Beschaffung einer Next Generation Firewall für das Campusnetz der Universität Trier

Was wird ausgeschrieben
Die Universität Trier schreibt die Lieferung einer Netzwerkinfrastruktur- und Cybersecuritylösung aus, die eine Next Generation Firewall inklusive Routing-, Management-, Analyse- und Honeypot-Funktionen umfasst. Das Projekt dient der Absicherung des Campusnetzes für über 12.000 Nutzer. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.825 Tage.
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Beschaffung einer Netzwerkinfrastruktur- und Cybersecuritylösung für das Campusnetz der Universität Trier (Next Generation Firewall mit Routing-, Management-, Sandbox- und Analysemodul sowie Honeypot)
Die Universität Trier sucht einen Anbieter für eine moderne Sicherheitslösung zur Absicherung ihres Campusnetzes. Dabei geht es um eine sogenannte Next Generation Firewall, die nicht nur den Datenverkehr filtert, sondern auch Funktionen für das Netzwerk-Management, die Analyse von Bedrohungen und einen sogenannten Honeypot – eine Falle für Angreifer – beinhaltet. Das System soll die IT-Infrastruktur für rund 12.000 Studierende und Mitarbeiter schützen. Der Auftrag läuft über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Vergabe erfolgt auf Basis des wirtschaftlichsten Angebots, wobei neben dem Preis auch qualitative Kriterien eine wesentliche Rolle spielen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Mustererklärung nach § 4 LTTG (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB und zum Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Für das Nichtvorliegen folgender Ausschlussgründe sind explizite Nachweispflichten zu erfüllen: - Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben - Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen --> zu erbringender Nachweis: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern Beitragspflicht besteht) und des Finanzamtes - Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen - Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen -->zu erbringender Nachweis: Mustererklärung nach § 4 LTTG Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Ausschluss zur Sicherstellung der Integrität und Rechtstreue der Auftragnehmer. Ausschluss zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Ausschluss zur Vermeidung von Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, die gegen grundlegende Compliance-Anforderungen verstoßen. Ausschluss zur Sicherstellung eines rechtmäßigen und vertrauenswürdigen Wettbewerbs. Ausschluss zur Wahrung der Integrität des Vergabeverfahrens und zur Korruptionsprävention. Ausschluss zur Einhaltung grundlegender menschenrechtlicher und sozialer Standards. Ausschluss zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit und Gesetzestreue der Bieter. Ausschluss zur Gewährleistung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen. Ausschluss zur Förderung nachhaltiger und rechtskonformer Auftragsausführung. Ausschluss zur Sicherstellung der Einhaltung geltender sozialrechtlicher Standards. Ausschluss zur Gewährleistung der Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften und fairer Arbeitsbedingungen. Ausschluss zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen und wirtschaftlich stabilen Auftragsausführung. Ausschluss zur Minimierung von Risiken für die Vertragserfüllung. Ausschluss, da die ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht gewährleistet werden kann. Ausschluss aufgrund erheblicher Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Ausschluss zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit und Integrität der Auftragnehmer. Ausschluss zur Gewährleistung eines fairen und unverfälschten Wettbewerbs. Ausschluss zur Sicherstellung der Gleichbehandlung aller Bieter und der Transparenz des Vergabeverfahrens. Ausschluss zur Vermeidung unzulässiger Wettbewerbsvorteile. Ausschluss zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und zuverlässigen Auftragsausführung. Ausschluss zur Wahrung der Transparenz, Gleichbehandlung und Integrität des Vergabeverfahrens. Nachforderung entspr. § 56 VgV Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Aufteilung in Lose
1 LotDas Zentrum für Informations-, Medien- und Kommunikationstechnologie (ZIMK) ist der zentrale IT-Dienstleister der Universität Trier. Als Rechenzentrum der Universität betreut das ZIMK über 10.000 Studentinnen und Studenten sowie ca. 2.000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Wissenschaft und Verwaltung auf einer zentralen IT-Infrastruktur. Die Netzwerkinfrastruktur weist eine stark segmentierte, konservative Architektur auf, mit zentralem Core-Switch als Router, mehreren Verteiler- bzw. Distribution-Switches in den Gebäuden, Außenstellen und zentralen Serverräumen, sowie jeweils ca. 300 Access-Switches und Access Points. Kritische Datenströme werden über ein zentrales Sicherheitssystem geroutet und gefiltert, welches auch Load-Balancing von Servern leistet. Dieses System soll durch eine neue Sicherheitslösung abgelöst werden, welche die abgelösten Funktionen integriert und zusätzliche zeitgemäße Sicherheitsfunktionen für alle Netzwerkbereiche bereitstellt. Dabei steht eine Next Generation Firewall (NGFW), wiederum als hochverfügbar/redundante Hardware-Appliance, mit entsprechenden Netzwerkfunktionen im Mittelpunkt, die das zentrale Routing übernehmen soll. Zusätzlich sind weitere moderne Sicherheitsfunktionen gemäß Leistungsbeschreibung notwendig. Die zwingend erforderlichen Spezifikationen stehen nachfolgend im Text. Optionale Anforderungen sind in einem zusätzlichen Anforderungskatalog tabellarisch aufgeführt und mit Gewichtungen versehen, welche eine Bewertung entsprechender Angebote erlauben.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price88%
Der Auftraggeber entscheidet über die Auftragserteilung gemäß § 58 VgV auf Grundlage des wirtschaftlichsten Angebots. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, das bei Berücksichtigung der folgenden Zuschlagskriterien die beste Gesamtleistung im Verhältnis zum Preis bietet: Der Preis wird mit maximal 88 Punkten von insgesamt 280 erreichbaren Punkten bewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten zulässigen Nettogesamtpreis erhält die volle Punktzahl (88 Punkte). Die Bewertung der übrigen Angebote erfolgt anhand der prozentualen Abweichung vom niedrigsten Angebotspreis. Für jedes Prozent, um das der jeweilige Angebotspreis über dem niedrigsten Angebotspreis liegt, wird ein Punkt von der Maximalpunktzahl abgezogen. Die prozentuale Abweichung wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Negative Punktzahlen sind ausgeschlossen. Maßgeblich für die Bewertung ist der jeweilige Nettogesamtpreis.
- quality192%
Die optionalen Anforderungen werden mit maximal 192 von insgesamt 280 erreichbaren Punkten bewertet. Die Bewertung der optionalen Sollkriterien erfolgt gemäß dem Anforderungskatalog im Leistungsverzeichnis unter "OPTIONALE SOLLKRITERIEN": - Für jedes Kriterium wird bei Erfüllung die jeweilige Gewichtung (Punkte) vergeben. - Die Punkte werden summiert; die maximale Gesamtpunktzahl für die Qualität beträgt 192 Punkte. Nicht erfüllte Kriterien führen zu einem Punktabzug von der Gesamtpunktzahl in Höhe der jeweiligen Gewichtung. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich aus der Summe der Einzelbewertungen für Preis und Qualität. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. Bei Punktegleichheit entscheidet die bessere Energieeffizienz (Energie-Effizienz-Richtlinie (EU) 2023/1791 (EED)). Sollten punktgleiche und energiegleiche Angebote vorliegen, entscheidet das Los.
Zeitplan
- 14. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung