Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·473306-2026

Erneuerung der Oberleitungsanlagen an der Eisenbahnüberführung BAB A40

Nordrhein-Westfalen
Frankfurt Main, Germany·Veröffentlicht 9. Juli 2026
BauleistungenInfrastrukturprojekteSchienenverkehrÖffentliche VerwaltungBahninfrastrukturOberleitungsanlagenEisenbahnbauVerkehrsinfrastrukturDb Infrago
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB InfraGO AG schreibt die Erneuerung der Oberleitungsanlagen im Zuge der Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) über die Bundesautobahn A40 aus. Es handelt sich um ein technisches Infrastrukturprojekt im Bereich der Bahnelektrifizierung. Der Auftrag wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben.

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Oberleitungsanlagen bei der Erneuerung der EÜ BAB A40 Überbau 5, Strecke 2290/2184

VergabeHero-Einschätzung

Die DB InfraGO AG plant die Erneuerung der Oberleitungsanlagen an einer Eisenbahnüberführung, die über die Autobahn A40 führt. Bei diesem Projekt geht es um die bahntechnische Ausrüstung, konkret um die Anpassung und Erneuerung der Stromversorgung für die Züge im Bereich der Brückenbaustelle. Da es sich um ein hochspezialisiertes Infrastrukturvorhaben handelt, ist eine entsprechende Expertise im Bereich der Bahnelektrifizierung erforderlich. Der Auftrag wird direkt vergeben, was auf eine spezifische technische Anforderung hindeutet.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Oberleitungsanlagen bei der Erneuerung der EÜ BAB A40 Überbau 5, Strecke 2290/2184

Oberleitungsanlagen bei der Erneuerung der EÜ BAB A40 Überbau 5, Strecke 2290/2184

CPV 45234100
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 9. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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