert abgerufen und beauftragt.
Zeitplan
- 2. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung