Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

30. Okt. 2023

TED·381004-2026

Oberleitungsarbeiten für die Reaktivierung der Weststrecke Trier

Rheinland-Pfalz
Frankfurt Main, Germany·Veröffentlicht 3. Juni 2026
BauleistungenVerkehrsinfrastrukturSchienenverkehrÖffentliche VerwaltungBahninfrastrukturOberleitungsbauSchienenverkehrBauleistungenOeffentliche Auftraege
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB Netz AG schreibt Oberleitungsarbeiten für das Projekt 'Reaktivierung Weststrecke Trier' erneut aus. Es handelt sich um eine Bauleistung im Bereich der Bahninfrastruktur in der Region Trier. Da es sich um eine zweite Ausschreibung handelt, ist von einem dringenden Bedarf für die Wiederinbetriebnahme der Strecke auszugehen.

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Oberleitungsarbeiten im Rahmen des Projektes "Reaktivierung Weststrecke Trier" für die DB Netz AG - 2. Ausschreibung

VergabeHero-Einschätzung

Die Deutsche Bahn (DB Netz AG) sucht für die Reaktivierung der sogenannten Weststrecke in Trier einen Auftragnehmer für die notwendigen Oberleitungsarbeiten. Da dies bereits die zweite Ausschreibung für dieses Vorhaben ist, wird ein spezialisiertes Unternehmen für die bahntechnische Ausrüstung gesucht, um die Strecke wieder in Betrieb nehmen zu können. Das Projekt ist für die Region Trier von großer Bedeutung, um die Schieneninfrastruktur zu modernisieren und den Zugverkehr auf dieser Strecke wieder zu ermöglichen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Oberleitungsarbeiten im Rahmen des Projektes "Reaktivierung Weststrecke Trier" für die DB Netz AG - 2. Ausschreibung

Oberleitungsarbeiten im Rahmen des Projektes "Reaktivierung Weststrecke Trier" für die DB Netz AG - 2. Ausschreibung

CPV 45234160
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 30. Okt. 2023
    Zuschlag erteilt

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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