Realisierungswettbewerb Neubau Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Bluebox Siegen
Was wird ausgeschrieben
Die Universitätsstadt Siegen schreibt einen nichtoffenen Realisierungswettbewerb für den Ersatzneubau der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „Bluebox“ aus. Gesucht werden Architekturbüros für die Objektplanung von Gebäude und Freianlagen gemäß HOAI Leistungsphasen 1 bis 8. Das Projekt umfasst die Planung und spätere Umsetzung ab 2031 unter Einbeziehung von Städtebauförderungsmitteln.
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Die Universitätsstadt Siegen plant den Neubau der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „Bluebox“ in exponierter, innerstädtischer Lage. Unter Beibehaltung der heutigen Nutzung, der offenen Kinder- und Jugendbetreuung, soll eine moderne und zukunftsgerichtete Einrichtung entstehen. Der Neubau soll mit dem Umfeld korrespondieren und sich positionieren. Von großer Bedeutung ist die Verzahnung mit der unmittelbar angrenzenden Grünfläche „Bertramsplatz“. Die Bluebox wurde im April 2004 eröffnet. Ein Gutachten zum Gebäudezustand aus dem Jahr 2022 hat ergeben, dass vor allem die Außenhülle und das statische System mittlerweile erhebliche Mängel aufweisen. Dies hat ein Planungserfordernis für einen Ersatzneubau am derzeitigen Standort ausgelöst. Eine Sanierung des Gebäudes ist nach Ergebnis des Gutachtens nicht sinnvoll und daher ausgeschlossen. Dem Träger (Stadtjugendring Siegen e. V.) und der Bluebox-Leitung sowie der Stadt Siegen ist es wichtig, dass die Wünsche der Nutzenden (Kinder/Jugendliche) bestmöglich in dem Neubau des Jugendzentrums umgesetzt werden. Dafür wurde durch die Mitarbeitenden der Bluebox eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen durchgeführt, die die Bluebox heute besuchen. Da es sich um einen Realisierungswettbewerb handelt, muss auch die technische und finanzielle Machbarkeit der Entwürfe berücksichtigt werden. Für die Umsetzung des Projekts ist die Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung geplant. Hierfür soll der Entwurf des nach Abschluss des Wettbewerbs beauftragten Büros/Arbeitsgemeinschaft als Grundlage dienen. Die bauliche Umsetzung des Projekts ist – unter Berücksichtigung der beabsichtigten Förderung – ab 2031 vorgesehen. Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich sowohl an Bewerbergemeinschaften aus Büros der Architektur und der Landschaftsarchitektur als auch an Einzelbüros.
Die Stadt Siegen plant den Neubau des Jugendzentrums „Bluebox“, da das bestehende Gebäude aus dem Jahr 2004 erhebliche bauliche Mängel aufweist und nicht wirtschaftlich saniert werden kann. Für die Gestaltung des neuen Gebäudes und der angrenzenden Außenflächen wird ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmenden durchgeführt, an den sich ein Verhandlungsverfahren zur Beauftragung der Planungsleistungen anschließt. Architekten und Landschaftsarchitekten sind aufgerufen, Entwürfe einzureichen, die sowohl die Wünsche der jungen Nutzer berücksichtigen als auch technisch und finanziell umsetzbar sind. Die eigentliche Bauphase ist für das Jahr 2031 geplant, wobei Fördermittel der Städtebauförderung genutzt werden sollen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
- Keine Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz oder Mindestlohngesetz
- Einhaltung der Teilnahmehindernisse gemäß § 4 Abs. 2 RPW 2013
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
- Es gelten die gesetzlichen Ausschlussschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB. - Bei Verstößen einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen ist, in den letzten zwei Jahren gegen § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz und wenn dies eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro zur Folge hatte. - Es gelten die Teilnahmehindernisse gemäß § 4 Abs. 2 RPW 2013 Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern.
Aufteilung in Lose
1 LotFolgende Leistungen werden vergeben: Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI (Honorarzone IV): LPH 1-8; Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI (Honorarzone IV): LPH 1-8. Ein Abruf der LPH ist in folgenden Stufen vorgesehen: 1. Stufe: LPH 1-4, 2. Stufe: LPH 5-6, 3. Stufe: LPH 7-8
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality
Wettbewerbsergebnis (50%): Insgesamt werden 100 Punkte vergeben. Die Preisträger/innen erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 50 Punkte; 2. Preis: 30 Punkte; 3. Preis: 20 Punkte. Wenn mehr Preise vergeben werden, erhält der/die Preisträger/in jeweils 0 Punkte für dieses Kriterium.
- quality
Projektabwicklung (30%): Projektorganisation zur Qualitätssicherung
- quality
Mitarbeitende (10%): Qualität, Kompetenzen und Erfahrungen des Projektteams
- price
Honorarangebot (10%)
Zeitplan
- 5. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung