Objektplanung für die Sanierung der Freisportanlagen Bezirkssportanlage Aubinger Straße

Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt München schreibt die Objektplanung nach HOAI für die Sanierung der Freisportanlagen an der Aubinger Straße aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 für den Umbau von Tennen- und Rasenplätzen in Kunstrasen sowie die Erneuerung von Hockeyplätzen und Außenanlagen. Die Fertigstellung ist für Ende 2028 geplant.
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Objektplanung nach Paragraf 39 HOAI, Lph 1-9 für die Sanierung der Freisportanlagen innerhalb der städtischen Bezirkssportanlage Aubinger Str. 12 im Rahmen des Sportbauprogramms der Landeshauptstadt München. Auf der Sportanlage sind mehrere Fußball- und Hockeymannschaften verschiedener Vereine untergebracht. Auf der Anlage findet momentan kein Schulsport statt. Die Freisportanlagen entsprechen im Hinblick auf die baufachlichen Gesichtspunkte nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Folgende Baumaßnahmen sind erforderlich: Der bestehende Tennenplatz ist in einem nicht bespielbaren Zustand und wird durch ein Kunstrasenspielfeld in der Größe 90 m x 60 m netto ersetzt. Das vorhandene Rasen-Kleinspielfeld im Norden der Anlage soll in ein Kunstrasen-Kleinspielfeld mit 50 m x 35 m netto umgewandelt werden. Zudem wird der Belag und ggf. der Unterbau des Hockey-Kunstrasenplatzes (Größe 91,4 m x 55,0 m) erneuert. Im Zuge der Planung müssen Ballfangzäune nach Bedarf berücksichtigt werden. Die Einfriedungszäune sollen erneuert werden. Bei der Planung sind neue Aufenthalts- und Sitzmöglichkeiten zu berücksichtigen. Es sind Erschließungsflächen und Vegetationsflächen herzustellen. Planung und Ausführung der Beregnungsanlage, Fluchtlichtanlage und Wegebeleuchtung wird durch gesonderte Fachplaner bzw. Fachfirmen übernommen, welche von der Landeshauptstadt München separat beauftragt werden. Federführende Koordination der entsprechenden Fachplaner und -firmen sowie die Planung der Sportplatzentwässerung obliegt dem Objektplaner Freianlagen. Es ist von einer Aufteilung in mehrere Bauabschnitte auszugehen, um eine Teilnutzung der Freisportfläche während der Maßnahme zu gewährleisten. Die Inbetriebnahme ist für Ende 2028 geplant.
Die Landeshauptstadt München plant die umfassende Sanierung einer Bezirkssportanlage, um die Sportflächen auf einen modernen Stand zu bringen. Beauftragt wird ein Planungsbüro, das die Objektplanung für die Freianlagen übernimmt, inklusive der Koordination von Fachplanern für Beleuchtung und Bewässerung. Da der Sportbetrieb während der Bauzeit teilweise weiterlaufen soll, ist eine Aufteilung in mehrere Bauabschnitte erforderlich. Die Planung umfasst alle Leistungsphasen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Erklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
- Erklärung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
- Erklärung zur Interessenkonfliktfreiheit
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV
Aufteilung in Lose
1 LotObjektplanung nach Paragraf 39 HOAI, Lph 1-9 für die Sanierung der Freisportanlagen innerhalb der städtischen Bezirkssportanlage Aubinger Str. 12 im Rahmen des Sportbauprogramms der Landeshauptstadt München. Auf der Sportanlage sind mehrere Fußball- und Hockeymannschaften verschiedener Vereine untergebracht. Auf der Anlage findet momentan kein Schulsport statt. Die Freisportanlagen entsprechen im Hinblick auf die baufachlichen Gesichtspunkte nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Folgende Baumaßnahmen sind erforderlich: Der bestehende Tennenplatz ist in einem nicht bespielbaren Zustand und wird durch ein Kunstrasenspielfeld in der Größe 90 m x 60 m netto ersetzt. Das vorhandene Rasen-Kleinspielfeld im Norden der Anlage soll in ein Kunstrasen-Kleinspielfeld mit 50 m x 35 m netto umgewandelt werden. Zudem wird der Belag und ggf. der Unterbau des Hockey-Kunstrasenplatzes (Größe 91,4 m x 55,0 m) erneuert. Im Zuge der Planung müssen Ballfangzäune nach Bedarf berücksichtigt werden. Die Einfriedungszäune sollen erneuert werden. Bei der Planung sind neue Aufenthalts- und Sitzmöglichkeiten zu berücksichtigen. Es sind Erschließungsflächen und Vegetationsflächen herzustellen. Planung und Ausführung der Beregnungsanlage, Fluchtlichtanlage und Wegebeleuchtung wird durch gesonderte Fachplaner bzw. Fachfirmen übernommen, welche von der Landeshauptstadt München separat beauftragt werden. Federführende Koordination der entsprechenden Fachplaner und -firmen sowie die Planung der Sportplatzentwässerung obliegt dem Objektplaner Freianlagen. Es ist von einer Aufteilung in mehrere Bauabschnitte auszugehen, um eine Teilnutzung der Freisportfläche während der Maßnahme zu gewährleisten. Die Inbetriebnahme ist für Ende 2028 geplant.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality80%
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
- price20%
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
Zeitplan
- 3. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung