Neubau der Haidenaabbrücke (BW 0-3) in Stahlverbundbauweise

Was wird ausgeschrieben
Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach schreibt den Neubau einer Großbrücke mit einer Gesamtlänge von rund 308 Metern aus. Das Bauwerk in Stahlverbundbauweise umfasst unter anderem 800 Tonnen Konstruktionsstahl, Bohrpfahlgründungen und umfangreiche Spundwandverbauten. Die Ausführung erfolgt als Einzelauftrag im Rahmen der Straßenbauinfrastruktur.
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BW 0-3 Brückenneubau. Bau einer Großbrücke in Stahlverbundbauweise. Brückenneubauarbeiten: 3.392,40m² Brückenfläche -Brückenquerschnitt: Zweistegiger Plattenbalken aus geschweißten Stahlholkästen mit Kopfbolzendübel. Die Stahlholkästen werden mit Betonfertigteilplatten als verlorene Schalung belegt und mit 22cm Ortbeton ergänzt. -Breite zwischen der Irritationsschutzwand: 11,00m -Stützweiten: 26,40m + 32,00m + 25,00m + 10 x 22,50m -Gesamtlänge zw. Endauflagern: 308,40m -Blickdichte Irritationsschutzwand geneigt unter 10:1 u. 1,60m Hoch. Die Wandfläche beträgt ca. 1.040,00m² ca. 500 m Bohrpfahlgründung: ø 1,20m, Bohrpfähle zwischen 7,00m-13,00m ca. 4.300,00m² Spundwandverbau verbleibt ca. 800t Konstruktionsstahl der Stahlhohlkästen 12 St Pfeiler 2 St Widerlager Straßenbauarbeiten: ca. 140 m² Asphaltierung
Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach plant den Neubau der Haidenaabbrücke, einer Großbrücke mit einer Gesamtlänge von über 300 Metern. Das Bauwerk wird in Stahlverbundbauweise errichtet, wobei unter anderem 800 Tonnen Stahl, Bohrpfähle und eine spezielle Irritationsschutzwand verbaut werden. Es handelt sich um ein komplexes Ingenieurbauprojekt, das neben den Brückenbauarbeiten auch kleinere Asphaltierungsarbeiten im Straßenbau umfasst. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich über den Preis. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: NEW 21 OU Mantel Haidenaabbruecke BW 0 3)
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zu Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. §16a EU VOB/A nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotBW 0-3 Brückenneubau. Bau einer Großbrücke in Stahlverbundbauweise. Brückenneubauarbeiten: 3.392,40m² Brückenfläche -Brückenquerschnitt: Zweistegiger Plattenbalken aus geschweißten Stahlholkästen mit Kopfbolzendübel. Die Stahlholkästen werden mit Betonfertigteilplatten als verlorene Schalung belegt und mit 22cm Ortbeton ergänzt. -Breite zwischen der Irritationsschutzwand: 11,00m -Stützweiten: 26,40m + 32,00m + 25,00m + 10 x 22,50m -Gesamtlänge zw. Endauflagern: 308,40m -Blickdichte Irritationsschutzwand geneigt unter 10:1 u. 1,60m Hoch. Die Wandfläche beträgt ca. 1.040,00m² ca. 500 m Bohrpfahlgründung: ø 1,20m, Bohrpfähle zwischen 7,00m-13,00m ca. 4.300,00m² Spundwandverbau verbleibt ca. 800t Konstruktionsstahl der Stahlhohlkästen 12 St Pfeiler 2 St Widerlager Straßenbauarbeiten: ca. 140 m² Asphaltierung
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Zeitplan
- 29. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Okt. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung