Objekt- und Fachplanung für die Ortsumgehung B 293 Berghausen

Was wird ausgeschrieben
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg schreibt Planungsleistungen für die Ortsumgehung der B 293 bei Berghausen aus. Der Auftrag umfasst die Objektplanung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke sowie die Fachplanung für technische Ausrüstung in den Leistungsphasen 3, 5 und 6. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens.
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Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 5 + 6, Objektplanung Ingenieurbauwerke Entwässerung (Entwässerungsleitungen, Regenwasserbehandlungsanlagen) Lph. 5 + 6, Fachplanung techn. Ausrüstung Lph. 3, 5 + 6
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg sucht ein Planungsbüro für die Ortsumgehung der Bundesstraße 293 bei Berghausen. Die Aufgaben umfassen die Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Vergabe für die Straße, die Entwässerungsanlagen sowie die technische Ausrüstung. Zudem übernimmt der Auftragnehmer die Koordination aller beteiligten Fachplaner und die Abstimmung mit Leitungsträgern. Das Projekt ist auf eine präzise technische Umsetzung und Koordination ausgelegt, wobei neben dem Preis auch ein Vorgehenskonzept und ein Terminplan in die Bewertung einfließen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123, 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und Mindestlohngesetzes
- Erklärung zur Eignungsleihe bei Einbindung anderer Unternehmen
- Erklärung zur Bewerbergemeinschaft bei gemeinsamer Teilnahme
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlicheiner durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWBvorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführtenSelbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach sei es als Bewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft an diesem Vergabeverfahren, so führt dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweiligeUnternehmen beteiligt ist. Die Beteiligung eines Unterauftragnehmers (Nachunternehmer) an mehreren Angeboten verschiedener Bieter/Bietergemeinschaften ist grundsätzlich zulässig und führt nicht zum Verfahrensausschluss aus diesem Grund. Die Bieter haben allerdings sicherzustellen, dass der Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) keinen Einblick in die jeweilige Angebotskalkulation oder sonstige wertungsrelevanteAngebotsinhalte des Bieters erhält. 2. Die Kosten für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht erstattet (§ 77 Abs. 1 VgV). 3. § 47 (1) VgV: Sofern sich der Bewerber Kapazitäten anderer Unternehmen bedient (Eignungsleihe), sind das Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe) und die entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten anderen Unternehmen den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Seitens der etwaigen Eignungsgeber müssen die Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB gem. dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung", soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden. Bewerbergemeinschaften müssen mit dem Teilnahmeantrag die "Erklärung Bewerbergemeinschaft"abgeben.
Aufteilung in Lose
1 LotObjektplanung Verkehrsanlage und Ingenieurbauwerke (Entwässerung einschl. Regenwasserbehandlungsanlagen RWBA 1 - 3): Ausführungsplanung (Lph. 5) und Vorbereiten der Vergabe (Lph. 6) Fachplanung Techn. Ausrüstung der RWBA 1 - 3 (Lph. 3, 5 und 6) Koordination sämtlicher für das Gesamtprojekt erforderlicher Objekt- / Fachplanungen (u.a. der Leitungsverlegungen bzw. -sicherung sowie der Ingenieurbauwerke) und Erstellung der (Nutzungs-)Vereinbarungen mit den Leitungsträgern (einschl. Ablöseberechnung) sowie Entwurf der Beckenbücher für die Regenwasserbehandlungsanlagen
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality25%
Das Kriterium wird anhand eines zu erstellenden Vorgehens- und Planungskonzeptes bewertet. Das Büro und das Projektteam sowie die innere Organisation innerhalb des Projektteams (Verantwort-lichkeiten, Ansprechpartner, Zusammenarbeit, Entscheidungswege, Urlaubsvertretung etc.) sind dar-zustellen. Die Projektleitung, die stellvertretende Projektleitung und die weiteren beteiligten Fachpla-ner sind inklusive beruflichen Werdegangs und konkreter (vergleichbarer) persönlicher Projekterfah-rungen im Bereich der "Objektplanung Verkehrsanlagen" bzw. "Objektplanung Ingenieurbauwerke Entwässerung" gemäß HOAI Lph. 5 -6 vorzustellen. Im Planungskonzept sollen die erforderlichen Planungsschritte dargestellt werden. Die erkennbaren Schnittstellen zu anderen Fachplanungen und die Abstimmung mit Dritten bzw. anderen an der Pla-nung fachlich Beteiligten sollen abgebildet werden. Abschließend soll ggf. auch unter Zuhilfenahme von Referenzprojekten dargestellt werden, warum der Bieter für die Erbringung der Planungsleistun-gen am geeignetsten erscheint. Ein Organigramm (PDF) ist dem AG zusammen mit dem Erstangebot einzureichen. Zur Bewertung des Vorgehens und Planungskonzepts werden folgende Kriterien berücksichtigt: •Projektorganisation (Organigramm), Projektteam mit namentlicher Benennung der jeweiligen Personen samt Aufgabenbereich, die die Leistungen tatsächlich erbringen, Ort der Leistungserbrin-gung •Verfügbarkeit des projektbegleitenden Personals, zeitliche Einbindung in andere Projekte •Qualitätssicherung der Planung, Regelung der Urlaubsvertretung •Leistungen zur Terminverfolgung, Maßnahmen bei Terminverzug •Darstellung der Planungsabläufe mit den wichtigsten Schritten bis zum Vorliegen der Vergabeun-terlagen unter Berücksichtigung der für die Planung notwendigen Gutachten und Untersuchungen. •Darstellung der für die Maßnahme wesentlichen derzeit gültigen Regelwerke in Deutschland und Ba-den-Württemberg •Organisation und Koordination der am Projekt beteiligten Akteure, z.B. Fachplaner, Bauherr, Be-hör-den, TÖB, Leitungsträger usw. •Darstellung der erzielten Erfolge und der Übertragung der Erfahrungen aus eigenem/n Projekt/en auf die Bearbeitung dieser Maßnahme ggf. unter Zuhilfenahme der Ansätze / Arbeitsergebnisse eines vergleichbaren Referenzprojektes des Projektteams. Der Umfang der Ausarbeitung des zu erstellenden Vorgehens- und Planungskonzeptes sollte einen Um-fang von 20 DIN A4-Seiten nicht überschreiten und als separate Unterlage eingereicht werden
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Das Kriterium wird anhand eines Termin- und Personaleinsatzplans (PDF) bewertet, der mit den An-gebotsunterlagen als eigenständiges Dokument vorzulegen ist. Zur Bewertung werden im Terminplan folgende Kriterien berücksichtigt: •Darstellung der Leistungsbereiche und Leistungsphasen •Tabellenformat oder Gantt-Diagramm, Übersichtlichkeit, Einsatz von Farbe, Lesbarkeit (Schrift-größe min 8) •Unterteilung in Leistungsphasen mit besonderen Terminen (z. B. Verwaltungsvorgänge (Prüf- und Entscheidungsfristen AG), Abstimmungen, etc.) •Personaleinsatz mit Angabe der Personen, einschließlich der Berufsbezeichnung, der monatli-chen Einsatzdauer und Gesamtsumme. Der Umfang der Ausarbeitung des zu erstellenden Termin- und Personaleinsatzplans sollte einen Um-fang von 20 DIN A4-Seiten nicht überschreiten und als separate Unterlage eingereicht werden.
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Preis
Zeitplan
- 13. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung