Nicht-exklusive Rabattvereinbarungen für Arzneimittel (Wirkstoff Ciclesonid) nach § 130a Abs. 8 SGB V
Die GWQ ServicePlus AG schließt nicht-exklusive Rabattvereinbarungen für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Ciclesonid ab. Das Verfahren ermöglicht allen pharmazeutischen Unternehmen einen diskriminierungsfreien Beitritt zu gleichen Konditionen (Zulassungsmodell). Der Vertragsstart ist auf den 01.06.2026 festgelegt, die Angebotsfrist endet am 10.11.2027.
Vollständige Beschreibung anzeigen
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Bis zum In Krafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge möchte die GWQ mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abschließen. Vertragsstart ist der 01.06.2026.
- Eignung nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
- Eignung nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit)
- Eignung nach § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB (Keine schwerwiegenden Verfehlungen)
- Eignung nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (Keine Insolvenzverfahren)
- Zulassung als pharmazeutisches Unternehmen gemäß Arzneimittelgesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB .
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nichtexklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.06.2026 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter https://vergabeportal.gwq-serviceplus.de/arzneimittel einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.05.2026 kann eine erstmalige Meldung zum 01.06.2026 realisiert werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung; einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIceDatenbank; unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 3). Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 4), Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 5)
- 7. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Nov. 2027EinreichungsfristElektronische Einreichung