Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

30. Okt. 2023

TED·347703-2026

Oberleitungsarbeiten für die Reaktivierung der Weststrecke Trier

Rheinland-Pfalz
Frankfurt Main, Germany·Veröffentlicht 21. Mai 2026
BauleistungenVerkehrsinfrastrukturVerkehrÖffentliche InfrastrukturBahninfrastrukturOberleitungsbauVerkehrstechnikSchienenverkehrBauleistungen
Auftragswert
~€4.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB Netz AG schreibt Oberleitungsarbeiten für das Projekt 'Reaktivierung Weststrecke Trier' aus. Es handelt sich um eine erneute Ausschreibung für dieses Infrastrukturvorhaben in der Region Trier. Der Auftrag umfasst die elektrotechnische Ausrüstung der Strecke.

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Oberleitungsarbeiten im Rahmen des Projektes "Reaktivierung Weststrecke Trier" für die DB Netz AG - 2. Ausschreibung

VergabeHero-Einschätzung

Die DB Netz AG plant die Reaktivierung der sogenannten Weststrecke in Trier und sucht hierfür einen Dienstleister für die notwendigen Oberleitungsarbeiten. Da es sich um eine zweite Ausschreibung handelt, ist das Projekt für spezialisierte Unternehmen im Bereich der Bahninfrastruktur von Bedeutung. Die Arbeiten sind entscheidend für die Elektrifizierung und Wiederinbetriebnahme der Strecke, um den Schienenverkehr in der Region zu verbessern. Da keine spezifischen Eignungsanforderungen genannt wurden, sollten sich interessierte Firmen auf die üblichen Zertifizierungen für Arbeiten an Bahnanlagen konzentrieren.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Oberleitungsarbeiten im Rahmen des Projektes "Reaktivierung Weststrecke Trier" für die DB Netz AG - 2. Ausschreibung

Oberleitungsarbeiten im Rahmen des Projektes "Reaktivierung Weststrecke Trier" für die DB Netz AG - 2. Ausschreibung

CPV 45234160
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 21. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 30. Okt. 2023
    Zuschlag erteilt

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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