Gigabit-Breitbandausbau und Betrieb in Spangenberg

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Spangenberg schreibt die Errichtung und den Betrieb eines gigabitfähigen Glasfasernetzes in sogenannten grauen NGA-Gebieten aus. Da der Ausbau nicht eigenwirtschaftlich möglich ist, wird ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell angewandt, bei dem der Konzessionsgeber einen Investitionszuschuss gewährt. Die Vertragslaufzeit beträgt ca. 7 Jahre.
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" der Stadt Spangenberg. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) gewährleisten. Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird. Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Konzessionsgeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. "Wirtschaftlichkeitslückenmodell"). Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" vom 13.01.2025 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen.
Die Stadt Spangenberg sucht einen Partner für den Ausbau und Betrieb eines schnellen Glasfasernetzes, um unterversorgte Gebiete mit mindestens 1 Gbit/s symmetrischer Bandbreite zu versorgen. Da sich der Ausbau für Unternehmen wirtschaftlich nicht von alleine trägt, fördert die Stadt das Projekt durch einen einmaligen Investitionszuschuss. Der ausgewählte Anbieter übernimmt dabei sowohl die Errichtung der Infrastruktur als auch den späteren Betrieb der Telekommunikationsdienste. Das Projekt ist auf eine Dauer von etwa sieben Jahren angelegt und folgt den Richtlinien des Bundes zur Gigabit-Förderung.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Beschaffungsgegenstand betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird hier unterschritten. Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden danach die Vorschriften des Kartell-vergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die Bereitstellung einer Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells keine Anwendung. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Der Konzessionsgeber führt jedoch ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie der Vergabegrundsätze in Anlehnung an ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach §§ 12 Abs. 2 KonzVgV, 17 VgV durch. Da es eine entsprechende Verfahrensart auf dem Vergabeportal nicht gibt, wurde hilfsweise als Vergabeart eine offene Ausschreibung gewählt. Es wird aber ein Verhandlungsverfahren durchgeführt.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price60%
Der Konzessionsgeber vergibt für das Kriterium "Wirtschaftlichkeitslücke" maximal 60 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist jeweils die Wirtschaftlichkeitslücke, welche der Bieter in der Anlage Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke (Formblatt: F.2) angegeben hat. Das Angebot mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachfolgend "das Bestangebot") erhält die volle Punktzahl (60). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf die Wirtschaftlichkeitslücke - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6,0 Punkte weniger in der Bewertung.
- quality20%
Der Konzessionsgeber vergibt für das Kriterium "Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen im Stadt-gebiet" maximal 20 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist die Trassenlänge der vom Bieter vorgesehenen Mitnutzung vor-handener, nutzbarerer Infrastrukturen, welche der Bieter i.R.d. Ausbaus des Netzes berücksichtigen wird und in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt F.1) angegeben hat. Mögliche nutzbare Infrastrukturen im Stadtgebiet können u.a. von der ehemaligen Breitband Nordhessen GmbH stammen. Mittlerweile ist die Infrastruktur im Eigentum der Kasseler Verkehrs- und Ver-sorgungs-GmbH (KVV). Der Betrieb und die Verwaltung des Netzes erfolgen durch die Netcom Kassel. Entsprechende Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Teil B). Die Punkteberechnung erfolgt je Trassenlänge der Mitnutzung in km im Wege des Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit der längsten Mitnutzung in km innerhalb des Stadtgebietes die maxi-male Punktzahl.
- quality15%
Der Konzessionsgeber vergibt für das Kriterium "Ausbau- und Mittelabflussplanung" maximal 15 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist die Qualität und Plausibilität der vom Bieter eingereichten Aus-bau- und Mittelabflussplanung. Dabei erfolgt die Wertung insbesondere anhand folgender Kriterien: ? quartalsgenaue Darstellung der wesentlichen Ausbau- und Projektmeilensteine; ? Darstellung der vorgesehenen Mittelabrufe und Konzept zur Einhaltung der vom Land Hessen vorgesehenen "Jahresscheiben" (vgl. Teil D.2); ? Darstellung etwaiger projektrelevanter Risiken sowie vorgesehener Gegensteuerungsmaß-nahmen. ? Zeitpunkt der vollständigen Inbetriebnahme des gigabitfähigen Hochleistungsnetzes in Kalenderwochen ab Inkrafttreten des Zuwendungsvertrages (vgl. § 18.1) bis zur Gesamtinbetriebnahme des Gigabitnetztes (einzutragen in Formblatt: F.1). Die Punktevergabe erfolgt anhand der nachfolgenden Bewertungsmatrix: 15 Punkte: Die Ausbau- und Mittelabflussplanung ist in besonderer Weise nachvollziehbar, realistisch und mit den Fördervorgaben vereinbar. Die Planung weist keine erkennbaren Schwächen auf. 12 Punkte: Die Ausbau- und Mittelabflussplanung ist nachvollziehbar und weitgehend plausibel. Die Planung weist lediglich geringfügige Schwächen auf. 9 Punkte: Die Ausbau- und Mittelabflussplanung ist insgesamt plausibel, weist jedoch einzelne Schwächen oder Risiken auf. 6 Punkte: Die Ausbau- und Mittelabflussplanung weist erkennbare Schwächen auf. Die Realisierbarkeit erscheint teilwiese eingeschränkt. 3 Punkte: Die Ausbau- und Mittelabflussplanung weist erhebliche Schwächen auf. Die Einhaltung der Projektziele erscheint nur eingeschränkt gewährleistet. 0 Punkte: Die Ausbau- und Mittelabflussplanung ist nicht nachvollziehbar oder lässt eine ordnungsgemäße Projektumsetzung nicht erwarten.
- quality5%
Der Konzessionsgeber vergibt für das Kriterium "Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden" maximal 5 Punkte, die gemäß nachstehenden Maßstäben vergeben werden. Für die Bewertung maßgeblich ist die Qualität des Konzeptes. Das Konzept ist auf fünf Seiten zu begrenzen. Die Qualität des Konzeptes bemisst sich danach, ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen mit einer Erfüllung der genannten Ziele - schnelle und kostengünstige Errichtung eines flächendeckenden NGA-Netzes - zu rechnen ist. 5 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 4 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 3 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 2 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 1 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 0 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend.
Zeitplan
- 9. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 19. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung