TED·383818-2026·Schließt in 301 Tagen

Nicht exklusive Arzneimittel-Rabattvereinbarung für Oxycodon/Naloxon

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurt, GermanyVeröffentlicht 4. Juni 2026
Auftragswert
~€500k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
31. März 2027
301 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die AOK PLUS schreibt im Rahmen eines Open-House-Modells nicht exklusive Rabattvereinbarungen für den Wirkstoff Oxycodon/Naloxon aus. Das Verfahren steht allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Die Laufzeit der Vereinbarungen endet spätestens am 31.03.2027.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Oxycodon/Naloxon (ATC-Code nach WHO: N02AA55). Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Über den Inhalt der Teilnahmeunterlagen - insbesondere über den Inhalt der Rabattvereinbarung und den dort genannten Rabatten - ist absolutes Stillschweigen zu bewahren. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe oder Zugänglichmachung von Inhalten der Teilnahmeunterlagen an bzw. für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Sofern von einer Teilnahme abgesehen wird, sind alle Unterlagen unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten "Anschreiben" und "Erläuterungen der Vertragsbedingungen". Die Kommunikation, einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 05.03.2025 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen". Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 31.03.2027. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

VergabeHero-Einschätzung

Die AOK PLUS sucht pharmazeutische Unternehmen für den Abschluss von Rabattverträgen für das Schmerzmittel Oxycodon/Naloxon. Bei diesem sogenannten Open-House-Modell gibt es keine Exklusivität, das heißt, alle Unternehmen, die die Bedingungen akzeptieren, können einen Vertrag erhalten. Es werden keine Mindestabnahmemengen garantiert, da der Bedarf von der ärztlichen Verordnung und der Nachfrage in den Apotheken abhängt. Interessierte Firmen müssen sich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) bewerben und die dort hinterlegten Vertragsbedingungen akzeptieren. Die Vereinbarungen laufen bis maximal Ende März 2027.

GesundheitswesenPharmazeutische ErzeugnisseGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungArzneimittelRabattvertragGesundheitswesenPharmaOpen House Modell
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Oxycodon/Naloxon (ATC-Code nach WHO: N02AA55)

Siehe Kurzbeschreibung

CPV 33600000Frist 31. März 2027
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 31. März 2027
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link