Öffentlicher Nahverkehr mit Bussen und PKW auf den Linien 510/590 im Landkreis Pfaffenhofen
Was wird ausgeschrieben
Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm vergibt im Rahmen einer Notvergabe einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über Linien-Verkehrsleistungen gemäß Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007. Der Auftrag umfasst Bus- und PKW-Verkehr auf den Linien 510 und 590 (vormals 9202/9314). Die Vertragslaufzeit endet gestaffelt: Linie 510 bis 31.07.2026, Linie 590 bis 31.12.2026. Ab 01.08.2027 sollen die Linien in ein neues Linienbündel übergehen. Die Vergabe erfolgt anhand des niedrigsten Preises.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Notvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags i. S. v. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über die Verkehrsleistungen auf den Linien 510/590 (vormals 9202/9314).
Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm vergibt eine Notvergabe für öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und PKW auf zwei Regionalbuslinien (510 und 590) im Landkreis Pfaffenhofen in Oberbayern. Der Auftrag ist eine Zwischenlösung: Der bestehende Vertrag für Linie 510 läuft bereits am 31.07.2026 aus, für Linie 590 am 31.12.2026. Ab August 2027 sollen beide Linien dann in ein größeres neues Linienbündel integriert werden. Das bedeutet für potenzielle Bieter: Es handelt sich um einen Übergangsvertrag mit vergleichsweise kurzer Laufzeit von maximal etwa einem Jahr. Der Zuschlag erfolgt nach dem niedrigsten Preis. Auftraggeber ist eine deutsche Kreisverwaltung im ländlichen Raum.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der fachlichen Eignung für öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
- Eigenerklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV
- Wirtschaftlichstes Angebot nach niedrigstem Preis gemäß § 127 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Landkreis kann den Bieter nach § 56 Abs. 2 VgV auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird der Landkreis nach § 56 Abs. 3 bis Abs. 5 VgV verfahren.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Notvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags i. S. v. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über die Verkehrsleistungen auf den Linien 510/590 (vormals 9202/9314). Die betreffenden Linien sollen ab dem 01.08.2027 gemeinsam mit weiteren zu vergebenden Leistungen in einem neuen Linienbündel vergeben werden. Da der bestehende öffentliche Dienstleistungsauftrag über die Leistungen auf den Linien 510/590 am 31.07.2026 (Linie 510) bzw. 31.12.2026 (Linie 590) ausläuft, droht vor dem 01.08.2027 jeweils eine Unterbrechung der Verkehrsleistungen. Zur Verhinderung dieser Unterbrechung beabsichtigt der Landkreis die Sicherstellung der Leistungen im Rahmen des vorliegenden Verfahrens im Wege einer Notvergabe.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Den Zuschlag erhält das nach Maßgabe der § 127 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV wirtschaftlichste Angebot. Dieses bestimmt sich jeweils anhand des niedrigsten Wertungspreises gemäß Preisblatt/Kalkulationstabelle (Anlage A.2).
Zeitplan
- 17. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung